Inhalt und Aufbau von Ausschreibungen (Vorschriften/ Gesetze?)

Diskutiere Inhalt und Aufbau von Ausschreibungen (Vorschriften/ Gesetze?) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Abend, nachdem unsere ersten Ausschreibungen vom Architekten verschickt wurden, haben wir doch arge Bedenken, ob diese vom Inhalt und...

  1. Patti

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    Guten Abend,

    nachdem unsere ersten Ausschreibungen vom Architekten verschickt wurden, haben wir doch arge Bedenken, ob diese vom Inhalt und Aufbau ausreichend sind.

    So sind z.B. keinerlei DIN Normen o.ä. genannt. Zudem sind die Einzelpositionen (in Form einer Excel Tabelle) nach meiner Ansicht nach nur unzureichend beschrieben (z.B. "druckfeste Perimeterdämmung H=5cm unter Bodenplatte einbauen, WLG 035" oder es wird bei der Bodenplatte keine Bewehrung erwähnt). Der Ausschreibungstext zum Rohbau beträgt sage und schreibe 2 A4-Seiten :wow

    Meine Frage: Gibt es sowas wie eine Richtlinie für Ausschreibungen? oder Wie kann man als Bauher sicherstellen, dass die Ausschreibungen in seinem Interesse erstellt worden sind.

    Achso, abgerechnet wird nach HOAI.

    Besten Dank für Eure Hinweise.
     
  2. #2 alex2008, 07.02.2011
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    dass wäre sehr dürftig

    Vermute eher dass es sich um eine Zusammenstellung der Pos. handelt sog. "Kurztext"
     
  3. sepp

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    eine richtschnur findet sich in der VOB/C.
    leistungspositionen sind so ausreichend zu beschreiben, daß keine unklarheit über zu verbauende materialien, massen, art der ausführung o. sonstige kalkualtionsfallen, besteht.
    eine din-norm muss nicht genannt werden wenn klar ist, daß die ausführung nach den anerkannten regeln der technik erfolgen soll.
    sie sind zu vereinbaren wenn es die ausführung oder die art es materials es erforerlich macht und eine bestimmte stoffwahl oer ausführung dadurch besser zu beschreiben sind.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2011
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    Wenn ich mit 20 hinkomme, war ich schreibfaul!

    Der Bewehrungsstahl muss nicht in der BoPla-Pos. stecken, er kann auch eine eigene Pos. haben. Nur genannt sein sollte er.

    Bei der Perimeterdämmung wäre eine Materialangabe sinnvoll (es gibt ausser XPS auch Schaumglas) und eine Druckfestigkeitsangabe zwingend erforderlich.
     
  5. #5 Thomas B, 08.02.2011
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    Guten Morgen,

    nun kennen wir natürlich nicht die Größe der Baumaßnahme (Fundament f. Gartenhütte, EFH, MFH,...), aber 2 Seiten DINA4 sind für ein normales BV (außer der Gartenhütte) sicher nicht ausreichend. Wie man auf so wenig Platz die Bauteile erschöpfend beschreiben will (es muß kein Roman sein!), weiß ich nicht. Das hört sich eher nach einem Konzept an, in dem die benötigten Positionen stichpunktartig zusammengefaßt werden um....

    Thomas
     
  6. Patti

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    Guten Morgen,

    erst mal besten Dank für die Erklärungen, um die Fragen zu klären, es geht um ein EFH mit ca. 160m2.
    Die 2 A4 Seiten bezogen sich nur auf den Rohbau.

    Grüße
    Patrick
     
  7. #7 DerSuchende, 08.02.2011
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    gibt es keine vorbemerkung?

    mfg
     
  8. Patti

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    Nein!
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2011
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    Nochmal die Frage:
    Sind das wirklich die Leistungsverzeichnisse, die an die Firmen gegangen sind oder sind das Einheitspreislisten o.ä. mit Kurztexten???
    Was sagt der Architekt dazu?
     
  10. Patti

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    Hallo Ralf,

    es handelt sich um Leistungsverzeichnisse, die an die Firmen gegangen sind. Dabei waren selbstverständlich auch die Zeichnungen.

    Der macht das schon immer so...:D

    Gruß
    Patrick
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2011
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    Dann ist es schlicht schon immer falsch!

    Da kann er besser eine funktionale Beschreibung zu den Zeichnungen packen und 1 Stck Rohbau ausschreiben.

    PS - ich dachte, die Magdeburger Planer hätten in den letzten 20 Jahren dazugelernt, nicht nachgelassen. Die, die ich kurz nach der Wende kennengelernt habe, hätten DAS damals besser hinbekommen.
    Denen sind "nur" systemwechselbedingte :lock Fehler unterlaufen
     
  12. Idlab

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    oh mann,

    mir ist ja klar das hier meistens nur das zur sprache kommt, was nicht geklappt hat. Aber es wäre doch schön, auch mal was zu lesen, was funktioniert.

