Abnahme bei Mängeln

Diskutiere Abnahme bei Mängeln im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo alle zusammen, ich benötige eure Hilfe bei unserem Neubau. Nächste Woche soll die Rohbauabnahme erfolgen, weil wir die Schlussrechnung...

  1. #1 traut79, 31.01.2011
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    Hallo alle zusammen,

    ich benötige eure Hilfe bei unserem Neubau. Nächste Woche soll die Rohbauabnahme erfolgen, weil wir die Schlussrechnung bezahlt haben. Meine Fragen hierzu sind:

    1. Muss ich abnehmen, wenn noch nicht alle Arbeiten (z. Bsp. Einbau Lichtschacht, Arbeitsräume mit Erde in Lagen auffüllen und verdichten) erledigt sind

    2. Mängel (z. Bsp. Podestplatte schief, Balkon mit Gefälle nach unten, Regenwasserleitung, die zu hoch liegt und verlegt werden muss) vorliegen

    Wenn die Abnahme trotz o. g. erfolgt, ist tatsächlich die komplette Schlussrechnung fällig, obwohl Arbeiten nicht vollständig erledigt bzw. Mängel vorhanden sind?

    Oder kann ich aufgrund der genannten Bsp. eine Abnahme verweigern, mit der Begründung, dass Arbeiten noch nicht vollständig erledigt bzw. Mängel vorliegen.

    Danke für eure Hilfe.

    MfG

    Traut
     
  2. Yilmaz

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    Die Schlußrechnung ist definitiv bezahlt?
    Sie können trotzdem die abnahme bei wesentlichen mängel verweigern.
    Wenn sich pech haben wird sich der AN damit zeit lassen weil er schon die rechnung bezahlt bekommen hat.
    Mfg.
     
  3. #3 traut79, 31.01.2011
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    Sorry, hab mich falsch ausgedruckt. Er hat die Schlussrechnung gestellt, aber wir haben noch nicht bezahlt. Deshalb meine Fragen zur Abnahme. Sorry nochmal.
     
  4. Yilmaz

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    OK,
    wie gesagt bei wesentlichen mängeln (scheint so zu sein) können sie die Abnahme verweigern.
     
  5. #5 traut79, 31.01.2011
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    1. Mein Problem ist, dass mein Architekt zu einer Abnahme drängt. Weiß auch nicht warum. Ich habe Angst die Abnahme zu verweigern und dadurch einen Verfahrensfehler zu begehen. Ich kann selbst nicht einschätzen, ob das jetzt wirklich wesentliche Mängel sind. Meinen Archtitekt möchte ich natürlich auch nicht verärgern.

    2. Sollte ich doch verweigern, wie gehe ich dann vor? Kann der Unternehmer mich zu einer Abnahme zwingen?
     
  6. Lukas

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    Versuchs mal hier.

    Gruß Lukas
     
  7. Yilmaz

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    Ist der Architekt ihre vertretter oder der von BU?
    Keiner kann sie zum Abnahme zwingen wenn Mängel vorliegen / bzw. die arbeiten noch nicht zu ende gebracht worden sind.
    Wenn sie ein böse bauherr sind schicken sie ihm die rechnung zurück und teilen ihm mit die arbeiten sind nicht zu ende geführt!

    Wenn sie die Abnahme durchführen würden, müßen alle mängel dokumentiert werden und die Schlußrate ist dann fällig wenn alle Mängel beseitigt sind.
     
  8. #8 traut79, 31.01.2011
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    Danke Lukas. Ich habe mir alles durchgelesen. Ich verstehe auch alles, aber in meinem konkreten Fall fällt es mir schwer, mich richtig zu entscheiden. Ich fühle mich unter Druck gesetzt. Ich weiß jetzt nicht, ob es ausreicht aufgrund der oben beschriebenen Mängel und der noch fehlenden Arbeiten, die Abnahme einfach zu verweigern. Ich brauche einfach einen Rat von jemanden, der mir sagt, ich würde die Abnahme aufgrund o. g. durchführen oder nicht...Cih weiß einfach nicht was ich jetzt machen soll.
     
  9. #9 Carden. Mark, 31.01.2011
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    Dann sollen Sie sich jemanden dazu nehmen, der für Sie feststellt ob es die Mängel zulassen die Abnahme zu verweigern. Andernfalls soll dieser die Kosten einer Mangelbeseitigung taxieren. Diese könnten Sie dann vorerst von der S.Re. einbehalten.
     
  10. #10 RMartin, 01.02.2011
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    Okay, aber unabhängig von Mängeln - Schlussabgenommen wird erst wenn fertig ist. Das ist ganz einfach.

    Als Hauptgrund warum Du keiner Abnahme zustimmst notierst Du die noch zu erledigenden Arbeiten. Hier geht es ja nicht nur um einen letzten fehlenden Pinselstrich an einer Innentür oder sowas.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2011
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    Niemand kann Sie zwingen, ein Gewerk abzunehmen! Denn eine Abnahme ist ein Rechtsakt, den SIE und nur Sie vornehmen können.
    Nehmen Sie zu Unrecht nicht ab, haften Sie für die Folgen.

