Hausverkauf - Kreditvertrag zur Unterschrift da - Grundschuld nicht bestellt. Weiter?

Diskutiere Hausverkauf - Kreditvertrag zur Unterschrift da - Grundschuld nicht bestellt. Weiter? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, folgende leicht verzwickte Situation. Ich bin Hausverkäufer, unser Käufer hat Haus weiterverkauft, Bank des "Endkäufers" zahlt an...

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    Hallo,

    folgende leicht verzwickte Situation.

    Ich bin Hausverkäufer, unser Käufer hat Haus weiterverkauft, Bank des "Endkäufers" zahlt an uns.

    Aktuelle Situation:

    1.) Zahlungsziel 5 Wochen überschritten 2.) Kreditvertrag liegt lt. Aussage unseres Käufers (Baufirma) vor, Endkunde unterschreibt 3.) Bank zahlt dann direkt an uns 4.) eine Bank zahlt ja aber nur nach Eintragung der Grundschuld, Endkäufer muss zum Notar

    Wer teilt dem Endkäufer mit, dass er dies zu tun hat, um eine schnelle Auszahlung an uns zu bewirken?

    Macht das die finanzierende Bank?
     
  2. cc24

    cc24

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    Der Notar überwacht die Einhaltung des Vertrages und wird die Kaufpartei anschreiben.
    Dort findet sich sicher eine Passage, die Folgen beim Verzug der Kaufpreiszahlung beinhaltet. Geht bis zur Rückabwicklung des Vertrages.
    Die Bank zahlt nicht immer nur nach Eintragung der Grundschuld. Notarielle Rangbestätigung reicht da auch aus.

    Also am Besten den Notar anrufen.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  3. #3 Baufuchs, 31.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hat sich denn der 2. Käufer in eurem Notarvertrag zu irgendwas verpflichtet?

    Dann hätten ja 3 Parteien unterschreiben müssen?

    Oder habt ihr nur einen Vertrag mit dem 1. Käufer (BU) der danach mit separatem Vertrag weiterverkauft hat?
     
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    Das zweite ist der Fall,

    wir haben eine separaten Vertrag, als der zustande kam, wußte ich dass der Käufer weiterverkauft.

    Aber es stand noch nicht fest, wer.

    Dann wurde einer gefunden, unser Käufer hat mit dem einen weiteren Vertrag gemacht und die Bank des Endkäufers, also vombaldigen Bewohner, soll direkt auf unser Konto zahlen...
     
  5. KlausK

    KlausK Gast

    Darauf musst Du dich aber nicht einlassen (meine Meinung), da Dein Vertragspartner der 1. Käufer ist. Ist seine Finanzdecke so dünn, dass er den Kaufpreis vom 2. Käufer benötigt, ist das nicht Dein Problem.
     
  6. #6 Baufuchs, 31.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So isses.

    Und da in eurem Notarvertrag nichts von einem weiteren Käufer und damit verbundenen Zahlungsregularien steht, hat euer Käufer das Zahlungsziel überschritten und euer Käufer muss vom Notar aufgefordert werden, denn Kaufpreis vertragsgemäß zu zahlen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 31.01.2011
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    Und ggf. Zinsen.
     
  8. #8 Baldbauherr, 31.01.2011
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    Ist das nicht alles haargenau im Notarvertrag geregelt?
    Da muss doch festgelegt sein, wer wieviel wann an wen zu zahlen hat und was passiert, wenn dem nicht so ist, bzw welche Voraussetzungen für den Geldfluss gegeben sein müssen.
    War der Notar von Euch oder von der Baufirma beauftragt....
    .. Mir schwant da was...
     
  9. cc24

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    Im Notarvertrag ist alles geregelt. Der Notar ist von Haus aus neutral. Wie gesagt, übernimmt der Notar den Vollzug des Kaufvertrages. Sind vielleicht die Fälligkeitsvoraussetzungen noch nicht vorhanden ? Ist diese vorhanden, schreibt der Notar die Kaufpartei an und fordert den KP mit einer Frist von einer Woche an. Wird nicht gezahlt, ist die Kaufpartei in Verzug und trägt die Folgen / Kosten. Mich wundert, dass ihr von dem Fälligkeitsschreiben nichts mitbekommen habt und die Kaufpartei 5 Wochen in Verzug ist, denn damit eine Eigentumsumschreibung erfolgen kann, müsst ihr dem Notar bestätigen, dass die Zahlung erfolgt ist. Fälligkeitstermin und Fälligkeitsvoraussetzung sind 2 Paar Schuhe.
     
  10. #10 Baldbauherr, 31.01.2011
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    Ja, aber es gibt da trotz "Neutralität" einigen Spielraum in der Vertragsgestaltung....

    Jedenfalls ist die Situation wie oben beschrieben alles andere als "normal".

    @check
    Schau mal in den Notarvertrag nach wer wann an wen wie zahlen muss und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen.
    Welche Verträge Dein Käufer mit wem abschließt kann dir doch egal sein.
    (Es sei denn Dein Notarvertrag sagt etwas anderes....)
     
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    Der Notar mahnt keinen Zahlungsverzug an, hat er mir telefonisch gesagt.

    Der Kaufpreis war fällig, ist vom Notar fällig gestellt worden.

    Dies ist 9 Wochen her, Zahlungsziel war 4 Wochen,
    daher 5 Wochen überfällig.

    Die Bank des Endkäufers zahlt auf unser Konto, so ist es (leider?).


    Und ob die Bank nach Eintragung der Grundschuld erst zahlt, weiß ich nicht.

    Aber normalerweise würde das ja alles viel schneller gehen,
    ansonsten würden die Notare doch kein Zahlungsziel von 4 Wochen machen, wenn es durch Behörden etc. eh niemals einzuhalten ist.
     
  12. #12 Baldbauherr, 02.02.2011
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    Und was steht als "Strafe" bei Zahlungsverzug im Notarvertrag?

    Was steht im Notarvertrag wer wie an wen wieviel bezahlen muss?
     
  13. #13 chrishp, 02.02.2011
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    das ist aber doch nicht euer Problem, es sei denn, es wäre in eurem Vertrag ausdrücklich geregelt, dass Kaufpreiszahlung davon abhängig ist, dass die Voraussetzungen dafür, dass die Bank des Zweitkäufers an euch zahlt, erfüllt sind. Kann ich mir aber kaum vorstellen. EUER Vertragspartner schuldet EUCH die Kaufpreiszahlung. Wie er das macht, muss euch nicht interessieren.
     
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