Wer haftet bei Frostschaden in Leitungen?

Diskutiere Wer haftet bei Frostschaden in Leitungen? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wer haftet wenn in einem Neubau die Leitungen mit Wasser zufrieren und dadurch ein Schaden entsteht? Der Bauherr, Baufirma bzw....

  1. Flambo

    Flambo

    Dabei seit:
    31.01.2011
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Hallo,

    wer haftet wenn in einem Neubau die Leitungen mit Wasser zufrieren und dadurch ein Schaden entsteht? Der Bauherr, Baufirma bzw. Architekturbüro oder die Heizungsfirma?

    Vielen Dank für eure Antworten.
     
  2. #2 ecobauer, 31.01.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Wie so oft: Kommt drauf an!!

    Wer baut mit wem in welchem Rechtsverhältnis???

    Grundsätzlich jedoch sollte derjenige, der da wo Wasser einfüllt oder einfließen lässt, dafür sorgen, dass der Auftraggeber darüber informiert wird oder selbst dafür sorgen, dass Frostschutz hergestellt ist.
     
  3. salleD

    salleD

    Dabei seit:
    03.09.2007
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Hamm
    Vor

    der Abnahme der Unternehmer, nach der Abnahme der Besteller. Kann mich noch gut an den Elektriker erinnern, der mit 300.000 DM beim Schürmann-Bau im Rheinhochwasser "baden gegangen ist, weil seine Leistung noch nicht abgenommen worden ist.

    Also wie bereits gesagt: Kommt drauf an...

    Zunächst also:

    Wer hat bei wem, was bestellt ?

    Ist der Besteller Verbraucher ?

    ansonsten:

    Titel 9
    Werkvertrag und ähnliche Verträge
    Untertitel 1
    Werkvertrag
    (BGB)
     
  4. #4 Baufuchs, 31.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Immer langsam mit den jungen Pferden.....

    Wenn VOB/B, dann:

    Hat der Auftraggeber verlangt ??
     
  5. #5 sabiene, 31.01.2011
    sabiene

    sabiene

    Dabei seit:
    29.01.2011
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    dr.-ing. maschinenbau
    Ort:
    krefeld
    Wenn es einen Architekten gibt, ist der dafür zuständig.

    Wenn ich baue, dann verlasse ich mich auf diese Person. Ich kann in München wohnen und in Krefeld baue ich als Investor.

    Dann ist für mich der Architekt der Ansprechpartner, auch bei Problemen.

    Platzen die Leitungen in der Bauphase, ist das mein Ansprechpartner. Soll er die Probleme lösen, Sachverhalte klären.
     
  6. #6 wasweissich, 31.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn du ihn damit beauftragst , und ihn dafür bezahlst , wird er damit kein problem haben .........
     
  7. #7 Spasssbremse, 31.01.2011
    Spasssbremse

    Spasssbremse

    Dabei seit:
    24.11.2010
    Beiträge:
    183
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Inf.
    Ort:
    Trier
    Bei uns sind wir dafuer zustaendig.
    Ich habe auch kein Problem damit, zumal - wenn der Rohbau denn geschlossen ist - sowieso nicht mit Frost im Innern zu rechnen ist.
    Zumindest, wenn man monolithisch baut.

    Ansonsten muesste ja der Bauleiter des GUE zu jeder Baustelle gurken, um die Anschluesse mit Steinwolle etc. zu umwickeln.
    Das Gleiche gilt, wenn der Estrich kommt: Wir sind zustaendig, dass mehrmals am Tag gelueftet wird.

    Und ich glaube auch, dass kein Architekt mehrmals auf eine Baustelle faehrt, um bspw. stosszulueften.

    Anders sieht das natuerlich bei einem Bautraeger aus, da kauft der Bauherr ja das fertige Haus.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Mit monolithischer Bauweise hat das nichts aber auch gar nichts zu tun.

    Ohne zu wissen, wer, was, wo, wie und bei wem beauftragt hat, kann man nur spekulieren. Ein Handwerker sollte seine Arbeit immer schützen so lange diese noch nicht abgenommen ist.

