GFZ/Geschossfläche - Berechnung komplex

Diskutiere GFZ/Geschossfläche - Berechnung komplex im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Das heißt ja dann das man die Fläche der Galerie wo kein Boden ist im OG voll berücksichtigt und Damit zweimal im EG und OG rechnet obwohl im OG...

  1. #21 DST2000, 24.04.2013
    DST2000

    DST2000

    Dabei seit:
    20.04.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    NRW
    Das heißt ja dann das man die Fläche der Galerie wo kein Boden ist im OG voll berücksichtigt und
    Damit zweimal im EG und OG rechnet obwohl im OG gar kein Boden ist.
    Dann finde ich den Satz "Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen" irreführend da bei der Galerie vom EG bis zum Dach gemessen werden müsste da ja die Decke im OG fehlt.Ergänzend würde der zweite Satz aus Absatz 6 s.o. evtl.noch in Betracht kommen da ich im Galerie Bereich keine Aufenthaltsräume habe und umgekehrt wenn ich ohne ein OG baue dann dürfte ich mit 8 Metern Außenwänden bauen das wäre aber dann in Ordnung? Da komm ich leider nicht ganz mit. Wo ist da der Sinn?
     
  2. #22 NixPlan, 25.04.2013
    NixPlan

    NixPlan

    Dabei seit:
    14.03.2013
    Beiträge:
    216
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Student Architektur
    Ort:
    Trier
    Benutzertitelzusatz:
    Schlüsselfertiger Wohnungsbau
    Zu der jeweiligen LBauO, wie auch zu eigentlich allen Gesetzen gibt es unzählige Gerichtsurteile und Kommentierungen, wäre auch nen ding wenn da jeder durchblicken würde, dafür hat man idr ja seinen Architekten.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ist das in LBO NRW irgendwie festgeschrieben? In NDS werden Galerien, Treppenräume usw der Etage zugeschlagen, die den Fußboden hat.
    "Fiktive" Fußböden gibts nicht.
     
  4. #24 NixPlan, 25.04.2013
    NixPlan

    NixPlan

    Dabei seit:
    14.03.2013
    Beiträge:
    216
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Student Architektur
    Ort:
    Trier
    Benutzertitelzusatz:
    Schlüsselfertiger Wohnungsbau
    @ Ralf: ich weiß es nicht zu 100%, aber ich glaube in rlp gibts diese "Fiktive" Fußböden auch
     
  5. #25 NixPlan, 25.04.2013
    NixPlan

    NixPlan

    Dabei seit:
    14.03.2013
    Beiträge:
    216
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Student Architektur
    Ort:
    Trier
    Benutzertitelzusatz:
    Schlüsselfertiger Wohnungsbau
    Ich glaube man müßte sich bei dem Thema mit der BauNVO auseinandersetzen -> BGF
     
  6. #26 gwynlavin, 25.04.2013
    gwynlavin

    gwynlavin

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Analytiker
    Ort:
    Berlin
    Ich bin kein Experte, aber in Deutschland sind Juristen (Richter und Anwälte) der Rechtspflege verpflichtet, d.h. sie sind nicht dem maximalen Nutzen des Clienten sondern der Auslegung des Gesetzes im Sinn dessen was nach Gesetz Recht "sein sollte" bzw. "ist" verpflichtet - zumindest in den qualifizierteren Ebenen. Dabei wird nicht nur der Wortlaut interpretiert sondern auch der Kontext des Gesetzes.

    Wenn man also überlegt was der Kontext der GFZ sein könnte - m.E.n. die Beschränkung des Gebäudevolumens über die nutzbare Fläche -, kann man daraus schließen, dass es dem Grundsatz der Gleichberechtigung folgend so etwas wie eine virtuelle und eine maximale Geschosshöhe geben müsste.

