Frage zu Baugrundgutachten

Diskutiere Frage zu Baugrundgutachten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebes Bauexpertenforum, am heutigen Tage wurde mir abgehangenes Grundgutachten von meinem Bauträger weitergeleitet, versehen mit dem Kommentar...

  1. #1 Conducto, 01.02.2011
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    Liebes Bauexpertenforum,

    am heutigen Tage wurde mir abgehangenes Grundgutachten von meinem Bauträger weitergeleitet, versehen mit dem Kommentar "sieht nicht so gut aus". Ein Gespräch mit dem Bauträger hat ergeben, dass die Prüfung des Grundstücks ergeben hat, dass drückendes Wasser vorliegt.

    Da wir unser Haus mit Keller errichten wollen, müssen jetzt zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen Wasser unternommen werden. Dies ist lt. Bauträger mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Meine Bitte an der Stelle ist, dass sich vielleicht jemand von Euch Experten das Gutachten ansieht, und mir eine Empfehlung zu den möglichen Maßnahmen (Schwarze Wanne, weiße Wanne usw) geben kann?

    Vielen Dank im Voraus für Euren Rat,
    Conducto
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    empfohlen ist eine Schwarze-wanne. Bei diesem lastfall würde ich eine weisse-wanne bevorzugen.
    Mfg.
     
  3. #3 Thomas B, 01.02.2011
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    Moin!

    1. Frage: Bauträger o. Generalunternehmer (BT baut auf seinem grundstück und verkauft Grundstück + Haus; GU baut auf Grundstück Deinem Grundstück)? Grund: Wenn BT, dann ist es sein Problem (Baugrundrisiko = Bauherrenrisiko), ansonsten ist es Dein Problem....

    2. Frage: was war denn bis dato angeboten (gemauerter Keller mit Dickbeschichtung, Betonkeller,....?)

    3. Frage: Über welche "erheblichen Mehrkosten" reden wird denn???? Der preisliche Unterschied zwischen gemauertem Keller mit KMB + Drainage und einer "Weißenwanne" ist eher gering, kann sogar gleich Null sein...muß aber nicht.

    Grüße

    Thomas
     
  4. #4 Thomas B, 01.02.2011
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    Nachtrag: Wie Yilmaz......Weiße Wanne. Diese hat den entscheidenden Vorteil, dass diese -im Schadensfalle- von innen repariert werden kann. Schäden an einer SW bedürfen häufig größerer Erdbewegungen (=Grabarbeiten).
     
  5. #5 Schwarz, 01.02.2011
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    würde ich auch so sehen wie thomas in beitrag #3.

    wirlich bauträger oder doch gu / gü. komische vertragsregelungen?
     
  6. #6 ralph12345, 01.02.2011
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    Sowohl BT als auch GU können doch Verträge machen, wo die Kaufsumme vorbehaltlich der Bodenbeschaffenheit ist und Mehrkosten dazu kommen können. BT = sein Problem? Nein, wenn der BT sich vor dem bau mit dem zukünftigen Eigentümer abstimmt und dann für die Wanne nen höheren Preis nimmt...
     
  7. #7 Thomas B, 01.02.2011
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    Üblicherweise bietet ein Bauträger ein Stück Haus, das er auf seinem eigenen Grundstück zum festpreis an. Da kann er wohl schlecht zum Erwerber sagen: "Hoppla...blöder baugrund...Dein Pech...kostet jetzt mehr. Bitte zahlen!"

    Natürlich könnte der BT vor Vertragsabschluß sagen, daß er noch nicht genau wisse was das Haus kosten wird, da er die Bodenbeschaffenheit noch nicht geprüft hat und dann, wenn dies geschehen ist, sein Angebot korrigieren. Aber wenn der Vertrag schon vorher unterschrieben war, sehe ich hier kaum Möglichkeiten für den BT. Korrigiert mich wenn ich da falsch liegen sollte.......
     