    Für noch ausstehende Restarbeiten und Mangelbehebung können Sie Teilsummen der Schlußrechnung im Sack behalten.

    Da Sie aber weder beurteilen können, ob die Restarbeiten und Mängel einzeln oder in Summe eine Abnahmeverweigerung rechtfertigen noch, wie hoch der Einbehalt von der Rechnung seien könnte/müsste, kann ich wie Mark nur raten, einen Sachverständigen hinzu zu ziehen.
    Vielleicht findet der ja auch noch Dinge, die Sie noch gar nicht gesehen haben. (Was ich nicht hoffe)
     
  12. oberh

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    Hi!

    Wie wäre es denn mit einer Mittellösung - der Teilabnahme?

    "Balkon mit Gefälle nach unten"

    Ups - Müssen Balkone "Steigungen nach oben" aufweisen? ;)
     
  13. #13 Wieland, 01.02.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Die Begriffdefinition Mangel sollte hier ausgibig ausdikutiert werden.
    Ein Mangel besteht wenn etwas nicht funktioniert.

    Während schief, unschön, in den Berreich Optischer Beeinträchtigungen fallen.
    ( Geringe Entschädigung ).
    Unfertige Leistungen sind nicht erbrachte u. geschuldete vertragliche Leistungen
    deren Abnahme nicht vor Fertigstellung verlangt werden können.
    Im übrigen hat der Auftraggeber meiner Information nach, erst Anspruch auf Mängelbeseitigung,Nachbesserung,Wandlung, nach vollständiger Zahlung.
    Diese Angaben sind ohne Gewähr.

    Safety first.
     
  14. #14 traut79, 01.02.2011
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    Danke für eure Tipps. Ich habe mich einfach unter Druck gesetzt gefühlt. Mein Architekt ist für die Abnahme. Er ist der Meinung, dass ich das mit der Abnahme viel zu genau nehme. Er sagt, dass da sowieso alles aufgenommen wird. Aber mittlerweile trau ich ihm nicht mehr so ganz, weil ich nicht genau verstehen kann, warum er dazu drängt.

    Ich glaube, ich werde erstmal den Termin absagen und dem Unternehmer schreiben warum (nicht fertiggestellte Arbeiten, Mängel etc.). Dann schauen wie er reagiert und ggfs. Dritten hinzuziehen. Was meinem Architekt sicherlich nicht gefällt.

    Sorry, wenn ich frage, die Nachricht von oberh "Balkone mit Gefälle nach unten" habe ich nicht ganz verstanden. Könntest du Sie mir bitte erläutern? Heißt dies, dass das kein Mangel ist? Danke.

    Gruß
    Traut
     
  15. #15 ThomasMD, 01.02.2011
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    Der ist gut.:biggthumpup:
    Maurermeisters Wunschdenken?

    @traut79

    du solltest langsam mal die Frage beantworten, in wessen Lohn der Architekt steht.

    Zum Gefälle: Das geht immer nach unten, sonst wäre es eine Steigung.
    Hier ist entscheidender, zum Haus oder vom Haus weg.
     
  16. #16 traut79, 01.02.2011
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    @ThomasMD
    Sorry, wenn ich wieder Fragen muss. Was meinen Sie mit Frage beantworten, in wessen Lohn der Architekt steht?
     
  17. Yilmaz

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    Das ich mit dir mal eine meinung teile, hätte ich nicht gedacht...:winken
     
  18. #18 ThomasMD, 01.02.2011
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    Ob Du den Architekten beauftragt und bezahlt hast, oder ob er ein Angestellter des Bauunternehmers ist.


    Man lernt doch nie aus. ;-)
     
  19. #19 traut79, 01.02.2011
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    nochmal @ThomasMD
    Mit Gefälle nach unten, meine ich zum Haus hin.
     
  20. #20 traut79, 01.02.2011
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    Den Architekt habe ich privat beauftragt. Er kennt das Unternehmen aber schon seit Jahren und hat mir auch die Firma empfohlen. Wenn ich ein zweites Mal bauen würde, würde ich so nicht mehr entscheiden. Ich hatte seit Anfang an oft das Gefühl, dass der Architekt eher für die Firma arbeitet, als für uns. Aber zu 100 % kann ich das nicht sagen! Es ist nur so ein Gefühl..

    Deshalb auch meine Unsicherheiten in Bezug auf alles. Es fällt schwer Entscheidungen selbst zu treffen. Mein Architekt reagiert auch sehr empfindlich, wenn ich jetzt die Abnahme verweigere oder gar einen Dritten hinzuziehe...

    Ich weiß einfach nicht genau, welche Handlung jetzt die Richtige ist.
     
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