'ne doofe Frage...???

Diskutiere 'ne doofe Frage...??? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Gemeinde, hoffentlich kratzt ihr Euch nicht alle am Kopf nachdem ich meine Frage gestellt habe... :irre Also: Angenommen ich...

  1. #1 stingray_1, 10.11.2004
    stingray_1

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    Hallo Gemeinde,

    hoffentlich kratzt ihr Euch nicht alle am Kopf nachdem ich meine Frage gestellt habe... :irre


    Also:

    Angenommen ich erwerbe ein Grundstück von 1000 m2. Durch die Vorgaben der Gemeinde ergibt
    sich ein "Baufenster" von ca. 200 m2 auf dem Grundstück.

    Mein Haus soll eine Grundfläche von ca. 90 m2. haben.

    Darf ich das Haus beliebig in dem Baufenster plazieren ?.

    ODER

    muß ich z.B. zwar die vordere Kante des Baufensters beachten, darf mein Haus aber beliebig nach
    links oder rechts an der vorderen Kante verschieben... :confused:

    Bzw. WER bestimmt das...



    Gruß Jogi


    .
     
  2. Tommi

    Tommi

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    Hallo,

    wir durften unser geplantes EFH beliebig nach vorne/hinten/links/rechts im Baufenster des Bebauungsplanes plazieren.

    Beachte allerdings die lt. Landesbauordnung einzuhaltenden Abstände zu Nachbarn und Verkehrsflächen.



    Gruß

    Tommi
     
  3. Bruno

    Bruno

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  4. geigei

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    bei einer Grundfläche von 200qm ist mit Sicherheit eine Baugrenze gemeint.
    Sie können ja nicht gezwungen werden, eine 200qm grosse Villa zu bauen.
    Abstandsflächen zum Nachbarn beachten (abhängig unter anderem von der Höhe).

    Gewissheit bekommen Sie aber ganz einfach, wenn Sie den Zuständigen bei der Gemeinde fragen.
    Dann brachen Sie keine Stunden hier vorm Computer sitzten und auf Antworten warten.
    Ein Anruf kostet heutzutage nur einige Cent----Zeit ist unbezahlbar!
     
  5. Bruno

    Bruno

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    Ein Baufenster kann auch eine Baulinie und Baugrenzen gemischt haben, z.B. straßenseitig Baulinie, seitlich und hinten Baugrenze. Die Linien gehen aus dem Bebauungsplan hervor und sind farbig unterschieden.
     
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