"Versickerung von Niederschlagswasser" verstehen

Diskutiere "Versickerung von Niederschlagswasser" verstehen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo. Wir bauen in einem Wasserschutzgebiet und uns wurde der Antrag für die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundstück...

  1. #1 Hannah1978, 28.01.2011
    Hannah1978

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    Hallo.

    Wir bauen in einem Wasserschutzgebiet und uns wurde der Antrag für die
    Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundstück auferlegt.

    Laut Antrag soll die Versickerung durch eine Schachtversickerung erfolgen,
    was laut unseres Architekten auch besser sei als "normale" Entwässerung.
    Ehrlich gesagt - er hatte es mir auch erklärt, aber ich habe es nicht ganz
    verstanden und inzwischen auch wieder vollends vergessen.

    Kann mir das bitte noch einmal jemand erklären? Auch - wie hoch die Kosten
    dafür ungefähr sein könnten?

    Das wäre klasse. Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    VG
    Hannah.
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    Eine geforderte Schachtversickerung - gerade in einem Wasserschutzgebiet - ist mindestens ungewöhnlich (wäre hier wohl fast überall undenkbar)

    Was in dem Zusammenhang eine normale Entwässerung ist, weiß ich nicht.


    Deswegen weiß ich zumindest nicht, wie die Frage lautet.


    Und Kosten: wie tief, wie breit und überhaupt = ich habe keine Ahnung (kenne aber auch die Preise bei euch nicht).
     
  3. #3 alex2008, 28.01.2011
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    mit normaler Entwässerung ist wohl ein Kanalanschluß gemeint?

    Schacht im Wasserschutzgebiet kann ich auch fast nicht glauben.
    Vielleicht glaubts auch nur euer Architekt.

    Sowas will geplant sein. Dafür muß man nicht nur die zu entwässernden Flächen kennen sondern auch die Bodenverhältnisse.

    Dadurch können sich dann recht unterschiedliche Möglichkeiten ergeben. Die dann preislich auch stark differieren.

    Dass ganze würde ich möglichst bald abklären. Je nachdem was gefordert ist kann das zur Arbeit notwendige Baugerät schon mal recht groß werden und es auf der Baustelle eng zugehen.
     
  4. #4 Hannah1978, 29.01.2011
    Hannah1978

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    Das Versickern über Schachtversickerung wurde von der Stadt so vorgegeben.:bef1018:
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    OK - (zwar verwundert, aber ) akzeptiert ..

    und wie war jetzt deine Frage ?
     
  6. #6 Schwarz, 30.01.2011
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    Dass eine Schachtversickerung noch erlaubt oder sogar gefordert wird finde ich ebenfalls ungewöhnlich.

    Besser als ....

    - Kanalentwässerung
    - Rigolenversickerung
    - Flächencersickerung

    ...?

    Erklärungen z.B. bei www.ecobine.de

    schwarz
     
  7. #7 Manfred Abt, 30.01.2011
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  8. #8 Manfred Abt, 30.01.2011
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    und das mit der Schachtversickerung im WSG kann ich eigentlich auch nicht so glauben. Und dann noch als Auflage ????
     
  9. #9 susannede, 30.01.2011
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  10. #10 alex2008, 30.01.2011
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    ich frag mich ja was der Wasserversorger und die untere Wasserbehörde zu einer Schachtversickerung sagen.
     
  11. #11 ralph12345, 31.01.2011
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    Ist bei uns auch so. Wasserschutzgebiet Schutzzone III, also am Rand. Vorgeschrieben laut B-Plan: versickeung von Niederschlagswasser. Wie ist nicht vorgeschrieben, also wirds ein Schacht. (Ist genehmigt). Lediglich das Wasser vom Stellplatz ist über den bewachsenen Oberboden sicherzustellen, also kein Anschluß zum Schacht.
     
  12. domik

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    bei uns ist fast genau so wie bei ralph12345 (weiß die wasserschutzzone nicht:mega_lol:
    das wasser von dachflächen und terassen in den schacht (wir haben uns auch für schacht entscheiden dürfen)

    haben 5 anegbote eingeholt für trink-, schmutz-, regenwasser anschlüße und eben diesen schacht preise unterscheiden sich häftigst:yikes
    haben angebote von 7tsd bis 15,5tsd auf dem tisch gehabt... haben jetzt alles fertig, wurde auch vom zwecksverband südstormarn abgenommen.

    p.s.die größe des schachtes richtet sich nach dem was für boden, wie hoch das g-wasser und wie groß die dachflächen sind die "entwässert" werden... bei uns ist hausgröße 13,5x11,5 als orientierung.
     
  13. #13 ralph12345, 04.02.2011
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    7-15tsd für den Schacht oder für alle Anschlüsse zusammen?
    Wir haben vom GU die Zahl von 1-2 Tsd für die Versickerung genannt bekommen. Konkrete Angebote haben wir noch nicht eingeholt.
    Die Wasserschutzzone und die vorgeschriebene Versickerung findet sich bei uns übrigens im Bebauungsplan.
     
  14. domik

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    für alle anschlüße inkl. sickerschacht :) bei 2 tsd waren nur die materialkosten für den schacht... bis jetzt sind wir bei allen anschlüßen über den angegebenen kosten und wir haben ein grundstück direkt an der straße will gar nicht dran denken wie hoch die wären bei 2.reihe:yikes
    hab jetzt auch in unserem plan die schutzzone entdeckt auch III
     
  15. #15 alex2008, 05.02.2011
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    solche Arbeiten sind aber preislich nur sehr schwer vergleichbar.

    Schacht 3m tief und Schacht 5m Tief sind ganz andere Ausgangslagen für die Kalkulation.

    Dann die örtlichen Verhältnisse wie Zufahrt aufs Grundstück, ist das Grundstück evtl. stärkere Hanglage, was für ein Boden, wo kann ich Material lagern usw usw
     
  16. domik

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    ja das mit erschwerter "lage" ist ja in ordnung... bei uns ist aber echt alles super easy. soll heißen keine schmale zufart viiiiel platz zum lagern(2nachbargrundstücke noch leer)grundwasser "weit" weg suuuper sickerfähiger boden....keine hanglage... alle leitungen auf unserer seite...aber trotz allen super gegebenheiten sind wir echt in allen anschlußgeschichten über den angegebenen preisen:motz kann schon jetzt sehen das die aussenanlage 1jahr so bleiben wird:sleeping
     
  17. #17 alex2008, 06.02.2011
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    und wie tief musste der Sickerschacht sein
    Welcher Durchmesser?
    Angefüllt wieder mit dem Aushub oder Filter drumherum?
     
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