Streifenfundamente aufmauern und isolieren ???

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  1. #1 Feuerloescher, 02.02.2011
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    Hallo Zusammen,

    wir wollen in kürze anfangen zu bauen. Nun streiten sich Architekt, Statiker und der ein oder andere Bauunternehmer wie das Fundament für die Bodenplatte gestaltet werden soll.

    Das Grundstück liegt etwa 30 cm tiefer wie die Straße. Auf anraten unseres Architekten möchten wir das Haus ca. 40 cm angeben. Sein Vorschlag war, dass Mutterboden abgeschoben und anschließend das Fundament ausgebaggert wird. Das Ganze soll dann mit Beton aufgefüllt werden. Anschließend sollen 2 Schichten Kellersteine aufgemauert werden und darauf eine Bodenplatte gegossen werden. Die Steine werden mit Putz, Perimeter Dämmung Bitumen und Noppenbahn abgedichtet. Dies gilt jedoch nicht für den darunter liegenden Beton.

    Während eines Gesprächs mit dem Bauunternehmer machte dieser den Vorschlag eine sogenannte Fundamentschalung / Schalung für Frostschürze zu verwenden. Er sieht den Vorteil darin, dass das komplette Fundament gedämmt ist. Laut Statiker ergibt sich jedoch hierbei das Problem mit der Feuchtigkeit, da auch diese Dämmung anschließend wie oben beschrieben behandelt werden muss.

    Nun stellt sich mit die Frage was an sinnvollsten ist, bzw. ob sich der große Kostenaufwand mit der Fundamentschalung lohnt.

    Ich selber bin gelernter Elektriker und habe davon definitiv keine Ahnung.

    Über den Rat eines Sachkundigen wäre ich sehr dankbar.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2011
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    Wenn Ihr einen Architekten habt, dann hat der dafür ein Detail erstellt und haftet für das, was er da geplant hat.

    Wenn nun BU X oder Y andere Ideen haben, so ist der Architekt der, der sich diese anhört und Euch dazu berät.
    Wenn es dann anders gemacht wird, muss der Architekt die Planung ändern (ist nicht das Problem) und auch für die geänderte Planung haften.

    Macht Ihr einfach so, was BU X oder Y sagen, ist der Architekt aus der Haftung raus.
    Ich als Architekt wäre ausserdem sauer.

    Aus dem, was ich nach Euren Ausführungen verstehe, ist der Vorschlag des Architekten durchaus i.O.
    Sind die Fundamente bewehrt, können die in aller Regel nicht ungeschalt im Erdreich betoniert werden. Stichwort Betondeckung.
    Deswegen muss es aber keine am Fundament verbleibende Schalung sein (Dämmplatten), sondern kann z.B. Holz- oder Metalschalung sein, die der Maurer wieder ausbaut.
     
  3. #3 Feuerloescher, 02.02.2011
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wir haben natürlich kein Problem damit es so zu machen, wie unser Architekt dies vorgeschlagen hat. Hier wurden seitens des Bauunternehmers nur Alternativen aufgezeigt.

    Uns beschäftigt jedoch die Frage ob sie die zusätzliche Dämmung lohnen würde. Klar wissen wir, dass sich prinzipiell alles lohnt jedoch muss man hier auch mit normalen Menschenverstand abwägen ob man das zusätzliche Geld nicht an besserer Stelle investieren kann.
     
  4. #4 baujocke, 03.02.2011
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    was?
    Hallo, ist schon richtig der architekt ist der planer und der sollte wissen wie es richtig ist, die anderen vorschläge sind auch nicht schlecht du musst dich nur für einen entscheiden und diesen auch bezahlen,
    ich verstehe das problem mit dem abdichten und der dämmung nicht ganz,
    wird das haus verblendet oder wdvs wenn aufgeschalt wird aus beton warum nicht wu?
    wenn das gelände 30cm tiefer liegt als die strasse und der mubo noch abeschoben werden muss ca 30cm dann bist du 60cm tiefer als die straße richtig?
    dann könntest du doch eigendlichdie fläche noch 30cm ausbaggern und abfahren und mit frostschutzkies auf unterkante bodenplatte anfüllen lassen
    das nennt sich dann bodenaustausch und du brauchst gar keine fundamente vorausgesetzt das bodengutachten gibt das her!!!!!
    ansonsten aufschalen oder aufmauern kostet wenn der unternehmer ehrlich ist ungefähr das selbe
     
  5. #5 Thomas Traut, 04.02.2011
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    Wenn die Arbeitsschritte wirklich in der genannten Reihenfolge (Mutterboden abschieben - Streifenfundamente schachten - Fund. betonieren - aufmauern - ca. 40 cm Füllboden (ergibt sich aus 30 cm Mubo + 40 cm Hausanhebung - ca. 30 cm Bodenpl + Fußboden) ausgeführt werden, kann das Mauerwerk beim Verdichten der Auffüllung seitlich weggedrückt werden. Ohne weitere Angaben zur Statik (Streifendundamente oder Frostschürze, konstr. bewehrte oder tragende Bodenplatte) und zur Geometrie ist das aber unverbindlich. Mehr Angaben wären hilfreich. Wenn der Statiker anderer Meinung als der Architekt ist, sollten sich erst mal diese beiden auf eine Lösung verständigen.
     
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