Gas ohne Solar bei Neubau möglich?

Diskutiere Gas ohne Solar bei Neubau möglich? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Das sind die Formelzeichen für den Primärenergiebedarf und die Wärmeverluste.

  1. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das sind die Formelzeichen für den Primärenergiebedarf und die Wärmeverluste.
     
  2. #22 ralph12345, 08.02.2011
    ralph12345

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    Es geht auch ganz anders.
    EEG§7.2 Ersatzmaßnahmen nach Anlage VI-->

    Das ist bei ... KFW70 ?? KFW50 Häusern doch in der Regel der Fall oder?
     
  3. PeMu

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    Kann man so sehen.
     
  4. Holdi

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    Wer kontrolliert denn eigentlich die geforderten Maßnahmen aus dem EnEV-Bescheinigung, die beim Bauamt eingereicht wird.
    Das Bauamt macht keine Abnahmekontrolle! Sollte das dann der Schornsteinfeger sein. Mir fällst sonst keiner ein.
    Ich frage deshalb, weil ich mich mit demjenigen, der die Endabnahme macht, abstimmen will, was ich machen darf.

    LG Holdi
     
  5. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo,
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    v.g.
     
  6. brimmi

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    ohne 15%

    nochmal zur Sicherheit!
    Mein Heizungsinstallateur sagt, Gas + Solar für Warmwasser ist ausreichend in NRW. Nur wenn KFW Mittel geltend gemacht werden muss das EEWärmeG eingehalten werden.

    Bin mal wieder verwirrt!
     
  7. Bautz

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    Das ist Blödsinn. Das EEWärmeG muss immer eingehalten werden.
    Allerdings sind bei einem Bau nach KfW xyz u.U. Maßnahmen erforderlich, die über das hinausgehen, was im EEWärmeG gefordert wird.
     
  8. PeMu

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    Auch etwas ungenau: EEWärmeG - allgemein im Neubau.
    Zusätzliche Anforderungen je nach Bundesland beim Umbau Bestand, z.B. BW.
     
  9. Holdi

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    Das EEWärmeG ist laut Schornsteinfeger bei uns im Saarland noch nicht gültig bzw. rechtskräftig. Bisher erst in Baden-Württemberg.
     
  10. PeMu

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    Oh Leute, wie oft noch.

    Das EEWärmeG ist ein Bundesgesetz - Geltungsbereich Neubau.

    Mit dem EEwärmeG sind alle diesbezüglichen Regelungen der Bundesländer zum "Neubau" außer Kraft.
    Regelungen zum Bestand und Umbau sind zurzeit Ländersache. Da gibt es nur BW und noch ...
     
  11. Holdi

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    Ok verstanden.
    Bin noch ganz neu dabei mich mit solchen Themen zu beschäftigen. Vielleicht sollte das mein Schorni auch mal machen. Bei mir gehts nämlich um einen Neubau! :e_smiley_brille02:

    lg Holdi
     
  12. brimmi

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    Kontrolle

    Wie gesagt, mein Heizungsinstallateur sagte, es würde Gas mit solarer Warmwasserunterstützung reichen.
    Was passiert den wenn ich das so einbauen lasse. Wer kontrolliert zur Zeit die Einhaltung des Gesetzes? Der Schornsteinfeger ja anscheinend nicht und das Bauaumt wohl auch nicht. Mein Architekt?

    Immerhin stand ich sehr kurz davor mir eine gesetzl. nicht zugelassene Heizung einbauen zu lassen. Denke das passiert aufgrund der herrschenden Unklarheit selbst bei den "Fachleute" schon noch häufig bei Neubauten dieses Jahr.

    Ich werde dann wohl doch wieder zur LWP umschwenken "müssen".

    Gruß
    Brimmi
     
  13. Bautz

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    Es hat auch niemand behauptet, dass das nicht reicht. Wenn die gem. EEWärmeG als erforderlich definierte Kollektorfläche verbaut wurde, ist damit die Einhaltung des EEWärmeG nachgewiesen. Andernfalls muss zusätzlich besser gedämmt oder eine andere zulässige Maßnahme ergriffen werden. Der Nachweis hierfür wird über den EnEV-Nachweis erbracht.

    Die Bauaufsicht, der gegenüber Du innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage den EnEV-Nachweis sowie den Nachweis über die Einhaltung des EEWärmeG beibringen musst (so ist es jedenfalls in Hessen).

    Nö, nicht deswegen.
     
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