Oberste Geschoßdecke nach ENEV 2009 dämmen

Diskutiere Oberste Geschoßdecke nach ENEV 2009 dämmen im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Nach dem aktuellen Artikel auf der t-online Seite bin ich doch etwas irritiert und hoffe auf Aufklärung von Euch. Wir bewohnen ein Einfamilienhaus...

  1. #1 Dober1108, 31.01.2011
    Dober1108

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    Nach dem aktuellen Artikel auf der t-online Seite bin ich doch etwas irritiert und hoffe auf Aufklärung von Euch.
    Wir bewohnen ein Einfamilienhaus Bj. 62 seit 2008 und sind offiziell Mieter, das Haus gehört meinen Eltern.
    Nun scheint es ja so zu sein, das wir bis Ende des Jahres die OG dämmen müssen mit bestimmten Dämmstoffen, die die erforderten Werte erfüllen.
    Wer wird das denn konkret fordern, wird es überhaupt jemand fordern, was passiert wenn man es nicht macht?
    Ich interessiere mich für diese Themen, deshalb habe ich es gelesen, aber der Großteil der Bevölkerung kriegt doch sowas gar nicht mit, oder täusche ich mich da.
    Könnte man diese Dämmung auch selbst machen und wie weise ich dann die zu erfüllenden Werte nach?
    Wir haben vor zwei Jahren 5 cm Styropor auf dem Boden ausgelegt, das reicht ja lange nicht, könnte man denn die richtige Dämmung einfach auslegen wie bei "Baulinks.de" beschrieben (Betondecke)? Was würde das wohl ca kosten und welche Materialien kann man nehmen? Muß begehbar sein.

    Vielen Dank schon mal für Antworten!
     
  2. R.B.

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    Ungeachtet der Befreiungsmöglichkeit nach §25 EnEV 2009 gilt

    Die bisherige Dämmung von 5cm würde die EnEV Anforderungen nicht erfüllen. Um beispielsweise die 0,24W/(m²·K) zu erreichen, bräuchte man in etwa 14cm Dämmung WLG 035.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Dober1108, 31.01.2011
    Dober1108

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    Da das Haus uns (meinen Eltern) erst seit 2008 gehört, trifft dieser Absatz ja auf uns nicht zu, was ja dann bedeutet wir müssten dämmen, da wohl eine Befreiung zwecks Unwirtschaftlichkeit eher unwahrscheinlich ist, oder?

    Wirft wieder die restlichen Fragen auf, unter anderem den Preis, und ob man das DIY machen kann.
     
  4. R.B.

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    Dein Aufbau hat jetzt bereits einen U-Wert von etwa 0,68W/m2K.
    Durch eine Verbesserung auf EnEV Niveau könntest Du über´s Jahr gesehen bei 100m2 Fläche grob 400Liter Heizöl einsparen. Wir reden hier über etwa 280,- € im Jahr!!!!

    Falls Du die Geschoßdecke selbst dämmen möchtest, einfach das passende Material kaufen und auslegen.

    Nachweis ist dann über die Rechnung (Materialeinkauf) möglich.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Dober1108, 31.01.2011
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    Vielen Dank für Deine Hilfe!

    Grundsätzlich würde mich aber nochmal interessieren ob die Gemeinde eigentlich die Hauseigentümer über solche Gesetzesänderungen informiert oder ob man selbst verpflichtet ist sich immer auf dem aktuellen Stand der Dinge zu halten.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Als Hauseigentümer hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
    d.h. man sollte sich über gesetzliche Regelungen die mein Eigentum betreffen schon informieren. Dazu werden diese ja veröffentlicht, und es gibt Übergangsfristen. Bereits heute kann man sich informieren, was uns mit der EU Gebäuderichtlinie 2010 (gibt dann die EnEV2012) in´s Haus stehen wird, auch wenn noch nicht alle Details feststehen.

    Wenn beispielsweise die Winterreifenpflicht für mein Fahrzeug greift, kommt ja auch nicht mein Autohersteller und weist mich darauf hin.

    Die "Gemeinde(verwaltung)" hat hier keine Informations- oder gar Kontrollpflicht.

    Im Rahmen der EnEV hat man den Schornsteinfegern als beliehene Stelle einige Aufgaben übertragen (s. §26b). Da geht es aber nur um Dinge die er aufgrund seiner Ausbildung auch annähernd beurteilen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 passivbauer, 01.02.2011
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    Ich bin wirklich der letzte der auf Dämmung verzichten würde - aber wenn eine Dämmung bereits vorhanden ist, ist damit die Nachrüstverpflichtung hinfällig - egal wie schlecht der bestehende Standard ist. Vgl. dazu auch die Auslegungen des DiBt zur EnEV.

    Sinn kann es natürlich trotzdem machen ...

    Kontrollieren soll es übrigens der Schornsteinfeger.
     
  8. R.B.

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    Nach §26b aber bisher nur die Haustechnik. Ob er darüber hinaus als "Spion" tätig werden soll, ist mir nicht bekannt. Aber wer weiß schon was die Zukunft bringen wird.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Dober1108, 01.02.2011
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    Ist grundsätzlich auch ok, aber ich denke das da aber auch ein Problem in der Durchsetzung entsteht,da sicherlich ein Großteil der Hauseigentümer überhaupt nicht darüber Bescheid weiß, geschweige denn sich informiert.
    In meinem Bekannten/Kollegenkreis sind viele Hausbesitzer und die interessiert das alles so gar nicht, die meisten haben den Begriff ENEV noch nie gehört.
    man bekommt doch mehrmals im Jahr Post von der Gemeinde, da mal ein Infoschreiben dranzuhängen wäre doch ne Leichtigkeit.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Die Durchsetzung im Bestand ist ein großer Nachteil der EnEV bzw. EEWG.
    Andererseits haben wir es auch nicht geschafft zu verhindern, dass immer mal wieder jemand bei ROT über die Ampel fährt.

    Gruß
    Ralf
     
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