Loch in Passivhauswand

Diskutiere Loch in Passivhauswand im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo miteinander, Handwerker haben fahrlässig mit einem Bohrhammer unser Haus (KfW 40 Haus in Holzständerbauweise mit Passivhauswänden u=0,116...

  1. #1 trinaaa, 07.02.2011
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    Hallo miteinander,

    Handwerker haben fahrlässig mit einem Bohrhammer unser Haus (KfW 40 Haus in Holzständerbauweise mit Passivhauswänden u=0,116 W/qm K) angebohrt.
    Das Loch ist ca 15 cm groß (Durchmesser) und ich kann beide Hände reinstecken. Allerdings wissen wir nicht, was hinter dem Dämmelement noch beschädigt wurde. An der Stelle zog es stark ins Haus rein, daher hat der Handwerker einfach PU Schaum reingespritzt.

    Unser Außenwandaufbau:
    Strukturputz
    Armierter Grundputz
    Putzträger- und Vollwärmedämmelement WLG 035, 120 mm
    Gibsbauplatte D=12,5mm
    Holzrahmenkonstruktion D=160mm
    Ausfachung der Holzrahmenkonstruktion mit Wärmedämmung Mineralfaser WLG 035
    Dampfbremse
    Installationsebene.

    Gesamtwandstärke 368mm

    Es ist unstrittig, dass die Handwerker in "geistiger Umnachtung" gehandelt haben, dass Loch war völlig unnötig.

    Nur ist jetzt die Frage:

    Wie kann man das FACHGERECHT auf Ausgangsstand bringen?

    PU-Schaum?
    Styropor?

    Der Handwerker hat es mit PU Schaum ausgespritzt und will noch drübermalen.

    Ist das wirklich die fachgerechte Wiederherstellung?

    Danke für eine Antwort!
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Bis dahin öffnen, jede Öffnung zum Raum hin grösser als die darunter liegende:
    Holzrahmenkonstruktion D=160mm
    Ausfachung der Holzrahmenkonstruktion mit Wärmedämmung Mineralfaser WLG 035
    Dampfbremse
    Installationsebene

    Dann jede Ebene einzeln Reparieren.
     
  3. #3 trinaaa, 07.02.2011
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    Hallo, danke für die Antwort.

    Wie soll das aussehen?

    Den PU Schaum rauskratzen lassen und dann Ebene um Ebene freilegen, bis man zu einer intakten Ebene kommt?
    Und dann Ebene um Ebene mit den gleichen Materialien reparieren?
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Jo. Bsp:
    Installationseben bis auf Lattung li. und re. öffnen (50x50 cm)
    Dampfbremse öffnen (40x40 cm)
    Mineralfaser mit PU-Schaum ausschneiden (30x30 cm)

    Dann mit gleichem Material und entsprechenden Produkten (Klebeband für Luftdichte Anschlüsse z.B.) schliessen.

    Masse sind nur geschätzt. Nur bei der Installationseben ist es am einfachsten bis zu Lattung zu gehen. Da kann man dann neu draufschrauben. Je nach Lattung muss man eh 2 Seiten ohne Latte anflicken. Bzw. eine Latte frei schweben hinter den Stoss bauen.
     
  5. #5 ralph12345, 07.02.2011
    ralph12345

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    Gegenfrage: Wie sonst? Meinst Du eine mehrschichtige hochgedämmte, dampfdichte Wand wäre mit einem PU Schaumstopfen fachgerecht wiederhergestellt? Wenn das so wäre hätte man die Wand auch einfach komplett aus PU Schaum bauen können.
     
  6. #6 trinaaa, 07.02.2011
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    Hallo Ralph,

    ich kann mir gut vorstellen, dass der PU Schaum nicht der richtige Weg ist, meine Wand wieder herzustellen.

    Der Handwerker behauptet das aber und will mir das sogar von einer Fachfirma bestätigen lassen.

    Da ich mich in dieser Materie aber nicht so gut auskenne, frage ich hier, um

    1. zu wissen, ob ich recht habe
    2. zu wissen, wie die korrekte Vorgehensweise ist.

    Wenn mir hier bestätigt wird, dass ich Recht habe und was zu tun ist, weiß ich, wie ich weiter vorgehen muss.
    Ich wollte nur vermeiden, dass ich mir nachher sagen lassen muß, warum ich mich so anstelle - PU Schaum reicht doch völlig aus.
     
  7. #7 trinaaa, 07.02.2011
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    Hallo Labski,

    danke für die Information.
    Allerdings fällt mir gerade auf, dass ich mich im ersten Posting unklar ausgedrückt habe.
    Das Loch ist von außen in unser Haus gebohrt worden.
    Kann ich da die Vorgehensweise einfach umkehren - also von außen nach innen gehen?
     
  8. #8 trinaaa, 07.02.2011
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    Sorry, ich meinte natürlich "Hallo Lebski" :)
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2011
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    Wie alt ist denn die Wand??? Jünger als 5 Jahre seit der Abnahme???
    Dann ist auf der Wand noch Gewährleistung drauf, die mit solchem Pfusch sofort auch für andere Wandteile praktisch weg ist, weil die Firma/Firmen immer sagen -Ohne Loch wär da kein Schaden entstanden- .

