Wände nicht gewünscht - zu bezahlen ?

Diskutiere Wände nicht gewünscht - zu bezahlen ? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Neubau-Eigentumswohnung gekauft und steh kurz vor dem Einzug. Ich habe meinem Bauträger ein Schreiben zur Minderung...

  1. #1 emweise, 31.01.2011
    emweise

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    Hallo,
    ich habe eine Neubau-Eigentumswohnung gekauft und steh kurz vor dem Einzug. Ich habe meinem Bauträger ein Schreiben zur Minderung geschrieben. Dabei handelt es sich um weggefallene Wände und Türen auf eigenen Wunsch. Die akzeptiert der Bauträger nicht, mit der Begründung 1) die Wände wären auf eigenen Wunsch weggelassen worden und 2) er hätte die Mauer, Putz und Elektroarbeiten im Paket gekauft und hätte dadurch nichts gespart. Lediglich bei Türblatt und -Zarge will er eine Gutschrift ( 2Türen/Zargen in Summe 400,-) akteptieren.
    Wie seht Ihr das, sind die Kosten für nicht erbrachte Leistungen, wenn auch von mir so gewünscht, von mir zu bezahlen ? Ist das nicht rein die Sache des Bauträgers und seiner Nachunternehmer ?
    Grüsse aus Köln
     
  2. #2 cekodeko, 31.01.2011
    cekodeko

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    Nein, das ist "rein deine Sache"!

    Wenn Du vorher keine Vereinbarung mit dem BT getroffen hast und auch keine Klausel
    über Mehr- und Minderleistungen in deinem Vertrag steht, muss der BT nichts gutschreiben.

    Je nach Umfang der entfallenen Leistungen kann man dann noch versuchen etwas
    rauszuholen, aber mit welcher Taktik, da keine Anspruchsgrundlage vorhanden, mußt
    Du selbst entscheiden.

    Grüße
     
  3. H.PF

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    Naja, der hätte dir auch 1000 Euro abknöpfen können für die Umplanung, damit die Wände nicht gemacht werden...

    Bauträger kann dafür so ziemlich nehmen was er will...

    SO was muß man sich vorher überlegen, DANN hat man eine Möglichkeit zu verhandeln.
    Im Nachhinein bist du dem BT ausgeliefert und er kann nehmen was er will...

    Gibt genug Beiträge und Beispiele im Forum dazu...
    Wobei das mit dem "Paket" schon gut passen kann, da werden oft Festpreise gemacht...

    Gruß Holger
     
  4. matula

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    ??

    Mal ehrlich: Warum sollte ein Bauunternehmer auf Umsatz/Gewinn verzichten, die ihm vertraglich zusteht??

    Wenn Du bei Deiner Bank das 20 Jahre laufende Darlehen sofort wieder rückzahlen willst, zahlst Du auch die berechneten Zinsen für die ganze Laufzeit als Entschädigung, obwohl der Bank kein eigentlicher Schaden entstanden ist.
    Gewinn, der vertraglich sicher ist, dann aber nicht kommt, ist auch ein Schaden, der ersetzt werden muss!
    Bereits die Nichtberechnung von Türe/Zarge ist ein entgegenkommen seinerseits.

    Du hast doch eine Wohnung mit einem bestimmten Leistungsumfang gekauft?
    Wenn Du nachträglich jetzt einiges davon nicht haben willst, ist das zunächst mal Dein Problem - übrigens unabhängig davon, ob das für Deinen BU im Einkauf billiger wird oder nicht. An so was muss man vor der Unterschrift denken!

    Mein Bauunternehmer hat für Wände z.B. von vornbherein gar keinen Preis gehabt. Er hat nach m³ kalkuliert, mit der Folge, dass ich für wegfallende geplante Innenwände nichts ersetzt bekomme, dafür aber auch zusätzliche Wände (wir haben dann im Keller 2 weitere Räume nachträglich haben wollen) ohne Mehrkosten gebaut wurden.
     
  5. #5 HolzhausWolli, 31.01.2011
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    Wie vielen anderen Beiträgen in dieser Angelegenheit hier im Forum zu entnehmen ist, besteht sicher kein Anspruch auf Minderung, wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich berücksichtigt wurde.

    Geb dich mit dem Entgegenkommen der Zargenkosten zufrieden.

    Ein BT kalkuliert über alle Gewerke mehr oder weniger Gewinn ein, daher könnte deine Minderung die Kalkulation über Verhältnis belasten.

    Sein Rohbauer wird wohl aber nicht daran partizipieren, sondern nach -in deinem Fall- Minderaufwand vergütet werden, kann ich mir vorstellen.
     
  6. #6 Lynx1984, 31.01.2011
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    Hallo emweise,

    aufgrund der vertraglichen Gestaltung mit Deinem BT regeln sich Deine möglichen Ansprüche. Ist nix geregelt, dann hast Du keine Ansprüche.
    Die Kulanz Deines BT ist durchaus beachtlich Dir aus freien Stücken 400€ anzubieten. Ist nicht viel, aber auch keinesfalls wenig. Wäre es doof gelaufen hätte Dein BT die nicht gewünschten Wände gebaut und Du hättest Dich mit den "vertraglich vereinbarten Leistungen" rum schlagen müssen :mauer

    Beste Grüße
     
  7. #7 sabiene, 31.01.2011
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    Ich hätte als Unternehmer den Wegfall von Wänden eher noch in Rechnung gestellt.

    Wenn der Unternehmer Euch entgegen kommt, solltet Ihr schön Danke sagen.
     
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