Umbau Carport zu Wohnung

Diskutiere Umbau Carport zu Wohnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo an alle, ich bin hier neu vielleicht kann mir hier helfen. Ich fang mal an: Wir haben bereits ein Grundstück mit Haus (110 Jahre...

  1. JuleS

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    Hallo an alle,

    ich bin hier neu vielleicht kann mir hier helfen.

    Ich fang mal an:
    Wir haben bereits ein Grundstück mit Haus (110 Jahre alt). Nun wollen meine Eltern den vorhandenen Carport umbauen um dort einzuziehen, auf das ich mit Mann und Kind ins Haus einziehen kann. Soweit so gut, nun zu den Fragen:

    Der (das?) Carport ist an einen Schuppen angebaut der über eine obere Etage quasi Dachboden verfügt, beides steht direkt an der Grundstücksgrenze der Schuppen ist im Grundbuch eingetragen beim Carport bin ich mir nicht sicher. Der Carport ist unter 3 m hoch und soll auch nicht höher gebaut werden nur eben befestigt und gedämmt. Zum Nachbarn hin ist eine Mauer die der dort selbst ohne unsere Zustimmung gebaut hat.

    Wir müssen eine Bauanzeige schreiben, glaub ich. Was muss da drin stehen?
    Dürfen wir an dieser Stelle so bauen wie wir das wollen (also Carport befestigen und Schuppen ausbauen)?

    Der Nachbar hat übrigens quasi gespiegelt von uns den gleichen Schuppen und da wo unser Carport ist auch Schuppen oder Garage.
    Achso der Nachbar würde unter keinen umständen irgendetwas im Grundbuch an seinem Grundstück eintragen lassen.

    LG :winken und ich hoffe ihr könnt mir helfen
     
  2. H.PF

    H.PF

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    Um Wohnraum zu schaffen bedarf es mehr als eine Bauanzeige. Ihr wollt habt nicht mal so viel Ahnung, das ihr wisst das eine Garage/Carport Sonderprivilegien hat. SO ist das zum Scheitern verurteilt.

    Sucht euch einen Architekt, der das sinnvoll durchplant. Wenn ihr jetzt schon so ahnungslos da steht, wie soll das erst werden, wenn die EnEv-Planungen und Bauzeichnungen verlangt werden?

    Wobei ihr das so zu 99% schon jetzt vergessen könnt, ihr werdet nicht auf die Grenze bauen dürfen sondern mindestens 3 m Abstand einhalten müssen...
     
  3. #3 Baufuchs, 03.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Iche lege noch 1% drauf.:28:
     
  4. Baumal

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    ich auch...

    ich bin mir 100% sicher, dass die eltern nicht im carport
    wohnen werden.
     
  5. Dingo

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    @Baumal:
    Eltern können auch sehr stur sein und haben wie die kiddys im Alter ihren eigenen Willen.
    also:
    Es kann sein dass sie im Carport wohnen werden, nur zum Wohnraum umgebaut bekommen sie es nicht :biggthumpup:
     
  6. #6 Thomas B, 03.02.2011
    Thomas B

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    Man könnte im Auto (Wohnmobil?!) wohnen und dieses im Carport parken.....
     
  7. #7 Thomas B, 03.02.2011
    Thomas B

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    ...jetzt mal ganz abgesehen davon, daß das Vorhaben wohl nicht genehmigungsfähig sein wird, würde mich mal interessieren, wer denn eigentlich in einer Garage/ Carport wohnen will?????

    Man liest diese Fragen hier ja des öfteren. Umso mehr verwundert mich dieses Ansinnen (unabhängig von baurechtlichen Belangen). Ein CP/ Garage ist in der Regel eher nicht so riesig, daß er als adäquater Wohnraum zu betrachten wäre.....der CP/ die Garage als solche fallen weg (es müßte Ersatz geschaffen werden).....
     
  8. JuleS

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    Der Carport ist groß genug für einen Wäscheplatz, zwei PKW eine Werkbank, zwei Schränke, eine Gartenduschen und Holz für die Ofenheizung im Klartext groß genug. Das Grundstück hat 3000 m² also man kann die PKW auch woanders hinstellen.

    Meine Eltern wollen in den kleineren Wohnraum weil sie zu zweit keine 160m² Wohnfläche benötigen.

    Im übrigen wollte ich eine Fachmännische Meinung und nicht wissen wie unheimlich dämlich ich bin, das weiß ich selbst, sonst hätte ich mich hier nicht angemeldet.

    Was ist mit dem Schuppen ginge denn das? Also Umbautechnisch?
     
  9. #9 fmw6502, 03.02.2011
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    wie vorher im Prinzip schon geschrieben wurde: die Landesbauordnung Brandenburg regelt die Abstandsflächen (§6); das bringt das Projekt zum Scheitern!

    Also wirf google an, lies Dir den Text selber durch und laß Dir ggfs. die Situation mit den möglichen Konsequenzen auf dem Bauamt erläutern.
     
  10. H.PF

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    Gar nix...

    Du musst 3 m Abstand halten von der Grundstücksgrenze.

    Nimm dir einen Architekten und lass den sich das mal angucken und dir Vorschläge machen. Dann kann er eine bauvoranfrage einreichen und ihr wisst, was geht...
     
  11. #11 Gast217, 03.02.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Vielleicht doch die PKW in den Carport und die Eltern woanders "parken"? Sprich ein kleines Austragshaus an anderer Stelle des Grundstücks?

    Eine Fachmännische Meinung hast Du ja bekommen.

    Marion :)
     
  12. #12 ballycoolin, 04.02.2011
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Bei dieser Grundstücksgröße muss es doch andere Lösungen geben als einen umgebauten Carport direkt am Nachbargrundstück. Man könnte ja auch einen Teil des Grundstücks abteilen lassen und verkaufen, dann kannst du deine Eltern schicker unterbringen (wie auch immer: Anbau, Neubau etc.) und deine Autos haben auch noch einen ordentlichen Platz...
     
  13. JuleS

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    Grundstück teilen geht da nich sind alles Schlauchgrundstücke in der Ecke und das Gelände ist abschüssig als Bauland geeignet und eingeschrieben ist ja leider nur das wo das Haus steht und der besagte Schuppen inkl. Carport. Zudem ist das halt auch sehr schmal sodass die Abstandsfläche auch beim bestehenden Haus nicht eingehalten ist nirgendwo in der Straße übrigens, die Häuser sind alle auf grenzland gebaut bzw. stoßen direkt an die Grunstücksgrenze!

    Naja nu gut, denn werd ich das erstmal so hinnehmen und den Architekten zu rate ziehen, mal sehen was draus wird, wenn ich nähere Erkenntnisse gewonnen hab kann ich ja noch mal bescheid-schreiben falls mal jemand ähnlich sorgen hat.
     
  14. #14 Mathie, 05.02.2011
    Zuletzt bearbeitet: 05.02.2011
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    Jetzt wird es interessant. Gibt es einen B-Plan der Baugrenzen regelt? Wenn nicht könnte man evtl. wg. bestehender Grenzbebauungen über das Einfügegebot aus §34 BauGB eine eigene Grenzbebauung ohne Abstandsfläche genehmigt bekommen. Die Wand einer Grenzbebauung müsste dann allerdings eine Brandwand sein, also sicher kein verkleideter Carport.

    Da kann Dir hier aus der Entfernung aber niemand wirklich weiterhelfen, da brauchst Du jemanden vor Ort, der das plant und das Baurechtliche klärt.

    Gruß Mathie
     
Thema: Umbau Carport zu Wohnung
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