  8. #8 Conducto, 01.02.2011
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    ich fürchte, dass es nun eben genau so ist. ich habe das grundstück von privat gekauft und baue schlüsselfertig mit einem BT. desweiteren ist vertraglich geregelt, dass während des grundgutachtens erkannte lastfälle und daraus resultierend empfohlene maßnahmen (Teil 6) NICHT im festpreis enthalten sind. die genauen kosten werden aktuell vom bauleiter gemeinsam mit dem rohbauer geprüft und mir in den nächsten tagen angeboten werden. im bauleistungsvertrag ist der angehangene passus enthalten. ich lese nun in verschiedenen threads, dass eine weiße wann nicht unbedingt teurer sein muss. ich bin irritiert...
     
  9. H.PF

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    nein, du baust nicht mit einem Bauträger...

    Du baust mit einem Generalunternehmer...
     
  10. #10 Conducto, 01.02.2011
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    hier angehangen nochmal der vertragsteil zu den erdarbeiten.

    kann jemand sagen, ob eine weiße wanne zwingend notwendig ist, oder nur (gesetzt dem falle es handelt sich um ein grenzfall) empfohlen wird? mir sagen die kennzahlen im gutachten leider zu wenig, um die maßnahmen gegeneinander abzuwägen, wohl aber das wirtschaftliche risiko.
     
  11. #11 Thomas B, 01.02.2011
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    Ganz einfach ist es nicht und es hängt natürlich vom Einzelfall ab.

    Mehrkosten:
    - Betonumfassungswände inkl. der Bewehrung, Fugenbleche usw.
    - evtl. zusätzliche Außendämmung (zusätzlich dann, wenn vorher keine im Angebot war...)
    - Druckwasserdichte Lichtschächte.

    Minderkosten:
    - Umfassungsmauerwerk
    - bituminöse Dickbeschichtung (wobei diese -je nach Nutzung des Kellers- auch bei WW empfehlenswert sein kann; ich persönlich halte sie nicht für zwingend geboten...aber darüber könnte man nun eine Grundsatzdiskussion führen :))
    - Innenputz der Kellerwände
    - Drainageleitungen, mit Spülschachten und Drainagesickerschacht (sofern diese vorher im Angebot enthalten waren).

    Letztendlich kann eine WW mehr kosten und wenn dies so ist, so halten sich diese aber in der Regel in Grenzen (abhängig natürlich von der Größe des Bauwerks).

    Natürlich können nu erhebliche Mehrkosten kommen. Diese dienen dann aber wohl eher dazu den Säckel des GU zu füllen......

    Thomas
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Wer hat dich denn bei Vertragsabschluss beraten und den Vertrag geprüft?

    Hast du dich vor Beauftragung des GU mal mit deinen zukünftigen Nachbarn über die Bodenverhältnisse unterhalten? Mal den Grundwasserstand erfragt beim Amt? Kennt der GU die Gegend / Umfeld?
    Wer kam denn auf die Idee Baugrundgutachten? Und warum erst nach Beauftragung des GU?
    Wie tief wird der Keller gehen?
     
  13. #13 Conducto, 04.02.2011
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    Ich wurde lediglich von meinem Bauträger beraten. Mit meinen Nachbarn habe ich gesprochen, die haben allerdings alle ohne Keller gebaut. Aussage GU auf die Frage, warum das Gutachten nicht vorher gemacht wurde: erst wenn Sie Eigentümer des Grundes sind, darf dieses Gutachten gemacht werden.

    Zwischenzeitig ist auch die Mehrkostenaufstellung eingegangen und ich hänge sie mal mit an. Bei der Summe werde ich wohl den Keller wegplanen und auf Kellerersatzräume im EG ausweichen müssen. Frustrierend.
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    Hast du etwa erst den GU beauftragt, und dann das Grundstück gekauft?

    Du solltest dir dringend eigenen Fachverstand zulegen, der dich berät. So wie das anfängt, ist das bei weitem nicht der letzte Nachtrag.
     
  15. #15 Conducto, 04.02.2011
    Conducto

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    Ich habe das Grundstück nach der Vertragszeichnung vom GU gekauft. Für mich stellte es sich als Bestandteil eines ganz normalen Ablaufs dar.
     
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