    Auf nichts einlassen und die Firma/-en herholen, die mal die Wand so gebaut haben.
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Von aussen geht das auch, wird aber aufwändiger, da mehr Materialien benötigt werden, und Trocknungszeiten dazu kommen.
    Ausserdem sind naturgemäß die Belastungen aussen höher. (Temperaturdifferenzen, Regen usw.)
    Innen hätte ich zum Trockenbauer geraten, aussen ist der Hersteller gefragt, da ja dann das Element "Putzträger- und Vollwärmedämmelement WLG 035, 120 mm" betroffen ist. Das dürfte der Hersteller am einfachsten besorgen können.
    Solche Systeme haben in der Regel eine bauafsichtliche Zulassung, die nur bei einsprechenden Materialien eines Herstellers und geschulten Verabeitern gültig ist. Selbst reparieren durch den Verursacher scheidet somit aus.
     
  11. #11 trinaaa, 07.02.2011
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    Die Wand ist jetzt 2,5 Jahre alt.
    DAs Problem ist, dass unsere Hausbaufirma schon während der Bauphase (wenigstens erst zum Schluß) in die Insolvenz gegangen ist. Daher haben wir keinen mehr, der uns die Gewährleistung geben könnte.
    Trotzdem möchte ich, dass es wieder fachmännisch repariert wird.
    Das ist doch nicht zuviel verlangt, oder wie siehst Du das?

    Eine Firma, das sich mit Holzfertigbauweise/Passivhausdämmung auskennt, dürfte damit ja auch Erfahrung haben.

    Ich reagiere nicht überzogen, indem ich eine fachgerechte Wiederherstellung verlange, oder doch?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2011
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    Nein, tust Du nicht.
    Wenn Dir eine die Scheibe an Deinem Auto aus Versehen einschlägt, lässt Du ihn das ja auch nicht mit Frischhaltefolie reparieren - oder?
     
  13. Lebski

    Lebski Gast

    Versuch mal den Putzer von damals ausfindig zu machen. Der sollte die Materialien kennen. Vieleicht arbeitet er ja noch bei Firmen, die solche Materialien verwenden, und kann das besorgen oder dir Adressen geben.
    Ganz krass gesehen, könnte man über ein komplettes Überarbeiten der Wand diskutieren, da man die Reperaturstelle sehen wird, bei 2,5 Jahren kann man über sowas diskutieren. Nur mal so, als Argument gegen den Rambo, der das verursacht hat.
     
  14. #14 trinaaa, 07.02.2011
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    Hallo Lebski,
    Hallo Ralf,

    dankeschön :)
    Jetzt geht es mir schon besser.

    Wie kann ich mich jetzt gegenüber der Firma verhalten?

    Es ist noch ein ausstehender Betrag in Höhe von 3500 € zu zahlen.
    Wir haben am 20.01. einen Brief geschrieben, dass wir erwarten, dass die Wand fachgerecht repariert wird.
    Als Antwort kam, dass es normal ist, dass PU Schäume zum Löcher flicken verwendet werden und das 2 Dachdeckermeister ihm bestätigt hätten, dass es ausreichend ist, das ganze mit PU Schaum zuzumachen, da es sich nicht um ein großes Loch handelt.

    Ich schreibe jetzt also zurück dass es nicht ausreichend ist und auf eine Reparatur durch eine Fachfirma bestehe? Die suche ich mir am besten selbst, oder?
    Soll ich das Geld überweisen? Oder einen Einbehalt machen ?
    Im Moment sind 15 % der Gesamtsumme noch offen, er hat in seinem Brief auch geschrieben, dass es nicht zulässig ist, die Summe einzubehalten, da die Schlussrechnung schon im Vorfeld bezahlt hätte werde müssen.

    Die Putzer wurden alle über die Baufirma gestellt und kamen aus dem Osten - mal sehen , was ich da rausfinden kann.
     
  15. #15 trinaaa, 07.02.2011
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    @Lebski
    Kann ich das mit dem Überarbeiten der Wand so verwenden? Oder war das überspitzt formuliert?
     
