Fehlplanung Kosten

Diskutiere Fehlplanung Kosten im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo längere Einleitung, kurze Frage: Man beauftragt einen Gerüstbauer ein Gerüst für den Zimmermann zu erstellen. Der Zimmermann schickt Pläne...

  1. Roest

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    Hallo längere Einleitung, kurze Frage:
    Man beauftragt einen Gerüstbauer ein Gerüst für den Zimmermann zu erstellen. Der Zimmermann schickt Pläne vom Dach und der Gerüstbauer, kommt vor ort schaut es sich an, erstellt ein Angebot, legt los.
    Als der Zimmermann anfangen will sagt er, geht nicht, nicht sicher, Abstand Wand/Gerüst zu gross da muss eine Gerüstkonsole rein.
    Gerüstbauer sagt kein Problem, machen wir XY € zusätzlich.

    Jetzt die Frage: Wer übernimmt diese Kosten. Aus Sicht des Bauherren ein Planungsfehler (oder Fehler seiner Leute beim Aufbauen) vom Gerüstbauer. Also er trägt die Kosten?
    Er als Fachamnn sollte die Vorschriften die beim erstellen eines Gerüsts beachtet werden müssen ja kennen?
     
  2. #2 Skeptiker, 27.01.2011
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    Die Kosten übernimmt der Planer (Architekt, Bauleiter), der die Leistungen der beiden koordiniert und die Angebote geprüft hat - wenn er denn mangelhaft gearbeitet hat. Wenn es keinen externen Planer / Bauleiter gab, wird der Auftraggeber (AG) nachweisen müssen, dass einer der beiden AN die ihm eindeutig mitgeteilten technischen Anforderungen (z.B. in der Angebotsaufforderung) nicht beachtet oder nicht umgesetzt hat. Wenn der AG dies nicht nachweisen kann - und danach liest sich die Frage, bleibt der AG auf dem Mehraufwand des Gerüstbauers sitzen und verbucht dies als Lehrgeld für die Erkenntnis, dass auch Gerüstarbeiten fachkundig geplant werden wollen.
     
  3. R.B.

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    Definiere "xy". Über was für Summen reden wir hier eigentlich?

    Gab´s das Angebot schriftlich? Wie sieht es genau aus?
    Auftrag schriftlich erteilt?
    Fragen über Fragen.

    Eine Abweichung vom Angebot ist schon denkbar, aber auch hier gibt es Grenzen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2011
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    1) Der Wandabstand darf max. 30 cm betragen (oder es müssen beidseitig Stangen in den Ebenen rein).
    2) Warum hat der Gerüstbauer mit einem Abstand > 30 cm aufgebaut?
    3) Wo soll jetzt wie nachgerüstet werden?
    4) Warum ist nach Aussage des Gerüstbauers nicht zumindest die obere Lage gleich mit Konsolen gebaut worden?
    5) Was steht im Angebot

    Im Prinzip bin ich bei der Aussage von Skeptiker - mit einer Ausnahme. Haftung nur für die Mehrkosten der Konsolen gegenüber dem Preis, der angefallen wäre, wenn das Gerüst gleich mit Konsolen gebaut worden wäre.
     
  5. #5 Skeptiker, 27.01.2011
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    Genau! Also: zusätzlicher Montageaufwand, zusätzliche Anreise, nicht die Grundmiete der Konsolen, denn die wäre ja sowieso angefallen.
     
  6. Roest

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    Danke für die schnellen Antworten

    Im Angebot steht nur Gerüst nach plänen Haus und Zimmermann. 2000€
    Jetzt, nachträglich nochmals 400€ da die Konsolen noch angebracht werden.

    Die Punkte 1 - 5 von Herr Dühlmeyer sind wir auch schon durchgegangen
    1) Das ist so ... wurde aber nicht gemacht
    2) Das es bei einem geplanten Dachhvorsprung von 50cm anscheinend nicht möglich war <- Aussage Gerüstbauer
    3) Die Konsolen in der obersten Lage
    4) Gute Frage .... ;-) Antwort: manchmal verlangt der Zimmermann es nicht
    5) Siehe oben, eben nicht viel nur Gerüst nach Plänen Zimmermann. Nur hat der die Abstände , bzw. Konsolen natürlich nicht eingezeichnet da dies aus seiner Sicht Standard ist.

    Aus Meiner Sicht eindeutig Fehler beim Gerüstbauer, ob Fehlplanung oder ob er Geld sparen und billiger arbeiten wollte ... was auch immer.
    Nur Mehrkosten wird er wahrscheinlich sagen, das Angebot war ohne Konsolen, diese müssten nun extra berechnet werden.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ne - wenn ein Gerüst für den Zimmerer, also Absturzsicherung, bestellt war, dann muss dieses den BG und GUV Vorschriften entsprechen. Zumindest im Laufgangbereich und der obersten Lage!
    Wenn die anderen Gerüstteile abgetrennt sind, können die sein wie sie wollen, Hauptsache standsicher.

    Da ist kein Spielraum für Nachträge!
     
  8. Roest

    Roest

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    Das macht ja Mut .... Sind wir mal gespannt wie es ausgeht.
    Auf jedenfall vielen Dank für die Kommentare
     
  9. R.B.

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    Deswegen hatte mich interessiert, was eigentlich angeboten und beauftragt war.

    Ungeachtet der jur. Feinheiten, hätte dem Gerüstbauer aber klar sein müssen was gefordert ist, zumal er vom Zimmerer die Daten bekommen hat.
    Vermutlich hat der Gerüstbauer das einfach verpeilt, und möchte sich nun seine eigene Dummheit auch noch bezahlen lassen.

    Gruß
    Ralf
     
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