    Ob sich diese Interpretation immer auf Behördenebenen wiederfindet ist eine andere Frage durch die US-Lastigen Medien/Filme viele Politiker, Beamte, Angestellt, und sogar Juristen immer mehr einem System der "Maximalen" Gesetzes- bzw. Rechtsbeugung neigen.

    Bin wie gesagt aber nur juristischer Laie und Analytiker.

    Gruss Gwyn

    PS: Um das Recht "sein sollte" möglichst start auf ein Recht "ist" festzulegen, gilt in Deutschland bei der Gesetzeserstellung das Prinzip der "Bestimmtheit". Leider sorgt gerade dieses durch absichtliche und unabsichtliche handwerklich Fehler, sowie die wilde Einflussnahme von Lobbyisten dafür, dass Gesetze immer komplexer und teilweise sogar widersprüchlich werden. Aber das ist ein anderes Problem ...
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Genau, und deswegen solltest Du Deine wilden Spekulationen lieber lassen, sie gehen absolut fehl!
    Der Kontext geht aus diesem Satz absolut eindeutig hervor.
    Jedes Bundesland kann in eigener kleinstaatlicher Hoheit definieren, wie die BauNVO anzuwenden ist.
    Weiteres gibt es da nicht hineinzugeheimnissen!

    In NDS also so wie von mir geschrieben. In anderen Bundesländern mit entsprechenden Texten zur Vollgeschossigkeit mögen Projektionsflächen und "virtuelle" Geschoßdecken zu berücksichtigen sein.

    Punktausendepasta
     
  8. #28 gwynlavin, 25.04.2013
    gwynlavin

    gwynlavin

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Analytiker
    Ort:
    Berlin
    Wenn Sie dieser Meinung sind, haben Sie meine Aussage (die Ihrer nicht einmal widerspricht) offensichtlich nicht verstanden - vermute mal da Sie kein Jurist sind.

    Zur Interpretation eines Gesetzes gehört mehr als einen aus dem Kontext des Gesetzes gerissenen Satz zu zitieren. Der Kontext eines Gesetzes - von dem ich oben sprach - findet sich nämlich erst im dem Gesetzeskommentar.

    Meine obige Aussage werden übrigens generell bereits durch §16 Abs. 1 und §16 Abs. 2.2 (Intention) gestützt sowie in §20 Abs. 3 (virtuelle Geschossfläche) und §21 Abs. 4 präzisiert (maximale Geschosshöhe), weshalb ich mir nicht mehr die Mühe mache den Kommentar zu studieren.

    Im weiteren kann sich über diese Normierung der BauNVO auch keine landesrechtliche Vorschrift mehr hinwegsetzen sondern wird auf die im Gesetz genannten Ausnahmen bzw. Freiräume begrenzt (z.B. §20 Abs. 3).

    Gruss Gwyn
     
  9. #29 DST2000, 25.04.2013
    DST2000

    DST2000

    Dabei seit:
    20.04.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    NRW
    Hallo Baufuchs habe deine Information noch einmal gelesen.
    Ich brauche wie in meinem Hausbeispiel s.o. also nur die QM Fläche die über 2,30 Meter incl. Galerie sind in Ansatz bringen alles unter 2,30 Meter ist mit 0 zu berücksichtigen für die 75 QM die ich für das OG ansetzen dürfte?
     
  10. #30 gwynlavin, 25.04.2013
    gwynlavin

    gwynlavin

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Analytiker
    Ort:
    Berlin
    Nein, ich denke nicht das die Argumentation greift - bin aber ja kein Experte.

    Nach BauNVO §20 Abs. 3 gilt folgendes:

    Die Geschossfläche ist also grundsätzlich nach den Außenmaßen zu bestimmen. Die Landesvorschrift ist nur in der Lage nach BauNVO §20 Abs. 1 zu bestimmen was genau ein Vollgeschoss ist, und nach BauNVO §20 Abs. 3 Ausnahmen für die Flächenermittlung festzulegen.