    Gruß
    Ralf
     
  9. Flambo

    Flambo

    Dabei seit:
    31.01.2011
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Hallo,

    nein der Auftraggeber hat nicht verlangt. Aber wahrscheinlich wusste er gar nicht dass schon Wasser in den leitungen ist. Wo genau in der VOB steht das denn? Gilt die VOB nur in Deutschland?
     
  10. Flambo

    Flambo

    Dabei seit:
    31.01.2011
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Rheinland-Pfalz

    Wer ist denn wir? Architekt, Unternehmer, Eigentümer?
     
  11. Flambo

    Flambo

    Dabei seit:
    31.01.2011
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Ja es gibt einen Architekt, aber ist der dafür verantwortlich? Dann wird er wohl die zuständige Firma zur haftung nehmen?
     
  12. #12 CarstenG, 02.02.2011
    CarstenG

    CarstenG

    Dabei seit:
    18.01.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Bauingenieur
    Ort:
    Berlin
    und warum waren die Leitungen mit Wasser gefüllt und konnten einfrieren resp. einen Schaden verursachen? Wusste der Bauherr davon und hat er einen Schutz der Leitungen beauftragt? Ist der Unternehemer also seiner Hinweispflicht nachgekommen? Haben die antwortenden Experten eine Glaskugel oder legen sie KARTEN?
    Mit den daregestellten Fakten ist doch keine sachliche Hilfestellung möglich! :frust
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich wiederhole mich:

    Also, Fakten auf den Tisch.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Baldbauherr, 03.02.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Wer hat denn die Leitungen gefüllt und auf wessen Anweisung?
     
  15. #15 Baufuchs, 03.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und deshalb wurde ja auch verschiedenen Möglichkeiten "wer haftet" aufgezeigt.


    PS:
    Fakten scheint aber auch die Fragestellerin nicht exakt liefern zu können, denn warum sonst "wahrscheinlich wusste der Auftraggeber nicht, dass die Leitungen aufgefüllt wurden.."
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Warum waren die Leitungen gefüllt?
    Warum war der Bau so kalt, dass die Leitungen einfrieren konnten
    Wer hatte die Bauleitung für die Leitungen (der Architekt nicht automatisch!!!)
    Welcher Schaden ist eingetreten?
    War die Leistung schon abgenommen?
    Was sagen Architekt und Installateur dazu?
     
Thema:

Wer haftet bei Frostschaden in Leitungen?

Die Seite wird geladen...

Wer haftet bei Frostschaden in Leitungen? - Ähnliche Themen

  1. Rollputz haftet nich, zu viel Tiefengrund? Was nun?

    Rollputz haftet nich, zu viel Tiefengrund? Was nun?: Hallo, wollten heute mit Rollputz streichen und stellten fest, dass dieser Stellenweise einfach nicht haftet. Das Ergebniss sah dann halt...
  2. Estrichprogramm: Wer haftet für falsche Einstellung?

    Estrichprogramm: Wer haftet für falsche Einstellung?: Liebe Experten, nein, ich will hier keine Rechtsberatung! Eher einige Tipps zum weiteren Vorgehen, da ich mir nicht sicher bin, wie ich die...
  3. Rollputz haftet nicht trotz Grundierung

    Rollputz haftet nicht trotz Grundierung: Hallo, ich bin gerade dabei, in einen unserer Zimmer Rollputz (EasyPutz) auf die Gipskartonplatten aufzutragen. Zuvor habe ich die Wand mit...
  4. Haftet Mörtel auf Schleifbeton?

    Haftet Mörtel auf Schleifbeton?: Hallo, Ich möchte demnächst die Hohlkehle an der Aussenmauer im Keller anbringen. Die überstehende Bodenplatte ist aber Schleifbeton (sehr glatt)...
  5. Haftet Vermesser oder Bauleiter oder wer?

    Haftet Vermesser oder Bauleiter oder wer?: Hallo, aufgrund beengter Grundstücksverhältnisse mit Hanglage musste unser Bauvorhaben durch einen öfftl. Vermessungsing. überwacht werden....