Gas ohne Solar bei Neubau möglich?

Diskutiere Gas ohne Solar bei Neubau möglich? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ist es möglich ein EFH nur mit Gastherme ohne Solarunterstützung (auch nicht für Wasser) zu bauen? Oder fordert die EEWG bei Gas unbedingt eine...

  1. sbr01

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    Ist es möglich ein EFH nur mit Gastherme ohne Solarunterstützung (auch nicht für Wasser) zu bauen? Oder fordert die EEWG bei Gas unbedingt eine Solarunterstützung?
     
  2. R.B.

    R.B.

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  3. sbr01

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    dankeschön
     
  4. brimmi

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    Kann ich den nur eine Gasheizung nehmen und mich irgendwie verpflichten eine 30%Biogasanteil vom Versorger abzunehmen?
     
  5. #5 Der Bauberater, 02.02.2011
    Der Bauberater

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    Jepp, bieten manche Versorger einen Tarif an. z.B. Heidelberg - Biogas
     
  6. R.B.

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    Interessanter Ansatz, aber wer will das überprüfen?

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Der Bauberater, 02.02.2011
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    Die pösen Puben von der Paubehörde :D

    • Der schwarze Mann meldet neue Heizung an Baubehörde
    • die möchte Nachweis von Bauherr
    • der schickt Vertrag (Kopie) von Versorger und muss ZEHN Jahre alle Nachweise ausbewahren und "auf Verlagen vorlegen"

    Das Owi geht, glaube ich, habs gerade nicht zur Hand, bis 50.000 €. Da rentiert sich das "sparen" nicht :Brille
     
  8. #8 passivbauer, 02.02.2011
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    nein das geht nicht - da nicht in unmittelbarer nähe das gas erzeugt wurde...

    bei einem bauernhof mit biogasanlage würde es funktionieren - bitte im eewg und auslegung nachlesen
     
  9. #9 Der Bauberater, 02.02.2011
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    Aus dem Anhang:
    II. Bi o m a s s e
    1. Gasförmige Biomasse
    ...
    b) Die Nutzung von gasförmiger Biomasse, die auf Erdgasqualität aufbereitet und eingespeist wird, gilt unbeschadet des Buchstaben a nur dann als Erfüllung der Pflicht nach § 3 Abs. 1, wenn
    aa) bei der Aufbereitung und Einspeisung des Gases
    – die Methanemissionen in die Atmosphäre und
    – der Stromverbrauch
    nach der jeweils besten verfügbaren Technik gesenkt werden und
    bb) die Prozesswärme, die zur Erzeugung und Aufbereitung der gasförmigen Biomasse erforderlich ist,
    aus Erneuerbaren Energien oder aus Abwärme gewonnen wird.

    Die Einhaltung der besten verfügbaren Technik wird bei Satz 1 Doppelbuchstabe aa erster Spiegelstrich
    vermutet, wenn die Qualitätsanforderungen für Biogas nach § 41f Abs. 1 der Gasnetzzugangsverordnung
    vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2210), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I
    S. 693) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden.
    c) Nachweis im Sinne des § 10 Abs. 3 ist für Buchstabe a die Bescheinigung eines Sachkundigen, des
    Anlagenherstellers oder des Fachbetriebs, der die Anlage eingebaut hat, und für Buchstabe b die Bescheinigung
    des Brennstofflieferanten.
     
  10. wall

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    Sind nicht die 30 % Biogasanteil das Problem? Ich kenne keinen Versorger, der einen so hohen Anteil anbietet. Meist sind es nur 5 bis 10 %, der Rest ist normales Erdgas.
     