    Nach der von dir in #17 selbst Zitierten BauO NRW §2 Abs. 5 legt diese für ein Vollgeschoss fest, dass bei diesem drei Viertel der Dachhaut über 2.3m über der Oberkante Fußboden liegen müssen. Zur Berechnung wird keine Ergänzung gemacht.

    BauO NRW §2 Abs. 6 legt m.E.n nur für Hohlräume zwischen "oberster" Decke und Dachhaut fest, dass diese keine Geschosse sind sofern diese keine Aufenthaltsräume nach BauO NRE § 48 beinhalten. Damit beziehen Sie sich nur auf Spitzböden und nicht auf Galerien/Lufträume, da es sich bei diesen ja um Aufenthaltsräume handelt.

    Es bleibt also m.E.n bei 100m² und Vollgeschoss für das DG solange die Maße für BauO NRW §2 Abs. 5 nicht unterschritten werden.

    Genau kann dir das aber nur ein Bauanwalt sagen, oder das Bauamt genehmigt es halt - mit oder ohne Befreiung.

    Gruss Gwyn
     
  11. #31 Baufuchs, 26.04.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @dst2000

    BauNVO § 20 "Geschossfläche ist nach den Außenmaßen in allen Vollgeschossen zu ermitteln"

    Wenn das DG unter Anwendung der 75% Regel (Höhe 2,30m bis OK Dachhaut, Galeriefläche mit berücksichtigt) kein Vollgeschoss ist, wird die Geschossfläche des DG nicht angerechnet.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was ich bin, können Sie meinem Profil entnehmen. Was Sie sind, kann man dem nicht entnehmen. An Jurist zweifele ich aber!

    :mega_lol: Kommentare zu einem Gesetz sind nichts anderes als Papier gewordene Meinungen, selbst dann, wenn sie von Menschen geschrieben wurden, die an dem Gesetz mitgewirkt haben.
    Sie sind nicht rechtssetzend! Rechtssetzend sind:
    Gesetze
    Verordnungen
    Durchführungsverordnungen
    Urteile zu den obigen

    Was daran stützt die Annahme, eine virtuelle Decke sei in der BauNVO vorgeschrieben??? Welche Intention soll darin enthalten sein?

    Was ein Vollgeschoß ist und wie ermittelt wird, ob ein Geschoß ein Vollgeschoß ist, bestimmt aber nun mal die Landesbaurodnung.
    Dieser Satz sagt nur etwas dazu, wie dieses dann (wenn Vollgeschoß nach LBO) bei der Berechnung anzusetzen ist!


    Auch daraus ergibt sich keine virtuelle Decke! Das soll lediglich verhindern, dass ein Bauwerk mit einer Etage eine lichte Raumhöhe von 100 m hat.

    Simples Beispiel:
    Zulässig: II Vollgeschoße zulässig, Grundstück 500 m², GFZ 0,6. Macht 300 m² 300 * 3,5 = BMZ max 1050
    Geplant: I Vollgeschoß, Aussenmaß 12*12 m = 144 m² -> GFZ locker eingehalten
    Dieses Bauwerk soll nun 7,5 m lichte Raumhöhe haben. 144 * 7,5 = 1080 > 1050 = BV unzulässig.
    HIer wird aber keine virtuelle Decke eingezogen.
    Wer Langeweile hat, kann das ja gerne mal mit einem teilweisen Zweigeschosser durchspielen!

    Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben:
    Die BauNVO beinhaltet keine eigene Definition, W I E ein Vollgeschoß zu ermitteln ist. Ganz im Gegenteil, die BauNVO beruft sich sgar ausdrücklich auf die LBO-Vorscriften
    Erst wenn ein Geschoß nach Landesbaurecht ein Vollgeschoß ist, sagt die BauNVO, wie dieses im Bezug auf die Maße der baulichen Nutzung anzurechnen ist.
    Und sie erlaubt, auch Geschoße, die nach landesrechtlicher Definition kein Vollgeschoß sind, mit einzubeziehen!
     
