Grundsteuer - Baumaßnahme durch Bauträger

Diskutiere Grundsteuer - Baumaßnahme durch Bauträger im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag liebe Forengemeinde, ich hätte gerne eine kleine grundsätzliche Frage beantwortet, um den Fälligkeitszeitpunkt von Kosten während der...

  1. #1 Baunase, 30.01.2011
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    Guten Tag liebe Forengemeinde,
    ich hätte gerne eine kleine grundsätzliche Frage beantwortet, um den Fälligkeitszeitpunkt von Kosten während der Bauphase zu ermitteln.
    Ich möchte ein Haus unter Umständen von einem Bauträger bauen lassen. Das Grundstück gehört ebenfalls schon dem Bauträger. Wann geht das Grundstück und das Haus Grundbuchtechnisch in meinen Besitz über, bzw wann ist Fälligkeit der Grunderwerbsteuer ? Bei Abschluss des Kaufvertrag oder bei Fertigstellung des kompletten Bauvorhaben (Abnahme) ?
    Vielen Dank für die Antwort und einen schönen Tag wünscht Baunase
     
  2. #2 Baufuchs, 30.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du meinst sicher die "Grunderwerbssteuer".

    Für die Fälligkeit kommt es nicht darauf an, ob die Eigentumsumschreibung/Übereignung bereits stattgefunden hat.

    Der Abschluss des Vertrages ist maßgeblich. Du darfst also davon ausgehen, dass Du kurze Zeit nach Abschluss des Notarvertrages den Steuerbescheid bekommst.

    Im übrigen benötigt der Notar für die spätere Eigentumsumschreibung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Die kriegst Du nur, wenn die Grunderwerbststeuer bezahlt ist.
     
  3. #3 Baunase, 30.01.2011
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    Vielen Dank für die Antwort ! Hat mir sehr geholfen
    Freundliche Grüße Baunase
     
  4. #4 Behauserin, 30.01.2011
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    Bitte auch beachten (falls noch nicht bekannt):
    Wenn Du sowohl Grundstück als auch Haus vom Bauträger kaufst, musst Du voraussichtlich Grunderwerbsteuer auf den kompletten Kaufpreis bezahlen. Kaufst Du beides einzeln bzw. unabhängig voneinander, wird die Grunderwerbsteuer nur fürs Grundstück fällig.
     
  5. #5 Baufuchs, 30.01.2011
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    Nicht voraussichtlich, sondern ganz sicher.
     
  6. R.B.

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    Das ist der springende Punkt.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Baufuchs, 30.01.2011
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    Baufuchs Gast

    Na ja, da der Fagesteller schreibt "Grundstück gehört dem Bauträger", kommt diese Möglichkeit für den von ihm vorgesehen Fall nicht in Frage.
     
  8. #8 ecobauer, 30.01.2011
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    Da wäre ich aber gaaanz vorsichtig.
    Die Finanzämter sehen das inzwischen als Koppelgeschäft, da das Haus nicht ohne Grundstück zu haben ist und das Grundstück nicht ohne das Haus, da der Bauträger eben daran interessiert ist, beides zu verkaufen.
    Sowas nennt man finanztechnisch Gestaltungsmissbrauch - und da haben die was dagegen.
    Die gehen inzwischen sogar soweit, dass schon der Zeitraum zwischen Grundstückserwerb und Hausbau keine Rolle mehr spielen, sondern lediglich, dass beides vom gleichen Verkäufer kommt.
     
  9. Huisje

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    Genau, auf dem "gleichen Verkäufer" kommt es an.

    Hier wird ganz klar GrESt über Grundstück+Haus fällig.
     
  10. #10 Behauserin, 31.01.2011
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    Oh, ich wollte hier nicht zur "finanztechnischen Gestaltung" aufrufen, sondern einfach nur auf diesen Punkt hinweisen.
     
  11. #11 Gast217, 31.01.2011
    Gast217

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    "einzeln und unabhängig" war schon der richtige Hinweis!

    Marion :)
     
  12. cc24

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    Ist der Grundstückskaufvertrag beurkundet und der Verkäufer ist ein Bauträger / Bauunternehmer bekommt ihr eh einen Fragebogen von Finanzamt zugeschickt. Da könnt ihr u.a.dann erläutern, wer die Baumaßnahmen durchführt.
    Die einzige Möglichkeit, hier Grunderwerbsteuer zu "sparen" ist, lediglich den Rohbau in Auftrag zu geben. Rest selbst in Auftrag geben. Somit fällt die Steuer "nur" für Grundstück und Robaukosten an.
     
  13. #13 Hausbauer2010, 21.02.2011
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    Ist es nicht auch entscheidend, ob das Grundstück bauträgerfrei gekauft wurde?
     
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