WINDLASTEN ab dem 01.03.2011

Diskutiere WINDLASTEN ab dem 01.03.2011 im Dach Forum im Bereich Neubau; ist es soweit. Die neue Verordnung für "Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen (alle Rechte beim ZVDH)) tritt in Kraft....

  1. Dachi

    Dachi

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    ist es soweit.
    Die neue Verordnung für "Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen (alle Rechte beim ZVDH)) tritt in Kraft.
    Da ich die Angebote ab diesem Zeitraum entsprechend ausarbeite, kam heute morgen schon der 1te Anruf, von wegen: "das haben die anderen gar nicht drinnen und vorher hatte ich das auch nicht!
    Sie liegen preislich mit vorne, aber diese Pos. wirft Sie zurück!"

    Es gab die übliche Debatte über Sinn und Unsinn der Verordnung. Mein Argument: Das Wetter wird immer heftiger und da sind Sie doch selbst auf Nummer sicher das Sie auch ruhiger Schlafen können wenn es draussen tobt, ging in der Bemerkung: dafür bin ich doch Versichert unter.
    Gut sagte ich, aber ich bin voll haftbar zu machen von der Versicherung. Auch noch in der Rente.


    Wie händelt Ihr das? Welche Argumente sind für den Kunden Verständlich? Ich möchte ja nicht dem Andy, Stefan etc. mehr Arbeit als nötig machen:D
    Im genannten Beispiel geht es um ca. 1200€/Netto an Klammerkosten, da die Fläche durch Gauben und Kehlen eigentlich komplett 1/1 ist.

    Bevor Missverständnisse entstehen: Ich werde die Arbeiten nicht ohne Klammerung ausführen. Aber die anderen vll. schon!!!!!!!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Für SOLCHE Kunden?
    Gar keine!!!

    Hauptsache billig.

    Ich war gestern abend mit einem Versicherungsgutachter bei einem älteren Ehepaar (die sicher nicht billig denken). Wasserschaden in Folge eines defekten Abwasserrohrs. Defekt, weil aggresives Kondensat der Brennwerttherme die Eternitleitung zerfressen hat. Therme vor ca. 8 Jahren eingebaut, der Sanilöter konnte nur Kunststoffleitungen sehen und hat wahrscheinlich gar nicht erkennen können, dass er einen Langzeitschaden programmiert.

    Der Gutachter der Versicherung wird wohl in sein Gutachten reinschreiben, dass der Schaden durch eine falsche Ausführung verursacht wurde - und die Versicherung dann wahrscheinlich ablehnen.
    So viel also zu - Ich bin versichert. :bounce:
     
  3. #3 RMartin, 03.02.2011
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    *offtopic*
    Mal gerade Interessehalber für Leute, die das nicht mitbekommen haben mit den neuen Windlasten:
    Ist das dann eine neue Norm?
    Also mir ist bzgl. Windlasten DIN 1055-4 bekannt. Ist das dann ein Zusatz oder wird diese Norm überarbeitet?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2011
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    Nö - ne Fachregel für Dachhasen
     
  5. #5 Wieland, 03.02.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Das beste Argument für Dachdecker u. Zimmerermeister, sollte lauten.

    Wenn das Dach aufgrund von Sturm abhebt sollte die gesamte darunter
    liegende Geschoßdecke an der Dachkonstruktion hängen bleiben.

    Erst dann können die genannten Gewerke sicher sein,daß Sie bezüglich
    Ihrer Ausführung keine Fehler gemacht wurden.

    Safety first.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Hast Du überhaupt verstanden, wovon wir hier reden?
    Meinst Du, mit dummen Sprüchen überzeugt man Kunden?
     
  7. Dachi

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    @R.D.: stimmt, es ist denke ich, eine berechtigt Frage von mir!

    Das Problem ist doch, daß das Arbeiten nach Vorschrift immer schwieriger wird. Da nutzt es meist nichts mit den Argumenten.
    "Geiz ist geiler"
    Bei mir in der Nähe, habe ich ein Dach nach ENEV mit schutzgerüst nach Bau-BG etc. letztes Jahr angeboten. Gemacht hat es ein "Fachbetrieb" dessen Qualifikationen ich nicht kenne, ohne Dämmung und mit einem Gerüst bei dem einem Angst und Bange wurde. Am Giebel fällt ja eh keiner runter:mauer
    Das der billiger anbieten kann ist klar. Entweder sind im Vorschriften egal, oder Er ignoriert sie bzw. was ich eher glaube, Er kennt Sie nicht mal!
     
  8. #8 Wieland, 03.02.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ich habe Ihre Frage u. Argumente auch vollkommen Richtig verstanden.
    Und mein Argument sollte dem Kunden klarmachen, daß er in anbetracht
    der künftig höheren Windgeschwindigkeiten nicht an der falschen Stelle
    sparen sollte.

    Das Problem das durch ehrliches u. Fachgerecht angebotenes Handwerk
    Wettbewerbsnachteile entstehen.
    Ist meiner Meinung nach nur oberflächig, ich bin nach wie vor davon überzeugt,
    daß sich Qualität verkaufen lässt, spätestens bei der Snierung u. wWederherstellung
    abgehobener Dächer.

    Grüße
     
  9. Lukas

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  10. #10 Achim Kaiser, 03.02.2011
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    Das Thema mit der geklammerten Ausführung geht dann aber weiter ...

    Montage und Verrohrung von Solaranlagen z.B. die in Aufdachausführung regelmäßig ein Auf- und wieder Eindecken nach sich ziehen ...

    Da ist auch noch einiges offen was Montageabläufe angeht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #11 Dachi, 03.02.2011
    Zuletzt bearbeitet: 03.02.2011
    Dachi

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    Guter Hinweis

    ich denke mal das ist dann wie beim Ortgang. kompl. demontage vom First abwärts:mauer:motz
    Hierzu zählt auch der nachträgliche Einbau von Dachfenster- Laufanlage- Schneefang etc.

    Was ist eigentlich mit meinen Kollegen??
    Keine Meinung/Tipp?
     
  12. Jakari

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    Ich als Kunde lege Wert auf eine gute Beratung
    Dachis die nicht klammern kamen bei mir gar nicht erst aufs Dach
    Natürlich war er nicht der billigste
    Aber ich habe mich selber überzeugt das geklammert wurde
    Da ich vom Bau komme schaue ich mir so einiges an....
    Ausgeschieden waren folgende:
    Wir klammern nicht...........
    Wir werfen die Klammern einfach mal so dazwischen, dann sieht die Versicherung wenn das Dach weg ist das klammern da waren....
    Einhangbleche wozu?
    Ich habe dann den Betrieb genommen der mir zusicherte nach Windlastzone 2 zu klammern
    Einhangbleche verwendet um seine Folie zu verkleben,etc....
    Der Dachdecker hat natürlich vorher erklärt warum er dieses anbietet!
    .....und das er nicht der billigste sein kann
    Wie ist denn dann die neue Windlastzone im Lipperland?
     
  13. #13 Eumeltier, 04.02.2011
    Eumeltier

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    Kann man die aktuellen "Klammerregeln" als Laie irgendwo nachlesen?

    Meine Nebengebäude haben keine Unterspannbahn, somit könnte ich so einige Klammern nachstecken und somit den Bestand auf die aktuellen Vorschriften "nachrüsten".

    Gruß,
    Martin
     
  14. Dachi

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    Auf der Homepage von BRAA. mal nachschauen.
     
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