  13. #33 gwynlavin, 26.04.2013
    gwynlavin

    gwynlavin

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Analytiker
    Ort:
    Berlin
    Noch ein Erklärung zu Gestern, da ich in #26 sehr über Bande gespielt habe. Hier also ein kleiner Ausflug in Rechts und Staatskunde:

    (1) Ein Gesetz folgt immer eine Intention die auch ein Laie verstehen muss.
    (2) Ein gutes Gesetz folgt immer dieser Intention und vermeidet alle Widersprüche zu sich selbst und zu anderen Gesetzen.
    (3) Gute Juristen sind Vollprofis, denen normaler Weise kein Fehler unterläuft, da Sie sich für ein Gesetz viel Zeit nehmen.
    (4) Solange Politiker (die eigentlich nur die Intention des Gesetzes prüfen/bestimmen sollten) und Lobbyisten ihre Finger aus einem Gesetz lassen klappt dieser Prozess auch.

    Beim BauNVO ist m.M.n ein gutes Gesetz, das aus hundertjähriger Rechtspraxis entstanden ist, zumal es (zumindest in §16-21a) kein offensichtlichen Grund für Einflussnahme von Politikern und Lobbyisten gibt.

    Also daher meine Aufforderung an alle Häuslebauer:

    Hört auf Löcher in Gesetzten hier der BauNVO finden zu wollen. Das klappt nicht!

    Gruss Gwyn
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Der/Die einzige, der hier Löcher in einem Gesetz sucht, sind SIE!

    Ich habe Ihnen klare (Gegen)Argumente geliefert zu Ihrer Lochsuche. Leider reagieren Sie darauf nicht, sondern wabern nun nebulös herum!

    Wer sich so weit aus dem Fenster lehnt, sollte auch eingestehen, wenn der Aufschlag nach dem Sturz hart war!
     
  15. #35 gwynlavin, 26.04.2013
    gwynlavin

    gwynlavin

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Analytiker
    Ort:
    Berlin
    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,

    warum regen Sie sich eigentlich so auf - zumal ich Ihnen vom Ergebnis her nicht widerspreche? Wenn Sie meine Ausführungen nicht nachvollziehen können, dann ist das doch alleine mein Problem. Sie müssen dazu nicht jeden Satz von mir einzeln Zitieren und mit anderen Worten umschreiben ...

    Gruss Gwyn
     
  16. #36 DST2000, 27.04.2013
    DST2000

    DST2000

    Dabei seit:
    20.04.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    NRW
    Ich finde es schade wenn das Forum für persönliche Auseinadersetzungen genutz wird welche glaube ich hier keinen wirklich nützen und der Sache nicht dienlich sind.
    Bleiben wir doch sachlich und akzeptieren auch einmal unterschiedliche Standpunkte.
    Vielen Dank in dem Zusammenhang an Baufuchs. Habe entsprechend deiner letzten Info einwenig überlegt. Demnach wäre aber um bei meinem bsp. Haus 10x10 Meter zu bleiben doch folgende Lösung denkbar.
    Drempel 1,5 Meter Dachneigung 25 Grad. Dann würde im DG grob die Höhe von 2,30 Meter bei 1,5 Meter Bodenmaß erreicht werden. Somit Rechnung 10 Meter - 2 x 1,5 Meter = 7 Meter x 10 Meter= 70 QM und noch 5 QM für evtl Gauben.
    Ist meine Interpretation so O.K. oder bin ich auf dem Holzweg wenn ja bitte Begründung. Danke für das Engagement.
     
  17. #37 NixPlan, 27.04.2013
    NixPlan

    NixPlan

    Dabei seit:
    14.03.2013
    Beiträge:
    216
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Student Architektur
    Ort:
    Trier
    Benutzertitelzusatz:
    Schlüsselfertiger Wohnungsbau
    @ DST2000
    Wichtig ist immer : 2,3m beziehen sich auf Fußboden bis OK Dachhaut, grob kann man die 2m-linie als 1. Berechnungsansatz nehmen.
     
