Architektenvertrag

Diskutiere Architektenvertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ein freundliches Hallo an die versammelten Architekten und auch Bauherren, was steht in so einem Architekten-Vertrag i.d.R. drin? Wir...

  1. #1 loennermo, 06.02.2011
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    Ein freundliches Hallo an die versammelten Architekten und auch Bauherren,

    was steht in so einem Architekten-Vertrag i.d.R. drin?

    Wir beauftragen LP5-8 sowie Statik und Wärmeschutznachweis. LP1-4 ist bereits von einem anderen Architekten zur vollsten Zufriedenheit (aber auch ohne Vertrag...) erledigt worden.

    Bevor hier der Aufschrei wegen dem Mindestsatz kommt: Das kam vom Architekten und nicht von uns!

    So, mehr schreibe ich mal nicht - beim Publikumsjoker sollte man ja auch vorher nicht zuviel quatschen... ;)

    Gruss
    Lönni
     
  2. #2 bluecher, 06.02.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    ganz ordentlicher vertrag.
    nur
    - eine wirtschaftliche statik kann man für das geld nicht machen,
    - objektdokumentation - für bauherrn sehr hilfreich, für architekten eine grube,
    - vorzeitige lösung des vertrags mit honorar abzgl ersparter kosten ist gewollt?
    - keine termine?
    - keine kosten?
    ###
     
  3. sepp

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    der vertrag ist für die katz...
    er bezieht sich auf die ziele eines werkvertrages und will die leistungsphasen als geschuldete teilleistung aushebeln, dagegen wiederum führt er im anhang die hoai an.
    entweder er erfüllt die teilleistungen oder nicht!
    des weiteren würde ich eine bonus/malus-regelung (als motivation) einbauen.
    alles in allem ist der vertrag lasch, ein "handschlag" wäre genauso wirkungsvoll, vielleicht noch Bauherrenfreundlicher.
    aber lass ihn, wenns hart auf hart kommt haste eh die besseren karten.
     
  4. mls

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    ein vertrag wird nicht besser mit steigender seitenzahl ;)
    aber ... wieder was gelernt:
    "statik" und "stellung der nachweisberechtigung" als getrennte
    positionen - whow :mega_lol:
    fehlt nur noch die "stellung der berufshaftpflichtversicherung".
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2011
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  6. #6 bluecher, 07.02.2011
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    das mußt du erläutern, sepp!
    durch den bezug zur hoai sehe ich den leistungskatalog vereinbart. es bleibt beim anfänglichen versuch, die leistungen der hoai zu umgehen. damit kommt er höchstens in interpretationsnöte! das sollte man klären, und den absatz ganz vorne streichen und ggf. präzisieren, was an leistungen bei dem bv erwartet wird? nur wer weiß das schon vorher erschöpfend?

    bonus/malus regelungen sind bei allen mir bekannten projekten nicht verwaltbar! was machst du beim inkonsequenten bauherrn samt -frau? und wie regelst du den haustechniker (derjaimmeralleszerstörtundkostenohneendeverursachenkann!!!) - der übrigens vom bauherrn verantwortet wird!
    eine machbare bonus/malus handhabe würde mich ernsthaft interessieren!!!
    und dann noch beim efh!
    #
    ich finde den vertrag besser als einen handschlag. in einem schriftstück kann man lesen und verstehen wollen. in der hand kannst du nur lesen und frei interpretieren - glaskugel lässt grüßen (forenheinis auch!)
    stell doch mal einen straffen vertrag ein, damit ich weiß wovon du sprichst!?
     
  7. Hansal

    Hansal

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    Ich hab es vielleicht überlesen.

    In welcher Form werden die Unterlagen übergeben:
    Digital: Im Dwd-/dxf-Format?, Zusätzlich im Pdf-Format.

    Papierform: Wie oft?, Farbig / SW.
     
  8. #8 loennermo, 08.02.2011
    loennermo

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    Hallo,

    danke zunächst für die vorgebrachten Meinungen. Ich hatte heute ein Telefonat mit dem Architekten (wegen ein paar anderen Kleinigkeiten) und er sprach den Vertrag an.

    Angeblich handelt es sich um eine Vorlage der hessischen Architektenkammer.

    Uns missfallen vor allem folgende Punkte:
    a) Kündigung - wir wollen, gerade auf Grund unserer neg. Erfahrungen, max. das zahlen, was wirklich erbracht wurde und verwertbar ist
    b) die Zielvereinbarung ist ein wenig allgemein gehalten
    c) bei der HOAI-Berechnung handelt es sich nur um ein Beispiel -wir dachten nach der 2009er HOAI gilt die Kostenberechnung als verbindliche Berechnungsgrundlage...?

    @mls:
    War klar, dass nen Kommentar dazu kam. Uns erscheint die Statik auch sehr günstig - liegt vielleicht da dran, dass diese im Büro mitgemacht wird und die Synergie-Effekte sich im Preis niederschlagen. Mir ist nur nicht klar, was mit der "Stellung der Nachweisberechtigung" überhaupt gemeint ist. Vielleicht dient das nur, die Kosten für die eigentliche Statik zu reduzieren. Obwohl selbst in Summe die Statik immer noch günstig ist.

    Gruss
    Lönni
     
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