fragen zu weisse wanne

Diskutiere fragen zu weisse wanne im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hab mal eine frage also mein nachbar baut ein 2 famileienhaus 1,5 geschoss mit keller als weise wanne eine seite ist an ein bestehendes haus...

  1. #1 baujocke, 02.02.2011
    baujocke

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    was?
    hab mal eine frage also
    mein nachbar baut ein 2 famileienhaus 1,5 geschoss mit keller als weise wanne
    eine seite ist an ein bestehendes haus angebaut
    nun meine fragen;

    eine wand der weissen wanne hat ausser anschlußeisen keine bewehrung erhalten auch kein stahlfaserbeton architekt und unternehmer sagen nach neuer vorschrift ist das so!!!!?
    müssen tragende innenwände nicht mehr über metallanker mit der aussenwand verbunden werden,?
    bei nichttragenden innen wänden auch nicht mehr?
    der unternehmer hat eine seite nur halbhoch betoniert und 1 woche später die zweite höhe also hat er eine waagerechte betonierfuge in der wandlänge ohne ein fugenvlech oder so der architekt sagt das ist dicht
    nur warum ist dan in der bodenplatte ein blech einbetoniert danN bräuchte
    mann dies doch auch nicht oder?
    es würde beton c25/30 wu körnung bis 8mm eingebaut
    der beton würde nicht verdichtet nur geschüttet ist das richtig??
    wo kann man dies mal nachlesen ohne 500€ für din normen zukaufen
    wäre für anregungen dankbar!!
    mfg jl
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    als bauchef sollten sie aber wissen kaufen. Das ist aber nicht die fragen.
    So wie sie es beschreiben hat es mit eine WU-Bauteil nicht zu tun.
    Mfg.
     
  3. #3 baujocke, 02.02.2011
    baujocke

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    was?
    stimmt yilmaz aber ich habe beruflich was mit holz zu tun
    und deine antwort bring mich jetzt nich wirklich weiter
    mfg j
     
  4. #4 CarstenG, 02.02.2011
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    Hat der Architekt ein Diplom? und woher?

    Außer vielleicht dem Beton (haben Sie den Lieferschein gesehen, oder war das auch eine Aussage der Baufirma/des "Architekten", ich meine den Zusatz "WU") wurde so fast alles falsch gemacht, was man bei einer weißen Wanne falsch machen kann:mauer. Ach nein, das Fugenblech Bodenplatte/Wand (hoffentlich Außenwand) war richtig (wenn es genügend Einstand in den Beton der Bodenplatte hat - dafür gibt es eine Zulassung z. B. von der BAM).
    Aber es wären vielleicht ein paar Fragen an die Baufirma angebracht, zum Thema Standsicherheit ("...außer ein paar Anschlußeisen ... keine Bewehrung ...) und Rißbreitenbeschränkung. Hat eigentlich ein Statiker an dem Projekt mitgewirkt? Dem könnte man die Fragen auch stellen. Der sollte das sogar erklären können (außer er weist die selben Qualitäten auf wie der Architekt). :irre
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2011
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    Auch ein Chef, der Holzwurm ist, sollte wissen, dass es für diese Frage(n) eine einzige Antwort gibt:
    Den Standsicherheitsnachweis - gemeinhin Statik genannt. Der enthält die erforderlichen Angaben, ob und wenn welche Art der Bewehrung erforderlich ist.

    Also - Schlag nach bei Tragwerksplanung :)
     
  6. #6 baujocke, 02.02.2011
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    was?
    hallo, nein lieferscheine habe ich mir über umwege von lieferanten besorgt,
    Statik liegt vor und er war auch schon da der hatte tränen in den augen
    und wollte nicht glauben das eine wand ohne bewehrung betoniert wurde
    ich hatte das aber mal ein paar fotos gemacht und das diese wand auch nur halbhoch geschüttelt wurde und 1 woche später der Rest.
    also ich bin ja selbst gelernter handwerker aber mein chef hätte mich erschlagen, heute war ein betonbauer da der zimmermeister ist und hat die wendeltreppe geschalt leider hat er die laufrichtung verwechselt..

    die maurer mauern gerade innenwände nichttragend ohne verdübelung das ist so vorschrift oder neue vorschrift sagten sie der statiker hat sie fast erschlagen, er sagte ihr habt recht das ist laut vorschrift möglich aber wo kommen wir hin
    es ist auch nicht vorgeschrieben ein eisentäger der der witterung ausgestzt ist mit rostschutzfarbe zu behandeln , gut zu wissen jetzt weiß ich auch warum meine 3 jahre altes auto an den türkanten anfängt zu rosten (Mercedes A Klasse)!

    ich denke mal mein nachbar sollte den vertrag kündigen ist ja vob vertrag aber ich glaube der zählt gar nicht mehr.
    wo kann ich beweisende infos über die ausführung einer weissen wanne finden?
     
  7. Hansal

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    was für ein gestammel!

