WU-Kellerwand ohne Perimeterdämmung zulässig?

Diskutiere WU-Kellerwand ohne Perimeterdämmung zulässig? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen ein EH70 RMH mit Keller in WU-Ausführung. Kellerwände 17,5cm Beton sind vorne, hinten und unten entsprechend mit Perimeterdämmung...

  1. #1 KaiHawaii, 27.01.2011
    KaiHawaii

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    Hallo, wir bauen ein EH70 RMH mit Keller in WU-Ausführung. Kellerwände 17,5cm Beton sind vorne, hinten und unten entsprechend mit Perimeterdämmung versehen. Rechts steht schon ein Nachbarhaus an das wir anschließen ohne Dämmung. Links wird erstmal nicht gebaut. Die Perimeterämmung (6cm) der linken Seite würde nun 680€ kosten incl. Mwst.
    Unser Bauleiter meinte wir könnten uns das sparen, da man es nicht braucht!? Der Statiker soll das nun nochmal prüfen.

    1) Erreichen wir mit einer ungedämmten Kellerwand in 17,5cm gegossenemm Beton überhaupt den Mindestwärmeschutz der nach ENEV 2009 ja bei einer unbebauten Kommunwand gefordert ist?

    2) Meiner Meinung sollte da auch Dämmung hin, macht doch kein Sinn die eine Seite wegzulassen, nur weil da mal irgendwann jemand hinbaut (Dämmung ragt nicht aufs Nachbargrundstück), wer weiß ob überhaupt mit Keller.
    Was meint ihr?

    Danke,
    ciao Kai
     
  2. archi3

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    Das ist die gesetzl. Grundlage:

    ... aus EnEV 2009

    §7

    Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken

    (1) Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Ist bei zu errichtenden Gebäuden die Nachbarbebauung bei anei-nandergereihter Bebauung nicht gesichert, müssen die Gebäudetrennwände den Min-destwärmeschutz nach Satz 1 einhalten.

    ...

    Dazu sollte er Stellung nehmen.

    Ist es wirklich Dein Bauleiter...?
     
  3. #3 Baufuchs, 27.01.2011
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    Baufuchs Gast

    Wenn der Keller unbeheizt ist, muss er auch nicht gedämmt werden.
     
  4. #4 KaiHawaii, 27.01.2011
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    Ja, war die Aussage meines Bauleiters.
    Keller ist teilweise beheizt, der beheizte Hobbyraum grenzt an die Wand an, an die erstmal nicht angebaut wird.
    Sehe ich das richtig, dass in der ENEV 2009 der Mindestwärmeschutz mit U=1,2 W/m²K (DIN 4108) für Auenwände gegenüber Erdreich beziffert wird?
    Das schafft man ja nie ohne Dämmung bei einem Betonkeller, oder?
    Reichen da dann 6cm Dämmung um unter 1,2 ?
     
  5. #5 KaiHawaii, 27.01.2011
    KaiHawaii

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    Ja, war die Aussage meines Bauleiters.
    Keller ist teilweise beheizt, der beheizte Hobbyraum grenzt an die Wand an, an die erstmal nicht angebaut wird.
    Sehe ich das richtig, dass in der ENEV 2009 der Mindestwärmeschutz mit U= 1/R = 1/1,2 = 0,83W/m²K (DIN 4108) für Außenwände gegenüber Erdreich beziffert wird?
    Das schafft man ja nie ohne Dämmung bei einem Betonkeller, oder?
    Reichen da dann 6cm Dämmung um unter 0,83W/m²K zukommen?
     
  6. #6 RMartin, 28.01.2011
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    Was anderes:

    Du schreibst was von WU-Ausführung. Damit meinst Du aber keine weisse Wanne?!

    Wird mit KMB abgedichtet?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.01.2011
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    Nochmal:

    Ist es Dein Bauleiter = er bekommt seine Bezahlung von Dir
    oder doch der des BT/GÜ = er bekommt sein Geld vom BT/GÜ

    Wes Brot ich es, des Lied ich sing!

    Ob 6 cm reichen oder 8 oder 10 oder 20 notwendig sind, ergibt sich aus dem EnEV Nachweis.
     
  8. sepp

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    wie schafft man ein regelkonformes WU-Bauteil mit 17,5 cm dicke?
     
  9. Lebski

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    Warum? ist das nich WurmUndurchlässig?
     
  10. #10 RMartin, 28.01.2011
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    Ja, sepp....deswegen meine Frage.
    Vielleicht ja einfach nur eine Wand mit WU-Beton... Dann aber natürlich noch entspr. Abdichtung.
    Denn sonst seh ich bei der Wandstärke auch 'schwarz' .
     
  11. #11 KaiHawaii, 28.01.2011
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    Hallo,
    also es ist der Bauleiter vom Bauunternehmer, der für uns eben zuständig ist.

    Die 17,5cm WU-Betonwand ist keine weiße Wanne, sondern wird mit einer Perimeterdämmung versehen, bei einem RMH eben nur "vorne" und "hinten". Deshalb stellt sich nun die Frage ob man auch zur unbebauten Seite hin den Keller dämmen muss!?

    Eine Beschreibung der Abdichtung habe ich in der BLB bisher nichts gefunden. Kläre ich aber noch ab.