  11. #11 Der Bauberater, 02.02.2011
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    Das könnte ein Problem werden, denn bisher sind in BaWü, durch das EWärmeG, bei einem Heizungsaustausch, müssen 10proz erneuerbare Energien verwendet werden.
    Wie sich das dann auf das Bundesgesetz auswirkt wird man wohl noch abwarten müssen.
    Ich gehe aber davon aus, dass die Versorger (natürlich gegen eine gute Bezahlung) auch 30 proz "zumischen"
     
  12. Holdi

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    Kann ich eingentlich auch einen wassergeführten Kaminofen (Holz oder Pellets) statt einer Solartherme einbinden? Wenn der doch 50% der Heizenergie packen würde (z.b. 6KW Wasserleistung), wäre das doch noch eine günstige Alternative zu Solar.
    Ist das realistisch?

    LG Holdi
     
  13. R.B.

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    JA.

    Bsp.:

    http://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/pdf/EWaermeG und EEWaermeG.pdf

    Gruß
    Ralf
     
  14. Holdi

    Holdi

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    Muß der Kamin dann wassergeführt sein oder gehts auch ohne? Das steht in dem Gesetzestext so nicht genau drin, da ja nur von Heizungsanteil gesprochen wird.
    Aber ohne die Einspeisung in die Heizungsanlage und somit Verteilung auf andere Räume wie das Wohn-/Esszimmer, wird der Anteil ja nicht auf die geforderten 50% kommen?

    LG Holdi
     
  15. Bautz

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    Zu dem Thema mal mein aktueller Status.

    Habe vor kurzem mit der zuständigen Bauaufsicht telefoniert. Dort betrachtet man das EEWärmeG als erfüllt, wenn im EnEV-Nachweis QP und HT um 15% unterschritten werden.

    Im EnEV-Nachweis darf spätestens seit der 13. Staffel der EnEV-Auslegungsfragen ein Kaminofen zu 10% bei der Kalkulation des benötigten Primärenergiebedarfs berücksichtigt werden. Wie viel tatsächlich damit geheizt wird und ob der eine Wassertasche hat ist egal. Wie genau der Kaminofen einzubeziehen ist, steht in der Auslegung XIII-3 zu Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2009 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Wohngebäuden im Falle zusätzlich zur Zentralheizung vorhandener Kaminöfen). Wenn also das Gebäude durch die Berücksichtigung des Kaminofens die zulässigen Werte für HT und QP um 15% unterschreitet, sind damit auch die Anforderungen aus dem EEWärmeG erfüllt.

    Das einzige, was mich noch etwas grübeln lässt: Warum werden im Anhang zum EEWärmeG haarklein die einzelnen Anforderungen definiert, wenn dann doch der EnEV-Nachweis ausschlaggebend ist?
     
  16. #16 Schnabelkerf, 04.02.2011
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    Mit einem manuell beschickten Holzofen kann man meines Wissens die geforderten 50% nicht erreichen bzw. das wird nicht anerkannt. Da bleiben nur noch die automatisch beschickten pelletöfen übrig die aber nicht wirklich für das gmütliche Kaminfeuer im Wohnzimmer geeignet sind....
     
  17. Holdi

    Holdi

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    Was heißt das jetzt für eine Laien wie mich? :think
    Wenn ich einen Energiebedarf von ca. 20.000 KWh/a hätte und einen 9 KW Kaminofen mit 6 KW Wassertasche einsetze, bräuchte ich um auf meine ca. 10 KW Heizenergie zu kommen, ja nur noch einen 4 KW Gas-Brennwert-Kessel. Dann hätte ich die 50% Ökologischer Energie-Anteil sogar noch unterschritten.

    Oder habe ich da einen Denkfehler?
    Wenn ich allerdings nur 15% vom Kaminofen dazurechnen darf, geht die Rechnung ja nicht mehr auf. :(

    LG Holdi
     
  18. Bautz

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    Ist auch nicht erforderlich.
    Gem. § 8 EEWärmeG können Erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen untereinander und miteinander kombiniert werden. Dämmt man halt ein bischen besser, stellt sich zusätzlich einen Kaminofen hin, und wenn dann ein QP 15% unter dem zulässigen Wert rauskommt, ist alles bestens.

    So habe ich es jedenfalls verstanden.
     
  19. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wo weist man das sonst nach?
     
  20. Holdi

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    Was heißt denn eigentlich QP und HT?
     
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