Elektroinstallation - Abnahmeprotokoll

Diskutiere Elektroinstallation - Abnahmeprotokoll im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Forum, zur Info vorweg: Aufgrund von Streitigkeiten hat unser Bauträger ja die Arbeit eingestellt, wir haben den Vertrag gekündigt und es...

  1. Narf

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    Hallo Forum,

    zur Info vorweg: Aufgrund von Streitigkeiten hat unser Bauträger ja die Arbeit eingestellt, wir haben den Vertrag gekündigt und es geht vor Gericht weiter. Nun verlange ich die Unterlagen zurück und ich habe erfahren, dass man für die Elektroinstalltion eigentlich ein Abnahmeprotokoll erstellt (wichtig für die Versicherungen). Wann würde so etwas erstellt? Ganz am Ende der Bauphase oder vor Zählereinbau?

    Viele Grüße,
    Narf
     
  2. bernix

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    ...nach dem Zählereinbau und Fertigstellung der E-anlage, bevor die Anlage in Betrieb genommen werden soll.
    ..es macht sich ganz gut, wenn für weitergehende Arbeiten in den Räumen funktionierende Steckdosen + Lampen vorhanden sind...
     
  3. Narf

    Narf

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    Das ist der Knackpunkt. Die Elektroanlage wurde in Betrieb genommen nach Zählereinbau. Die Elektroinstallation war allerdings noch nicht komplett fertig. Es fehlte die Thermostate und Stellmotoren der Fussbodenheizung. Ich vermute, dass dieses Protokoll daher noch nicht erstellt wurden.

    Für das Protokoll gibt es afaik eine VDE Regelung. Kennt zufällig jemand diese Vorschriftsbezeichnung oder Nummer?
     
  4. #4 Steven82, 07.02.2011
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    Hi,
    der Elektrobetrieb muss eine Messung nach VDE schlag mich tot machen.
    Sobald der Zähler Eingebaut ist und auf den Steckdosen und Schaltern strom drauf ist, würde ich Persönlich Messen.
    Ich weiß ja nie wer schon die Steckdosen usw benutz und ob alles so richtig ist.
     
  5. Narf

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    Das Problem ist im Moment, dass der Handwerker nichts mehr in unserem Haus macht (auf Druck des GÜ). Jetzt wäre es halt meine Frage, ob ich dieses Messprotokoll trotzdem anfordern kann, da die elektrische Anlage ja schon in Betrieb ist. Dann wahrscheinlich über den Anwalt. Anders kann ich mit dem GÜ nicht mehr reden.

    Etwas vergleichbares gibt es glaub ich auch für die Sanitär und Heizungsinstallation.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2011
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    Der Elektriker muss ein Meßprotokoll anfertigen, ja. Das schuldet er seinem AG, dem GÜ, nicht Ihnen.

    Was wiederum der GÜ Ihnen als seinem AG schuldet, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Was soll denn bei so einem Kleinkrieg um Pillepalle herauskommen??? Noch mehr Streit!! Kann man sich nicht aufs Wesentliche beschränken???

    Wo sollte die Versicherung so ein Protokoll verlangen und warum???
     
  7. NeoZ

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    Nach DIN VDE 0100-600 muss gemessen werden! Meine ich zu wissen.
     
  8. Narf

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    Diese Messprotokoll würde im Falle eines Hausbrandes von der Versicherung verlangt falls ein Kabelbrand der Auslöser ist (wir hatten auch erst drei Kurzschlüsse in den Steckdosen und eine nicht festgeschraubte Sicherungszuleitung im Schaltschrank was mein Vertrauen in den Elektriker nicht unbedingt steigert).
    Ich hatte ja schon mehrere Thread mit Fragen geöffnet, u.A. wegen den Protokollen und Dokumenten, die ich von dem GÜ fordern kann. Auf normalen Wege kann ich mit ihm nicht mehr reden. Also stelle ich jetzt eine Liste zusammen, die ich dann meinem Anwalt übergebe und dann auf diesen Wege an alle Unterlagen zu kommen, auf die ich Anspruch habe. "Noch mehr Streit" geht eh nicht, da mein nächster Kontakt mit dem GÜ vor Gericht sein wird. Dieser Termin kommt übrigens von ihm und nicht von mir.

    @NeoZ: Ich vermute das diese das sein wird, danke
     
  9. Julius

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    Bezüglich der vermutlich vom Eli pflichtwidrig unterlassenen Abnahmemessung wäre auch ein Hinweis an den zuständigen VNB angebracht.
    Dort hat er nämlich genau dafür schon unterschrieben (sonst wäre kein Zähler da!).
    Aber leider handhaben viele VNB das recht locker (unverständlicherweise, denn sowas ist ja direkt sicherheitsrelevant - noch mehr in Bezug auf Personenschäfen als für Brände).
     
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