Vor Gericht mit dem Verputzer

Diskutiere Vor Gericht mit dem Verputzer im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, folgendes ist passiert: Habe eine Verputzer Firma beauftragt für folgende arbeiten: Innenputz Aussenputz + Wärmedämmung...

  1. can85

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    Hallo zusammen,

    folgendes ist passiert:

    Habe eine Verputzer Firma beauftragt für folgende arbeiten:
    Innenputz
    Aussenputz + Wärmedämmung
    Estrich.

    Arbeiten sind nun beendet aber die Firma fordert noch 8000 euro!
    Diese Belegt er mit Mehrkosten für die Aussenfassade.

    Er berechnet mir die Aussenfasse mit 300 m²!
    Nach meiner berechnung kommen aber nur 238 m ² raus....!
    (Einfamillienhaus Wohnfläche ca.130m²)

    Berechnung:

    Haus Front und hinter seite: 5,43m breit * 5,90h
    ges. 32.037 m² *
    ges.64,074m²

    linke und rechte seite : 11,23m l *5,9m h
    66,257m² *2
    ges.132,514m²

    rechter und linker Giebel: 11,23m * 4,9m
    55,027m²

    komplette m² zahl: 55,027+66,257+132,514
    = 253,798 m²

    6,6m² Terassenfenster
    2,86m² Kinderzimmer Fenster
    2,86m² "
    3,19m² Elternzimmer
    15,51m²

    und wenn ich die Fenster noch abziehe:
    238,288 m²!!!!
    Wie kommen die auf 300m2????
    Wie muss ich es berechnen?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Berechnen müssen Sie und der Unternehmer es so, wie es im Vertrag vereinbart ist. Ist nichts vereinbart, dürften die Abrechnungsregeln der VOB/C für das entsprechende Gewerk zu Grunde zu legen sein.
     
  3. Yilmaz

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    Frag die doch selber?
    Also wenn das wirklich differenzen im Aufmaß ist kann man das ganz schnell feststellen. Deswegen vor gericht ziehen wollen ist blödsinn.
    Grüße.
     
  4. #4 Thomas B, 03.02.2011
    Thomas B

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    Zu einer solchen Abrechnung wird es ja wohl auch ein Aufmaß geben, in welchem die in Rechnung gestellten Flächen nachgewisen werden. Dieses ist zu prüfen. Vielelicht hat er einen Fehler gemacht? Oder sie?

    Vor Gericht geht man da erstmal bitte nicht, sondern versucht die Differenz zu klären.

    Wenn er diese belegt, ist es möglicherweis i.O.?

    Grüße

    Thomas
     
  5. oberh

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    Hi!

    Zunächst einmal bin ich mir als Laie (relativ) sicher, dass Fenster und Türen durchgerechnet - also nicht abgezogen werden.

    Somit würden für 50 m² noch 8.000 € berechnet?

    Ich schule um ... sofort!;)

    Wie sieht denn der "Beleg" aus?

    Viele Grüße
    Olaf
     
  6. #6 Thomas B, 03.02.2011
    Thomas B

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    Wieso? Über 2,50 m2 wird abgezogen.
     
  7. #7 Gast943916, 03.02.2011
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    Gast943916 Gast

    es ist müßig über den Abzug der Fenster zu diskutieren, da wir nicht wissen ob die angegebenen Größen Einzelfenster oder mehrere sind...
     
  8. Peeder

    Peeder

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    und die Laibungen ??

    Peeder
     
  9. #9 coroner, 03.02.2011
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    an die denkt keiner ;) aber war da nicht auch ne andere DIN zur VOB Abrechnung bei WDVS gegenüber Putz...? Mit anderen Flächen und Übermessungsregeln ?
     
  10. #10 Thomas B, 03.02.2011
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    ...werden natürlich abgerechnet.

    Aber zu welchem Preis? Keine Ahnung. Hab' ich das Angebot gesehen? Nö :konfusius
     
  11. #11 Thomas B, 03.02.2011
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    Doch doch...natürlich denkt man daran.

    Für 8.000 EUR werden wohl aber keine Leibungen zur Diskussion stehen...außer das Haus besteht nur aus solchen :)

    Daher: Was sagt die Abrechnung, das aufmaß....?
     
  12. can85

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    Abrechnung sagt nix....!
    Da steht nur
    Pos. 1
    300m² Aussenfassadendämmung, Eckschiene, Anputzleiste, Armierungsgewebe, Grundierung, Scheibenputz weiss 3,0mm

    zu den 8000 euro, mehrarbeit, gehört noch die Estricharbeiten, wo er mir 240m²
    berechnet. Weiss auch nicht wie er auf die zahl kommt.

