2,5 qm Regel

Diskutiere 2,5 qm Regel im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Guten Abend allerseits, ich habe zwei Fragen zur 2,5qm Regel. bezieht sich diese Regel nur auf die Berechnung des Verblendmauerwerks oder...

  1. #1 dorschman, 02.02.2011
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    Guten Abend allerseits,

    ich habe zwei Fragen zur 2,5qm Regel.

    bezieht sich diese Regel nur auf die Berechnung des Verblendmauerwerks
    oder auch auf die Berechnung der Dämmung bzw. Fugenglattstrich ?

    Ich habe ein Gewerbeobjekt in Wohnraum umgebaut.
    Auf der Frontseite befand sich ehemals ein grosses Schaufenster
    Hier wurden jetzt 4 Fenster mit einer Wandöffnungsfläche von je 2,45 qm eingesetzt. Insgesamt ist die Frontseite 9,50 breit.

    Ist es nicht etwas vermessen (aus Sicht des Bauunternehmers) hier die
    2,5qm Regel zur Anwendung zu bringen. Die Front besteht ja fast nur aus Fenstern. siehe beigefügtes Foto

    Bin fuer jede Anregung dankbar !
     
  2. #2 Skeptiker, 02.02.2011
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    Wenn Du Dich auf die Abzugsregeln der VOB/C beziehst: Die Regel ist eindeutig und unabhängig von der Anzahl der Fenster anzuwenden.

    Interessanter finde ich hier die Frage, ob die Anwendung der VOB/C überhaupt wirksam vereinbart wurde. Nutze dazu die Suchfunktion!
     
  3. bemi

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    Wenn du die Fenster rausrechnest steht dem AN Laibungszulage zu, und die wird bestimmt höher.
    Alle Gerichte lehnen sich bei der Abrechnung immer an die VOB, wiel im BGB habe ich noch nichts von Abrechnungsmodalitäten gelesen.
    bemi
     
  4. #4 Carden. Mark, 02.02.2011
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    @Berni
    Die bekommt der BU sogar sowieso vergütet:

    Besondere Leistungen:
    Herstellen von Leibungen bei Sicht und Verblendmauerwerk sowie von Sohlbänken, Gesimsen und Bändern einschließlich etwaiger Auskragungen.

    was Du meinst ist:
    Herstellen von Tür und Fensterpfeilern im Wandmauerwerk, wenn sie schmaler als 50 cm sind und die beiderseits dieser Pfeiler liegenden Öffnungen nach Abschnitt ..... oder Abschnitt ..... abgezogen werden.

    @Skeptiker
    welche Aufmaßregeln willst Du sonst anwenden?
    Es gibt keine anderen.
     
  5. #5 Skeptiker, 02.02.2011
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    Bei vertraglich vereinbarter Anwendung der VOB/C ist natürlich die VOB/C des abzurechnenden Gewerkes zu Grunde zu legen. Dabei hat es sich in der Praxis bewährt, dieses Gewerk bzw. die entsprechende DIN im Bauvertrag bereits konkret zu benennen.

    Andere Aufmaßregeln kenne ich auch nicht, aber daraus resultiert ja im Geschäftsverkehr mit Privatkunden keineswegs der Zwang zur Anwendung der VOB/C, siehe mehrere Diskussionen der vergangenen Wochen in diesem Forum.
     
Thema: 2,5 qm Regel
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