    Weiße Wannen einfach und sicher / Lohmeyer/Ebeling
    Verlag Bau+Technik
     
  8. #8 wolfgang69, 02.02.2011
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    das wichtigste wäre daß du im räts vorerst einmal keine zahlungen zu leisten sachverständigen und rechtsanwalt bzw rechtsschutz einschalten und dokumentieren ist die kohle erst mal überwiesen wird es für deinen nachbarn umso schwieriger
     
  9. #9 Carden. Mark, 02.02.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich kann das nicht lesen. Tut mir Leid.
    Eines steht fest, da wurde offensichtlich so ziemlich alles falsch gemacht was geht.
    Wenn jetzt noch weitergebaut wird ohne sich Beistand zu holen - verstehe ich garnichts mehr.

    PS: Lohmeyer/Ebeling ist sehr interessant, fast schon Pflichtlektüre, aber idR keine Vertragsgrundlage. Da schon eher die DIN 1045, die WU-RiLi.... usw.
     
  10. #10 CarstenG, 03.02.2011
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    Wenn das meine Baustelle wäre:
    1. Baustopp anordnen
    2. Mängel anzeigen
    3. unabhängigen Fachmann hinzu ziehen (der Statiker scheint wenigstens vom Fach zu sein)

    Frage: Wer hat eigentlich DIESEN Architekten bezahlt (es gibt auch Fachleute in dieser Zunft - ja, ich weiß, es ist keine Zunft-)?

    4. wenn es wirklich Hart auf Hart kommt, Anwalt einschalten.
     
  11. #11 CarstenG, 03.02.2011
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    und im übrigen müssen die ausführenden Firmen nachweisen, dass sie richtig gearbeitet haben (VOB/B, §4)

    Die Beweislast kehrt sich erst mit der Abnahme um.
     
  12. #12 baujocke, 03.02.2011
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    was?
    Hallo und danke für die Antworten,

    habe nochmal nachgeforscht und es hat sich folgendes ergeben:

    Unternehmer und Archi. sind sich einig das alles so seine Richtigkeit hat!

    Kellergeschoss ist fertig bis auf die Decke , als Filigrandecke.

    Keller ist kommplett bezahlt!!

    Es ist ein VOB/ BGB Vertag vereinbart, ein Anwalt sagte jetzt ein VOB Vertag ist nichtig wenn der Auftraggeber ein Privatmann ist dieser wird rechtlich
    als reiner BGB Vertrag behandelt und bei Steitigkeiten vor Gericht auch so verhandelt egal was schriftlich vereinbart und unterschrieben ist.

    Die Vorschrift das man Tragende Zwischenwände nicht verzahnen oder verankern muss habe ich noch nicht gefunden da diese nach Aussage des Archi. ganz neu ist!

    Noch eine Frage: wäre es sinnvoll eine Fertigstellungserklärung durch den Architekten erstellen zu lassen das alles in Ordnung ist, bezahlt ist der Keller ja ohnehin!
    Kosten bei 15,25x 5,0m Geschosshöhe2,75m, 2Treppen brutto 87tsd €!

    Wird bei einer WWanne eigentlich keine Hohlkehle ausgeführt, durch das Fugenblech geht ja oder soll nichts durchgehen aber rostet die äußere Anschlußbewehrung nicht ab?
    Man bemüht sich um einen Gutachter seitens der Bauherrnschaft mal sehen was rauskommt, würde mich aber über Antworten freuen !!!

    Zum Schluß entschuldige ich mich bei allen Gebildeten hier für meine grammatikalischen Entgleisungen aber wenn ihr den ersten Schlaganfall
    hinter euch habt dann werdet ihr erleben das es da tage gibt da kann man Bäume ausreißen und dann kommen Tage da ist man leicht verwirrt!!!
    Auch das ist eine Erfahrung die in unserer heutigen Zeit mal jeder machen sollte die ich aber nicht meinem ärgsten Feind gönne
    mfg J
     
  13. #13 Carden. Mark, 03.02.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    OK - dann ist wohl erst einmal eine Entschuldigung fällig.
    Tut mir Leid - aber das konnte keiner ahnen.

    Zum Thema:
    Nichttragende Wände müssen niergends angeschlossen werden. Sie werden vorwiegend nur durch ihre Eigenlast beansprucht. Deren Standsicherheit muss aber gewährleistet werden. Da ist aber nicht neues dran.
    Eine Hohlkehle muss bei einer WW nicht erstellt werden. Ihre Beschreibung aus #1 lässt aber keine solche - tatsächlich vermuten. Sie schrieben der Beton wurde nur geschüttet. Das idR natürlich falsch, sofern es sich nicht um SV-Beton handelt. Aber das ist nicht anzunehmen. Sonst hätten Sie das auf den Lieferscheinen entdeckt. Alles andere ist auch nicht den Fachregeln entsprechend.

    Ich hoffe Sie geraten an Fachleute die sich darin verstehen Sie nun auch tatsächlich zu unterstützen.
     
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