  16. Lebski

    Lebski Gast

    Ein Recht auf fachgerechte Beseitigung des Mangels hast du. Und schriftlich angezeigt, auch schon mal gut.
    Du schreibst jetzt, dass die bisherige Schadensbehebung nicht fachgerecht ist, und setzt eine letzte Nachfrist (10-14 Tage) mit der Ankündigung, das nach Ablauf der Frist von einer Fachfirma auf Kosten des Verursachers machen zu lassen.
    Gleichzeitig machst du einen vorläufigen Einbehalt für den Schaden geltend, in Höhe der vorraussichtlichen Kosten mal 2. Das ist im BGB geregelt. Als Schaden würde ich grob schätzen:
    Reperatur Fassade: 1500 €, zweifacher Einbehalt: 3000 € (netto)
    Dieser Einbehalt ist vorläufig. Du zahlst den nach erfolgter Reperatur aus, nach Abzug der Kosten. Oder falls der Verursacher es Fachgerecht macht, an ihn voll.
    Ob ein Überarbeiten (Streichen) der Wand gefordert werden kann, hängt von dem Ergebniss der Reperatur ab. Man nimmt einen üblichen Betrachtungsabstand ein (bei einer Fassade eher 3-5 Meter, nicht 60 cm. Dann wird das Ergebniss beurteilt. Fällt es ins Auge, wäre eine Überarbeitung in Betracht zu ziehen. Solche Beurteilungen sind immer subjektiv. Da kann die Einschätzung eines Fachmannes vor Ort helfen.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2011
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    @ Lebski.
    Ich denke, Sie lehnen sich hier verdammt weit aus dem Fenster. Einerseits schreiben Sie von einer möglicherweise angemessenen Überarbeitung der gesamten Fassade (eine Möglichkeit, die ich auch sehe), andererseits schreiben Sie, für die Reparatur des Lochs würden 1.500 (brutto) reichen.
    Das sind nicht mal 3 Tage Arbeit mit einem Gesellen. Und wo kommt heute noch ein Geselle??

    Halten Sie sich bitte mit solchen Aussagen zurück!!!

    @ Trinaaa
    Ob die 3.500 € überhaupt reichen, kann man so nicht sagen. Ich fürchte nein, aber dazu bedarf es einer Besichtigung des Ganzen vor Ort.
    Sie kommen alleine gegen den Unternehmer nicht an, der wird Ihnen immer wieder nur erzählen, wie toll seine Bauschaum-Methode doch ist und wer ihm das (angeblich) alles besttigt hat.
    Nehmen Sie sich einen Fachmann hinzu, der den Schaden begutachtet, einen Sanierungsvorschlag mit Kosten macht und dafür ggf. auch haftet.
    Kostet natürlich erstmal, ist aber allemale besser als ein Schaden durch eine :Baumurks - Sanierung
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    Bei mir steht netto. ka, wo Sie brutto her haben.
    Die gesamte Fassade zu überabeiten habe ich nicht gesagt. Die betroffene Seite sollte genügen, mehr wird auch schwer darstellbar.
    3000 € +19% sind 3570 €, mehr als 3500 € sind nicht da als Einbehalt. Ich würde erst mal damit arbeiten, und sehen, wie weit es reicht. Die schweren Geschütze kann man dann immer noch auffahren.
    Momentan geht es erst mal darum, Zeit zu gewinnen, Recherchen anzustellen, und zu wissen, dass der Anspruch nicht ungerechtfertigt ist. Mehr als die 3500 € lassen sicht nicht mehr einbehalten. Und wenn es damit gemacht werden kann, ist es gut. Die Fassadenüberarbeitung läuft nicht weg, und zum fachgerechten Reparieren wird es ausreichen. Vermutlich wird die Firma Ihre Haftpflichtversicherung einschalten, falls die einen Gutachter schickt, kann man selbst immer noch einen eigene Beauftragen. Der muss dann auch bezahlt werden, da sonst keine "Waffengleichheit" besteht, Gerichte folgen einer solchen Argumentation überwiegend.

    Herr Dühlmeyer, Sie mögen ja manches anders einschätzen, das gibt Ihnen nicht das Recht, hier jeden mit einer anderen Einschätzung zu kommentieren. Noch dazu falsch. Ich habe die Kosten grob geschätzt. Steht auch oben. Einfach mal lesen. Oder hätte ich Architektenmässig ein ca. Angabe machen sollen?
     
  19. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ihr überseht einen wesentlichen punkt:

    wer so schön ist, auf die beschriebene weise eine hrb-wand zu perforieren
    und dann mit pu-schaum "repariert", der wird ***nie*** in der lage sein,
    fachgerecht und angemessen instandzusetzen.

    die möglichen kosten stehen momentan eher nur in zusammenhang mit dem
    einbehalt zur debatte - und da ist ein mehrfaches der geschätzten kosten möglich.

    was ich rauslese ("raus"interpretiere): den einen einzig seelig machenden
    vertragspartner gibts nicht mehr - verursacher war eben der (oder einer
    seiner subs) .. und wenn jetzt jemand geld zu fordern hat, dann nicht der
    eine oder andere, sondern der insolvenzverwalter?

    wenn wir noch ein paar seiten weiter machen, gibts vielleicht etwas mehr
    klarheit - darüber.
    das loch ist dann immer noch drin ;)
     
  20. #20 Michael 1, 26.02.2011
    Michael 1

    Michael 1

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    eine beschädigung muss so behoben werden, das sinn und zweck den gegnstandes wieder hergestellt werden.
    hier is es die außenwand, pu schaum is nach dibt keine zugelassene bauwerksabdichtung.
    des weiteren, glaube ich nicht das der schaum die selbe oder bessere dampfdruckdichtheit nachweist wie die im orginal verwendeten matereialien.

    sollte die firma unterlagen vom hersteller des schaums vorlegen, aus denen hervorgeht das der schaum das alles kann, kaufe ich den laden sofort auf.
     
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