Lärmwall in Kaufvertrag

Diskutiere Lärmwall in Kaufvertrag im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend zusammen, ich habe ein Angebot der Erschliessungsfirma für ein schönes Grundstück bekommen. Liegt zwar an einem Lärmschutzwall, aber...

  1. #1 ahornblatt, 08.02.2011
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    Guten Abend zusammen,
    ich habe ein Angebot der Erschliessungsfirma für ein schönes Grundstück bekommen. Liegt zwar an einem Lärmschutzwall, aber ich war jetzt so oft auf dem Grundstück und das ist recht leise dort. Morgens und mittags fahren ein paar Busse zur Schule, aber das ist nicht entscheidend.

    Die Erschliessungsgesellschaft verkauft das Grundstück, will aber auch zu einem Drittel des Preises die dem Haus zugewandte Hälfte des Walles verkaufen (erholungsfläche). "Dann können Sie sich das schön machen"....war die Aussage.

    Frage: Wem gehört so ein Lärmwall, wenn die Erschliessungsgesellschaft raus ist. Welche Pflichten gehen auf mich über? Ich muss ja auch für die Pflege aufkommen (bin der Mann mit den braunen Armen ...).
    Wer muss das sonst pflegen und wie würde so ein Wall gemäht?

    Auf der anderen Seite will ich nun aber auch das Grundstück gerne haben, allerdings finde ich 58EUR/qm recht teuer, was auch noch sowieso keine Sonne bekommt, da hinter dem Haus. Kann ich ja noch nicht einmal einen Kräutergarten anlegen. Also, was tun? Muss ich das kaufen?

    Gruss :winken
    ahornblatt
     
  2. wall

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    Ein Lärmschutzwall für ein paar Busse, die zur Schule fahren? Da würde ich mal recherchieren, was da für die Zukunft geplant ist. Wo ist das denn in Buchholz? Schon mal was vom Ostring gehört?
     
  3. #3 ThomasMD, 08.02.2011
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    Wenn Du das Grundstück sonst nicht bekommst, ja.

    Ich würde mir zuerst mal um die drei Schulbusse Gedanken machen.
    Meinst Du dafür baut eine Gemeinde einen Lärmschutzwall?
    Entweder ist da eine sechsspurige Autobahn geplant oder unter dem Grün verbirgt sich eine stillgelegte Mülldeponie.
     
  4. #4 Michael 1, 26.02.2011
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    wenn die wand direkt auf der grenze steht, aber zb der gemeinde gehört, würde ich mal nachfragen wieviel meter du denen freihalten musst, zur pflege und instandhaltung der wand.
    bei uns gibt es überlaufbecken für regenwasser und die angerenzenden grünstückseigentümer müssen 3 meter frei lassen, damit die von der stadt da ran kommen.
    es is dann dein grund und du kannst ihn net nutzen.
     
  5. #5 Manfred Abt, 26.02.2011
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    Wall! nicht Wand
     
  6. #6 Michael 1, 27.02.2011
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    sorry aber auch hier wollen die mal den rasen mähen.
    ist von der begehbarkeit je nach steigung das selbe.
    zumindest hier wollen die mit ihren frieschneidern und motorsensen entlang laufen können.
     
  7. #7 meisterLars, 27.02.2011
    meisterLars

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    Wir haben auch einen Lärmschutzwall auf der Grundstücksgrenze. Dieser gehört zur einen Hälfte uns, zur anderen Hälfte der Gemeinde.
    Bei uns war es so, dass wir mit unserer Hälfte im Prinzip hätten machen können, was wir wollen. Wir hätten den Wall auch zur Hälfte abtragen können, hätten dann aber bauliche Maßnahmen ergreifen müssen, damit die andere Hälfte nicht abrutscht und hätten eine Absturzsicherung anbringen müssen...

    Haben wir aber nicht.

    Wir haben uns dann für die Variante "Sitzecke + Bepflanzung" entschieden:

    [​IMG]
     
  8. #8 ahornblatt, 26.09.2011
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    Hallo meisterlars,
    vielen Dank für das Bild. Das sieht doch richtig gut aus. Da kommt ja schon richtig Freude auf. Wie gestaltet sich die Pflege am Hang?
    Gruss
    ahornblatt

    :bounce:
     
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