Inhalt und Aufbau von Ausschreibungen (Vorschriften/ Gesetze?)

Diskutiere Inhalt und Aufbau von Ausschreibungen (Vorschriften/ Gesetze?) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ...gibt es einen Rat der weiteren Vorgehensweise --> " Ich denke, hier sollte eine einvernehmliche Lösung (=Trennung) gesucht werden. In jedem...

  1. Idlab

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    --> " Ich denke, hier sollte eine einvernehmliche Lösung (=Trennung) gesucht werden. In jedem Falle, also einvernehmlich oder streitig, geht das NUR mit anwaltlicher Hilfe!!! "

    genau --> was nutzt es, bring mal ein baby zum lachen, wenn es hunger hat !
    Soll der Archi die LV`s zum 2. mal verschicken ? Was denkst du kommt dabei raus ?
    " wenn sie es so genau beschreiben, mit allen Anforderungen der ATV, dann bekommt der BH 15% Nachlas ?:mauer
     
  2. #22 Schwarz, 08.02.2011
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    ist es hierbei geblieben?

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=46034

    vielleicht ist die ausschreibung dann auch "bauhaus"?

    aber mal im ernst - für einen rohbau halte ich aus dem bauch raus 2 seiten auch für ein bisschen wenig.

    deckblatt : 1 seite
    zusammenstellung und unterschrift: 1 seite

    huch - schon zwei seiten verbraucht.

    eine zusammenstellung für ein efh bekomme ich vielleicht auf zwei seiten unter, ein gescheites lv sicher nicht. aber masse macht auch noch keine klasse.

    ... aber ... wir haben vor ein paar jahren auch mal so reduzierte ausschreibungsformen "getestet"; damals für zimmerer und dachdecker und hatten tatsächlich auch ansprechende ergebnisse (sowohl in den angeboten wie auch später in der ausführung). und ich meine damit keine schlechten ergebnisse. dabei geblieben sind wir allerdings nicht.

    schwarz
     
  3. Patti

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    Der Entwurf hat sich etwas verändert, dank der anregenden Tipps hier im Forum :bierchen:

    Naja und das Deckblatt = Anschreiben im Emailtext ist nicht enthalten :biggthumpup: somit sind es schon 3 :yikes

    Gut, also um zusammenzufassen. Es gibt keine "Anleitung zur perfekten Aussschreibung" ála HOAI. Jeder scheint es so zu machen, wie er es gelernt hat oder seine Erfahrungen es gelehrt haben.

    Eine Trennung schließe ich in diesem Stadium aus...

    Ralfs Idee mit dem Festpreis werde ich aufgreifen. Gute Idee!

    Für die nächsten Gewerke werde ich es mal mit vorsichtiger Kritik versuchen.

    Besten Dank Euch allen und bis zum nächsten Mal :winken
     
  4. #24 Skeptiker, 08.02.2011
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    Was war daran gut und schlecht?
     
  5. #25 Manfred Abt, 08.02.2011
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    Na ja, Sepp hatte schon eine Richtschnur angegeben, die VOB, Teil C, bestehend aus ganz vielen Einzelnormen für alle relevanten Gewerke. Und da steht dann schon die Richtung drin, wie Ausschreibungen auszusehen haben.

    Im Kern geht es dabei um drei Punkte:
    • der Anbieter muss alle zur Kalkulation erforderlichen Angaben bekommen
    • der Bauherr benötigt eine feste Aussage, was er will bzw. bekommen soll
    • beide benötigen eine möglichst eindeutige Abrechnungsgrundlage
     
  6. #26 Schwarz, 08.02.2011
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    also, von ungefähr macht man so was natürlich auch nicht. das war mal ein bauträger, der sein eigenes häuschen gebaut hat. dieser wiederrum war der meinung, dass die handwerker in seiner wohngegend von umfangreichen lvs doch manchmal abgeschreckt werden. soviel zur vorgeschichte.

    wir waren bezüglich der ergebnisse vorher doch etwas skeptisch. (fast) alle haben abgegeben (bei unbekannten architekten, nicht aus der gegend auch nicht unbedingt die regel), die kosten teilweise unter unserer berechnung, die jeweils günstigste firma, keine billige klitsche. zimmermann (sogar nach abnahme prüfstatiker) bis auf einen nicht ausgenagelten balkenschuh und ein paar firstlaschen mangelfrei, bei rasanter beseitigung der punkte. dachdecker ebenfalls. die anderen waren auch okay. nach ausschreibung pauschalierung und keine nachträge.

    ich habe jetzt mal geguckt; das waren lvs für

    - zimmermann (1 seite)
    - dachdecker mit gerüstbau, spengler, dachabdichtungsarbeiten
    - schlosser (paar geländer und handläufe)
    - trockenbau

    hatte jetzt nur noch zimmermann und dachdecker im kopf.
    dazu kamen allgemeine baubeschreibung, ausführungspläne, die jeweiligen details, massenermittlung als anlagen.

    für ein "häusle" mag das so auch durchaus mal so reichen; die machen wir aber auch nicht so zahlreich, dass sich da ein vertiefender test lohnt. bei größeren objekten sind wir doch eher davon abgekommen. teilweise ist das auch die politik unseres geschäftsführers, der die meinung vertritt, dass alleine die vorbemerkungen viel, und umfassend und umfangreich und überhaupt zu sein haben. wenn sich arbeiten (je nach komplexität der aufgabe) auch summieren und viele relativ spezielle sachen erwähnung finden müssen kommen wir auch einfach um umfangreichere ausschreibungstexte gar nicht rum.

    für ausschreibung und bauleitung haben wir inzwischen auch ein paar leute eingekauft (naja, abgeworben), die früher bei GUs waren. und die fahren da aus ihrer erfahrung heraus eher so einen mittelweg.

    schwarz
     
  7. #27 DerSuchende, 08.02.2011
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    anscheinend kennen die kammern das problem und versuchen auch was:
    mfg
     
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