    Für den innenputzt berechnet er mir auch 150 m² mehr, weil ich angeblich sehr ungerades Mauerwerk gehabt hätte!
    Im Angebot waren es 650m² innenputz und jetzt 800m2!

    Mit der Firma kann man nicht sprechen. Die haben direkt mit Anwalt und Gericht gedroht falls ich nicht zahle.
    Das ganze zieht sich jetzt seit 2-3 Monaten.
    Gerichtstermin steht auch schon fest, nächsten monat ist es soweit....
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann würde ich zu einem Baurechtsanwalt gehen, der prüfen kann, ob die wegen fehlender Unterlagen nicht prüffähige Rechnung überhaupt einklagbar ist.
    Warum lehnt man sich bei so einer Summe zurück und reagiert erst, wenn der Richter vor der Tür steht?
     
  14. Netzer

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    150m² mehr wegen unebenen Mauerwerk?:mega_lol:
    Der hat doch einen an der Waffel!
     
  15. #15 HolzhausWolli, 03.02.2011
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    Und wie berücksichtigt das Angebot (es gibt doch eins?) und die Auftragsbestätigung/ Bestellung (es gibt doch eine?) etwaige bauseitige Unregelmäßigkeiten ?

    Es muß doch eine vertragliche Grundlage geben, auf die sich die -womöglich berechtigten- Mehrforderungen begründen.

    Ohne was wird der doch (hoffentlich) nicht vor Gericht ziehen. Das hätte sein Anwalt doch schon abgebogen und auf Einigung geraten.
     
  16. can85

    can85

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    es gibt ein Angebot mit einer Auftragsbestätigung und den ungefähren m² zahlen.
    Im Angebot (Auftragsbestätigung) stehen folgende sachen:
    Innenputzt 650 m²
    Aussenfassadendämmung mit Scheibenputz 300m²
    Estrich 180m².
    Nun sinds auf einmal 800m² innenputz
    und 240 m² Estrich und eine Zahlungsaufforderung in höhe 8000 euro.
    Deswegen hab ich selbst nochmal alles selber nach gemessen und berechnet, und bin auf diese differnzen gekommen die ich oben ja beschrieben habe.
    Nach Arbeitsende sollte noch mal nach gemessen werden, irgendwie mit einem laser messgerät oder so ähnliches!
    Zu dem kam es aber nicht!
    Es kam auch nicht zu einer Abnahme.
     
  17. #17 Thomas B, 03.02.2011
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    Natürlich kann eine Endabrechnung vom Angebot abweichen.

    In jedem Falle aber ist die Richtigkeit nachzuweisen. Man geht ja auch nicht im supermarkt an die kasse und der Kassenwart sagt "EUr 31,45 bitte!". Da gibt es einen Kassenzettel.

    Genauso ist eine Handwerkerrechnung zu belegen. Also nicht genauso, natürlich...sondern mit einem sogenannten "Aufmaß", in dem die abgerechnetetn Mengen nachvollziehbar (prüfbar) zusammengestellt werden.

    Thomas
     
  18. #18 HolzhausWolli, 03.02.2011
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    @ Thomas: Ist daraus zu schließen, daß noch gar keine Grundlage für eine Berechnung gegeben ist? Kongluente Abnahme durch Nutzung scheidet doch hier sicher zumindest teilweise aus, oder?

    Falls ja, wird das ein Fest für den Richter, und eine nötige Erfahrung für den Verputzer, dessen Anwalt ihn ins offene Messer hat laufen lassen.

    Wenn sich das tatsächlich so zugetragen hat, wie can hier schreibt, kann er dem Termin gelassen entgegensehen.

    @ can85: Wer hat worauf basierend die Angebotsmassen ermittelt? Du? Oder hat der Verputzer die etwa selbst ermittelt? Das fehlte dem jetzt aber auch noch.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2011
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    Das mit dem gelassen würde ich nicht so gelassen sehen.

    Er hat eine Rechnung bekommen, die vielleicht sogar nicht prüfbar ist, aber nichts unternommen.
    Auch da gibt es Fristen, nach deren Ablauf Rechnungen nicht mehr so einfach anfechtbar sind.

    Du kannst ja auch keinen Mahnbescheid in die Ecke legen, bloß weil er unberechtigt ist. Dann wird die Summe auch fällig.
     
  20. can85

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    Die Angebotsmaße wurden vom verputzer ermittelt
     
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