Berechnung der Statik

Diskutiere Berechnung der Statik im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich hätte nochmal eine Frage. Vielleicht kennt sich jemand damit aus... Im Bauvertrag steht nach neuesten, allg. anerkannten techn....

  1. #1 baerchen, 08.02.2011
    baerchen

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    Ich hätte nochmal eine Frage. Vielleicht kennt sich jemand damit aus...
    Im Bauvertrag steht nach neuesten, allg. anerkannten techn. Erkenntnissen.
    Die Statik wurde nach den alten Regelwerken von vor 2005 berechnet. Dies hat der Baugutachter bemängelt. Ist das Haus jetzt weniger wert? Die Statik müsste aber doch ok sein, sonst wäre der Bauantrag Anfang 2010 ja nicht von der Stadt genehmigt werden? Die Statik und der Energieausweis stammen von der selben Person...
     
  2. #2 DerSuchende, 08.02.2011
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    ich glaube du hast nur einen gutachter und keinen
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  3. sepp

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    super - wasn das?
    nö - hat mit der genehmigung nichts zu tun, da der ersteller für die standsicherheit verantwortlich ist.
    wenn die berechnungsmodelle nicht mehr gültig sind, muss umgerechnet werden.
    obs klappt - keine ahnung, die twp´s hier werden mehr wissen.
     
  4. #4 Schwarz, 08.02.2011
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    Einer Statik sind natürlich die jeweils aktuell gültigen Normen zu Grunde legen. Auch bei uns in Hessen.

    Aber .... Jetzt wird es interessant. Weil H e s s e n !

    Gebäudeklasse? Sonderbaueigenschaften?

    Falls GKL 1, 2 oder 3 ohne Sonderbaueigenschaft ist für die Richtigkeit der Statik ein sogenannter "Nachweisberechtigter" verantwortlich. Alternativ ein Prüfsachverständiger, der die erstellten Unterlagen und (!) die Ausführung überwacht.

    Ist dies alles nicht eingehalten liegt schon mal ein (mindestens) baurechtlicher Mangel vor.

    Statik aus 2005 ? Genehmigung aus 2010 ? Ungewöhnlich bis seltsam! Bauträgerobjekt? Mal in 2005 geplant bis Baueingabereife und dann noch Zeit genommen?

    Die Stadt wird die Statik unter Einhaltung der oben genannten Vorgaben mit entsprechenden Bescheinigungen nur noch vor Baubeginn eingereicht bekommen und dann in die Akte heften. Ebenso Schallschutz nachwies und EnEV. Die Genehmigung oder Genehmigungsfreistellung tangiert das nicht mehr. Die "Prüfung" bzw. Der rechtliche Ersatz ist nun dadurch in privater Hand.

    Wesentlichste Änderung dürfte ca. 2004/05 die der DIN 1045 Stahlbeton gewesen sein.

    Verantwortlichkeit? Mindestens Bauleiter nach HBO und der Bauherr.

    Weniger wert deswegen? Vielleicht. Wenn nach den nicht aktuellen Normen gerechnet und gebaut wurde liegt hier sicher formal ein (baurechtlicher) Fehler vor. Falls nach alter Normung gerechnet wurde und auch gebaut und regelgerecht überwacht wird das Haus wohl auch stehenbleiben. Tun die davor berechneten Gebäude ja auch. Nur formal halt wahrscheinlich nicht richtig. Aber richtig wäre eine entsprechende Umrechnung bzw. Der Nachweis nach neuer Normung.

    schwarz
     
  5. #5 baerchen, 08.02.2011
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    nachweis

    Also muss auf jedenfall neu berechnet werden?
    Der Statiker selber ist der Nachweisberechtige. Er hat sich selber überprüft und uns bezahlen lassen. Die Zimmermänner haben bei einem Giebel (Das Dach sieht aus wie ein Kreuz) den Beton wo der Balken verschraubt wird einfach rausgeschnitten weil der eine Steinreihe zu hoch saß, und somit ist wohl der Balken auch nicht verankert, auch wenn es ein kleines Dach ist, (Überdachung Balkon) können die Steine reißen, die Statik stimmt ja dann nicht...
     
  6. #6 baerchen, 08.02.2011
    baerchen

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    Statik Einfamilienhaus

    Das Haus ist ein Einfamilienhaus. Bauantrag 2009 mit Genehmigung dann (endlich) 2010. Ein Schlüsselfertiges Haus mit Eigenleistungen im Bereich Heizung und Boden und Tapizierarbeiten.... Bauunternehmen ist der Bauleiter= Architekt.
     
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