  18. #38 DST2000, 27.04.2013
    DST2000

    DST2000

    Dabei seit:
    20.04.2013
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    NRW
    Alles klar mein Rechenweg ist so aber in Ordnung?
     
  19. #39 gwynlavin, 27.04.2013
    gwynlavin

    gwynlavin

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Analytiker
    Ort:
    Berlin
    Ja, ist er.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 27.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Viel wichtiger - es sind weder in allen Landesbauordnungen 2,30 m, noch ist der Bezug immer der Schnittpunkt der Lotrechten mit OK Dachaut!

    Richtig ist:
    Wichtig ist:Höhenmaß und dessen Bezugspunkt ergeben sich aus den Vorschriften der Landesbauordnung!
     
Thema: GFZ/Geschossfläche - Berechnung komplex
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. geschossfläche dachgeschoss

    ,
  2. berechnung der geschossfläche im dach

    ,
  3. geschossfläche dachgeschoss berechnen

    ,
  4. Gfz Berechnung Dachgeschoss,
  5. gfz dachgeschoss,
  6. geschossfläche berechnen,
  7. vollgeschoss luftraum,
  8. Geschossfläche berechnen Dachgeschoss,
  9. geschossfläche dachgeschoss bayern,
  10. geschossfläche luftraum,
  11. WGFZ Treppenhaus,
  12. gfz bei dachgeschossen,
  13. gfz luftraum,
  14. gfz dachschräge,
  15. dachgeschoss gfz berechnung,
  16. Berechnung der GEschossfläche,
  17. zählt galerie zur geschossfläche,
  18. luftraum vollgeschoss,
  19. berechnung gfz,
  20. Dachgeschoss bei gfz,
  21. Berechnung vollgeschoss luftraum,
  22. geschossigkeit luftraum,
  23. vollgeschoss mit luftraum,
  24. luftraum abziehen geschoßigkeit,
  25. galerie vollgeschoss
Die Seite wird geladen...

GFZ/Geschossfläche - Berechnung komplex - Ähnliche Themen

  1. Bebauungsplan - Frage zu Formulierung: Geschossfläche, Grundfläche, Erdgeschoss,...

    Bebauungsplan - Frage zu Formulierung: Geschossfläche, Grundfläche, Erdgeschoss,...: Hallo zusammen, ich habe eine Verständnisfrage zu einer Formulierung in einem Bebauungsplan. In dem Bebauungsplan steht: 1. Zitat:...
  2. Ermittlung der möglichen Wohnfläche nach GFZ im § 34 Gebiet

    Ermittlung der möglichen Wohnfläche nach GFZ im § 34 Gebiet: Hallo, wir haben nun ein Haus in Aussicht und der Notartermin steht an. Allerdings hat ein Bekannter (Statiker und Bauingenieur) mich nochmals...
  3. Anrechnung Dachgeschoss zur Geschossfläche

    Anrechnung Dachgeschoss zur Geschossfläche: Hallo, es geht um ein Haus mit 45 Grad Dachneigung ohne Kniestock in BW. Es gibt einen B-Plan von 1979 GRZ 0,3 GFZ 0,7, erlaubt sind 2...
  4. Ausgereizte Geschossfläche

    Ausgereizte Geschossfläche: Hallo, wir sind kurz davor, ein Grundstück mit einer maximalen zulässigen Geschossfläche von 170 m² zu kaufen. Dachgeschoss zählt dummerweise...
  5. Geschossfläche nach Geschossen oder Vollgeschossen?

    Geschossfläche nach Geschossen oder Vollgeschossen?: Hallo, bin bis vor kurem davon ausgegangen, dass die Geschossflächenzahl nach den Vollgeschossen gerechnet wird. Also hier (Bayern) Keller nur...