Fragebogen BG - Hilfe von selbsständigem Vater

Diskutiere Fragebogen BG - Hilfe von selbsständigem Vater im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe hier nach meiner Fragestellung geschmöckert, bin aber nicht ganz fündig geworden. Ich habe heute den netten...

  1. #1 Linda2010, 31.01.2011
    Linda2010

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    Hallo zusammen,

    ich habe hier nach meiner Fragestellung geschmöckert, bin aber nicht ganz fündig geworden.

    Ich habe heute den netten Fragebogen bekommen. War eigentlich alles klar bis auf das Gewerk Heizung/Sanitär/Lüftung.
    Diese wird von meinem Vater unter Mithilfe von meinem Mann installiert. Mein Vater ist selbständig und hat eine eigene Firma.

    Ist mein Vater nun über seine eigene Firma unfallversichert oder muss ich seine Mithilfe als Angehöriger angeben? Ich kann in dem Formular eben nur ankreuzen: 1. Einsatz von Eigenbauhelfern, 2. Bauherr/Bauherrin, 3. gewerbliche Unternehmen.

    Muss ich ihn denn jetzt nun unter gewerbliche Unternehmen eintragen oder bei Einsatz von Eigenbauhelfern?

    LG und Dankeschön im Voraus!

    Linda
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    der Selbständige Vater braucht nicht über euch bei BAU-BG versichert zu werden.
    Er ist über seine eigene (freiwillige) Unfallversicherung versichert.
    Auskunft erteil ihnen auch die zuständige Bau-BG.
    Mfg.
     
  3. #3 Linda2010, 31.01.2011
    Linda2010

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    Oha, vielen Dank!
    Also kreuze ich am besten dann bei dem entsprechenden Gewerk "Gewerbliche Unternehmen" an? Möchte nichts falsch machen und uns gar dann ein Strick daraus drehen, wenn wir was falsches ankreuzen :o
     
  4. #4 fmjuchi, 31.01.2011
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    Hi,

    das sehe ich anders. Grundsätzlich sind alle Helfer, die nicht gewerbsmäßig am Bau beteiligt sind, Kraft Gesetzes versichert. Hierfür ist etwas zu zahlen.

    Die private Unfallversicherung leistet ggf. zusätzlich.

    lg fm
     
  5. #5 sabiene, 31.01.2011
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    Ich denke, daß es die Eigenschaft ausmacht, in der er fungiert.

    Macht er es für einen Appel und Ei ohne Rechnung, muss er als Helfer gemeldet werden.

    Wird eine vernünftige Rechnung der Firma erstellt, muß er nicht gemeldet werden, sondern als ausführende Firma aufgeführt werden, dann sind die BG Beiträge von der Firma ab zu führen.
     
  6. Yilmaz

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    @fm, helfer werden für 1€/std über Bau-BG versichert. Selbständige genießen diese privileg nicht. Diesbezüglich hatte ich schonmal mit der Bau-BG gesprochen gehabt.
    Am besten direkt bei den nochmal rat holen.
     
  7. Yilmaz

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    http://www.bgbau.de/d/pages/versicherte1/bauhelfer/index.html

    hier mal nachlesen

    Private Bauhelfer

    Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr als (abhängige) Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall versichert. Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII).

    "Mini-Jobber", die der Bauherr bei den Bauarbeiten beschäftigt, gehören ebenfalls grundsätzlich zum versicherten Personenkreis. Unabhängig von einer evtl. bestehenden Meldepflicht bei der Minijobzentrale in Essen sind die geleisteten Arbeitsstunden nachweis- und somit beitragspflichtig.

    Ausnahme: Gefälligkeitshandlungen

    Bei Helfern, die im Rahmen einer kurzfristigen Gefälligkeitsleistung oder als unternehmerähnliche Personen tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein. Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umstände der Mithilfe getroffen werden. Eine Konkretisierung des Begriffs Gefälligkeitsleistung kann nicht erfolgen, da dieser Begriff sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat und nicht durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.

    Ausgenommen von dem gesetzlichen Versicherungsschutz durch die BG BAU sind der Bauherr selbst und sein Ehegatte. Sie haben aber die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern.


    76123 Karlsruhe,
    Telefon: 0721 8102-368
    Fax: 0721 8102-666
    E-Mail: mb-5@bgbau.de
     
  8. #8 fmjuchi, 31.01.2011
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    Hi,

    es wird so sein, wie sabiene es schrieb.

    Der Versicherungsschutz bei den BG`s oder bzw. der Unfallkasse tritt automatisch mit Arbeitsaufnahme ein. Dieser besteht auch, wenn nicht gezahlt wird.

    Aber ein Anruf schafft sicherlich Klarheit.

    lg frank
     
  9. #9 Linda2010, 31.01.2011
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    Also mein Vater stellt uns ganz normal eine Materialrechnung aus, Stundenlohn entfällt in diesem Fall. Knifflige Sache.

    Mal ganz naiv: Rein theoretisch sobald ein Arbeitslohn auf der Rechnung steht (selbst wenn es nur 1,- Euro wäre) ist er dann unternehmerisch tätig und somit über seine Versicherung versichert? Oder reicht hier die Materialrechnung? Oder wie darf ich das verstehen?
    Ich glaube, ich muss da doch bei der BG anrufen und die mal löchern....
     
  10. Yilmaz

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    @Linda, setzen sie eine schreiben auf und erklären sie den sachverhalt den schicken sie das der Bau-BG (karlsruhe?) die werden ihnen dann schwarz auf weiss sagen was die sache ist. Wir können ihnen zwar irgedwas erzählen aber sie werden bei einem streitfall mit der Bau-BG alleine kämpfen müßen.
     
  11. #11 sabiene, 31.01.2011
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    Stellt er eine Rechnung aus, die er auch Fremden erstellen würde, listet Ihr euren Vater in die Unternehmensliste.

    Bei einem Euro Std. Lohn ist die Verhältnismäß. nicht gegeben.

    Dann ist er Helfer und muß so auch aufgeführt werden.

    Familienmitglieder können einer Gefälligkeitsleistung unterstehen, so daß keine Beiträge anfallen.
     
  12. R.B.

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    Wenn er als Einzelunternehmen tätig ist, besteht keine Versicherungspflicht.

    Gruß
    Ralf
     
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