    Unsere LV`s für eine 110m² "Butzelhäuschen" füllen eine A4 Ordner, 340 Seiten ohne Bewerungs / Statikpläne, ohne Elektroplanung, ohne Heizung.

    UND WIR SIND DENNOCH NICHT ZUFRIEDEN !

    Gibt es für Architekten auch so etwas wie "spickmich.de", könnte zukünftigen BH helfen:hammer:
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2011
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    Das kannst Du auch vergessen.
    Grad für unsere wirklich gute Grundschule mitbekommen. 5 zickige Elternpaare, die ihren Willen nicht bekommen haben, tun sich zusammen und schreiben schlechte Bewertungen.
    Wenn kein anderer das mitbekommt, steht dann da halt -> taugt nix.

    Und als Unternehmer hast Du das Recht, solche Bewertungen zu unterbinden, wenn die Behauptungen nicht beweisbar sind.
    So what?
     
  14. Idlab

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    daran kannst du mal sehen wie verzweifelt ich bin :motz


    und dennoch, ich werde sowas mal bei meinen Bundestagsabgeordneten vorbringen !


    Kann doch nicht sein, das manche AR... per Gesetz die BH schröpfen können für Indiskutable Leistungen. Ist es so schwer, einfach seinen Job zu machen.
    Was denkst du passiert, wenn ich mal nen Fehler mache ? (im Job, nicht bei der Wahl des Architekten --> den krieg ich sowieso dran)
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2011
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    Im Gegenzug - was meinst Du, wofür Architekten alles haften.
    So sehr ich Dich verstehen kann - da gäbe es dringenderes, um das sich die Parlamente kümmern müssten.
    Idealer Weise würden sie damit beginnen, Strafvorschriften und Haftungen für unfähige Volksvertreter einzuführen, sich danach dem Verwaltungsapparat widmen, um irgendwann mit Fug und Recht der freien Wirtschaft Ansagen machen zu können.









    Blopp - Ups, ich muss grad aufgewacht sein. War aber ein schöner Traum.
     
  16. #16 Skeptiker, 08.02.2011
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    Dass die nackte Seitenzahl nur eine sehr begrenzte Aussagekraft hat, ist hoffentlich allen, die solche hier posten, klar. "Erschöpfend und eindeutig" müssen Ausschreibungen sein. Das können durchaus 'mal zehn Seiten für einen EFH - Rohbau sein, aber ebenso auch 15 Seiten für einen einzelnen Schornstein + Kaminofen.

    Man sollte sich nämlich klar sein, dass (unnötig) aufwändige und komplizierte Ausschreibung zu sehr wenigen und dann auch noch teuren Angeboten führen.

    ... und das kann man auch bei einem auf 30 Seiten beschriebenen Schornstein sein ... Die Masse macht's eben nicht! :shades
     
  17. Idlab

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    ok, das kann so stehen bleiben....... Aber dann, so ca. 2037 kann ich endlich bauen, ja?
     
  18. Patti

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    ...gibt es einen Rat der weiteren Vorgehensweise?

    Natürlich möchte ich das Verhältnis nicht unnötig strapazieren, aber was nutzt es...
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Was soll man da raten?

    Wenn der Kollege das schon "immer so gemacht" hat, wird er nicht plötzlich völlig anders handeln, weil ihm sowohl die Einsicht als auch das Wissen fehlen.

    Parallel einen zweiten beauftragen? Klar, geht. Bringt aber nicht unbedingt was, weil die Ergebnisse zwangsweise nicht vergleichbar sind.
    Es müssten die gleichen Firmen das Alternativ_LV (das idealerweise 100% perfekt) bekommen. Daraus könnte man ableiten, ob Ihr mit dem LV zu viel bezahlt hättet, weil die BU Sicherheiten einkalkuliert haben.
    Sind die Alternativ-LVs aber teurer als des 2-Seiten Ding, wird der Architekt sagen: Siiiiiieeeehste. Da kommt ein Schaden erst nach der Abrechnung, wenn der BU Nachträge für Pos. einreicht, die im Alternativ-LV drin wären und die Gesamtsumme unterm Strich über dem Alternativ-LV läge.

    Mit dem BU einen Festpreis vereinbaren. Geht, ist aber nicht ohne - juristisch - wenn der Preis das Nachtragsrisiko ausschliessen soll.
    Wäre vielleicht noch der beste Weg, die Belastbarkeit der LV Preise zu testen, wenn Ihr die günstigsten 2 oder 3 BU danach fragt.
    Dann wisst Ihr schonmal, welche Nachträge die schon in der Schublade haben.
     
  20. #20 DerSuchende, 08.02.2011
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    ach ja und das schreibt die Architektenkammer Rheinland-Pfalz:
    und fetich is die bude:bounce:

    und mein rat: zuständige architektenkammer

    mfg
     
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