    Was ist KMB? Wie sollte eine konforme Abdichtung ausgeführt werden bei einer Wandstärke von 17,5cm Beton? Damit ich schon mal Bescheid weiß ...

    Danke mal,
     
  12. #12 RMartin, 28.01.2011
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    Ohje.....

    Perimeterdämmung ist eine Wärmedämmung erdberührter Bauteile.

    Die dichtet aber nicht gegen Feuchtigkeit/ Wasser ab. Das muss gemacht werden bei einem Keller.

    KMB=Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung

    Hier unbedingt bzgl. dieses Themas am Ball bleiben....
     
  13. #13 capslock, 28.01.2011
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    Jetzt wird es aber richtig spannend...

    Mit 17,5 cm Dicke kann es kein Keller nach WU-Richtlinie sein. Rechtsprechung besagt aber ganz grob, daß ein WU in der Baubeschreibung erstmal einen WU-Keller beschreibt. Natürlich kommt es auf die genaue Formulierung an, und das soll ein auf Baurecht spezialisierter Anwalt prüfen.

    Wenn wirklich WU (und zwar Keller und Kellerboden), dann keine weitere Abdichtung notwendig (aber halt nur mit mindestens 24 cm Stärke, entsprechend viel Eisen, geplanten Anschlüssen, ...).

    Wenn nun kein WU-Bauteil, gilt die DIN18195.

    Wenn Grundwasser / Schichtenwasser: Abdichtung mit Bitumenbahnen von außen.

    Wenn nicht sickerfähiger Boden (lehmig) und kein Grundwasser: doppelte Kaltbitumenbeschichtung, 4 mm stark mit Gewebeeinlage.

    Wenn sickerfähiger Boden oder normgerechte Dränung: 3 mm KMB
     
  14. #14 RMartin, 28.01.2011
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    Genau.

    Aber das muss alles der für das Bauwerk zuständige Planer wissen und auch entspr. in der Ausführungsplanung darstellen.

    Kai: Wie ist da die Konstellation? Bauträger oder GÜ/GU ?
     
  15. #15 KaiHawaii, 29.01.2011
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    Also die Kellerwände werden laut BLB mit WU-Beton ausgeführt, hab mich vlt. falsch ausgedrückt.

    Ich fasse mal eure Infos zusammen:
    Mit Wandstärke 17,5cm kann es kein wirklicher WU-Keller sein (also keine weiße Wanne), daher muss auf jedenfall abgedichtet werden. Außerdem benötigt man auf jedenfall bei beheizten Räumen im Keller eine Perimeterdämmung, Dicke ergibt sich nach ENEV.

    Grundwasser haben wir keins, daher "reicht" eine KMB? Kann das als Anstrich ausgeführt werden oder muss das in jedem Fall als eine Art Bitumenbahn verlegt werden?

    Sorry, kenn mich da halt nicht so aus.

    Wir bauen übrigens mit einem Bauunternehmer, d.h. Grundstück haben wir von der Stadt, Reihenhaus baut jeder Bauherr individuell.

    Leider hat keiner von euch so recht meine eigentliche Frage beantwortet, ob die erstmal unbebaute Kellerwand gedämmt werden muss. Ich sage mal ja, sonst hält man bei 17,5cm den Mindestwärmeschutz nicht ein, oder?
     
  16. #16 RMartin, 29.01.2011
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    Ich sage auch 'mal ja'.

    Aber dennoch ist die Feuchtigkeitsabdichtung (, die momentan noch gänzlich zu fehlen scheint [in der Planung und somit auch physisch vor Ort]) wichtiger.
     
  17. #17 Linda2010, 29.01.2011
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    Eben deshalb mussten wir die Wände auf 24 cm aufstocken. 17,5 cm reicht nicht aus.

    Wir müssen bei unserem RMH auch den Keller ringsrum dämmen. Nach vorne/hinten natürlich dicker als auf den Seiten zum Nachbarn.
     
  18. #18 KaiHawaii, 29.01.2011
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    Regelkonformes WU-Bauteil mit 24cm Dicke entspricht dann einer "weißen Wanne", d.h. man braucht keine zusätzliche Feutchtigkeitsisolierung rundum, ist das so richtig?
     
  19. Lebski

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    Kai, sollen wir hier ein Studiom, oder besser noch mehrere, in Forenbeiträgen abdecken?

    Dir feht ein Fachmann, der deine Interessen vertritt und von dir bezahlt wird!
    Der Glaube, der BT/GU wird schon alles in deinem Sinn machen, ist naiv. Dem geht es um Geld verdienen. Da du offensichtlich nicht viel Sachverstand hast, wird der BT/GU das schon zu nutzen wissen.
     
  20. PeMu

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    Wer plant die Hütte? Der Bauunternehmer = GÜ?
    Bei BLB ist das anzunehmen. - Ich bestelle einmal ein Haus, tuttokompletti.

    Da kommen noch ganz andere Themen:
    Wie lange bleibt das unbebaut?
    Ist nebendran ein Teil der beheizten Hülle (hat nix mit realem Heizkörper zu tun) ?
    Was passiert mit der Dämmung zum Nachbarn, wenn der baut?
    Was ist denn mit den oberen Geschossen?
    Da ist die Dämmfrage noch wichtiger.





    Was kommt zum letzten Punkt - bin mal gespannt.
     
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