B-Plan WA I-II => Bedeutung?? Dringend.

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  1. #1 Bau2006, 09.02.2011
    Bau2006

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    Hallo zusammen,

    Wir wohnen an einem kleineren Hang. Dieser ist in 4 unterschiedlich hohen Grundstücken eingeteilt. Wir haben unser Haus an 3. höchster Stelle.
    Nun soll über uns gebaut werden.

    Durch den Hang haben wir so schon kaum Sichtschutz in irgendeine Richtung.

    Eigentlich hatte ich kein Problem damit, dass nun auch über uns gebaut wird.
    Jedoch haben wir natürlich gehofft das diese Grundstücke immer frei bleiben :(

    Nun haben wir das Pech und es wird gebaut.
    Wir hörten das sie mit Keller bauen und 2 Etagen.

    Wir haben mit unserem GS sowieso schon in die Scheiße gegriffen (entschuldigt diesen Wortlaut). Alle Häuser in der 4. und höchsten Ebene sind Bungalows. Nur direkt bei uns soll also ein 2 Geschoss mit Keller hin.
    Ich glaube wirklich ich bin im falschen Film.

    In unserem B-Plan steht WA I-II. Das bedeutet das 2. Etagen gebaut werden dürfen. Bedeutet dies aber auch 2 Etagen + Keller????
    Oder zählt der Keller als 1 Etage und dann dürfte es nur noch ein Bungalow werden?

    Ich bitte um Hilfe, langsam bin ich am Verzweifeln. Denn es wird auch noch schräg über uns gebaut. Die planen einen Garagengrenzbebauung.
    :( :( :(

    Am liebsten würde ich verkaufen. Sorry, aber ich muss mal irgendwo jammern :(

    LG,
    B.
     
  2. #2 baujocke, 09.02.2011
    baujocke

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    was?
    ja Mensch steht doch im B-Plan drin WA = allg. Wohngebiet
    I-II Geschosigkeit = 1 bis 2 Vollgeschosse
    was Vollgeschosse sind steht in der Bauordnung ist regional schon mal unterschiedlich
    schau mal nach ob im B-Plan auch die Firsthöhe angegeben ist dann weisst du
    wie hoch die Häuser werden!!
     
  3. #3 Bau2006, 09.02.2011
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    Danke für die nette Antwort!

    Ich bin eine Frau und versuche schon so gut es geht mich da reinzufuchsen.

    Da ich echt traurig bin im Moment, kann ich solche "man bist du blöd-Antworten" echt nicht vertragen.
    Schönen Dank.

    Dachte hier wird man vielleicht ein bisschen aufgebaut...
     
  4. Hfrik

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    Nun, der Ton hier im Forum ist "hart aber herzlich".
    nicht böse sein, auf dem Bau ist's wohl immer etwas lauter und rauher.
    Ansonsten hat Baujocke doch wohl die gesuchte (aber nicht erwünschte) Antwort gegeben.
    Es ist bei Hanglage abzusehen, dass die höheren Grundstücke bebaut werden - ist ja die attraktivste Aussichtslage.
     
  5. #5 Der Bauberater, 09.02.2011
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    Das Frau B. steht irgendwo im B-Plan. Im schriftl. Teil MUSS definiert sein, wer ein und wer zweigeschossig, wo bauen darf.
    Entweder gibt es ein anrechenbares UG oder zwei VG plus UG ... Da gips sehr viele Konstellationen.
    Wie viele Vollgeschosse durftet Ihr bauen? Evtl. sind es die gleichen Voraussetzungen (Vorgaben) wie bei Euch!
     
  6. #6 Schwarz, 09.02.2011
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    falls II zulässig und die sonstigen angaben im b-plan "mitspielen" kann es euch natürlich auch passieren, dass ihr auf eine wand bestehend aus vier geschossen gucken könntet.

    kenne euren hang ja nun nicht, aber ...

    kellergeschoss (als nichtvollgeschoss gemäß kriterien bauordnung)
    erdgeschoss (als vollgeschoss)
    1.obergeschoss (als vollgeschoss)
    dachgeschoss (als nichtvollgeschoss)

    natürlich bei entsprechender einhaltung der erforderlichen grenzabstände.

    näheres dürfte wohl, wie schon weiter oben geschrieben, im textteil der b-plans und in eurer bauordnung stehen.

    schwarz
     
  7. #7 Bau2006, 09.02.2011
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    Danke für Eure Antworten. Bin schon wieder etwas runter gekommen. Sorry für meine Ungeduld!

    Wir haben EG + OG. Also 2 Etagen. Haben aber auch kein "Riesenhaus". 113m² Wohnfläche.

    Laut Bauaufsichtsbehörde ist unser B-Plan ziemlich mies. Da steht nichts drin. Aber auch gar nichts ist da festgelegt.

    Versteht mich nicht falsch. Ich möchte keinen Stress erzeugen. Aber irgendwie habe ich Angst vor einem Riesenwürfel. Wir werden zugebaut. Wenn sie nur 3 Meter von der Grenze weg bauen, habe ich echt Angst, dass es uns erschlägt :(

    Laut Bauaufsichtsfrau, dürfen sie dort 2 Etagen + Keller bauen. Dann darf der Keller aber nicht weiter als 1,40 Meter herausragen.
    Zusätzlich mit 2 Etagen drauf, könnte das aber echt ein Monster werden. :(

    Bei uns sind auch keine Firsthöhen oder der Gleichen festgelegt. Wirklich eine miese Zeichnung/Plan, an die man sich nicht mal halten muss. Außer eben das was im Gesetz festgelegt ist.

    Unser Haus ist von Boden bis Firsthöhe 8,65 m. Weiß jetzt nicht wirklich ob das ungewöhnlich hoch ist?!

    Aber ich werde mich einfach damit abfinden müssen... Schnief...

    Danke trotzdem!
    B.
     
  8. Julius

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    Oder schau einfach hangabwärts (das sollte doch eh, die bessere Blickrichtung sein, oder?
     
  9. #9 Thomas Traut, 09.02.2011
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    Auch wenn meine Antwort die Stimmung nicht verbesssern wird, aber der Keller darf im Mittel 1,40 m höher als das vorhandene Gelände sein. Im Extremfall könnte das bei Hanglage bedeuten, dass er oben 0 und unten 2,80 m über dem Gelände ist.
     
  10. #10 Der Bauberater, 09.02.2011
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    Du hättest KAUFEN müssen, das obere Grundstück und eine Terrasse darauf bauen. Dann hätte kein Anderer ein Haus gebaut.
    Zu spät!
     
  11. #11 baujocke, 09.02.2011
    baujocke

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    was?
    ja, oh schuldigung mensch Frau weisst du auf dem Bau herrscht wiklich eine rauhe Sprache wenn du über mich erschrocken bist dann in aller Höflichkeit
    "Entschuldigung"!!!!!
    Aber weisst du hier sind viele die ständig selbst sind also Unternehmer in jeder erdenklicher Form, Planer aller Art, Bauschaffende aller Art etc.
    und sei nicht böse aber das was du gerade erlebst ist für einen in Deutschland schaffenden Unternehmer wie der schönste Urlaub in der Karibik
    oder wo es sonst noch schön ist!!!!
    Aber kannst ja mal ein Foto von dir einstellen veilleicht kann ich dich anderweitig aufbauen.(Scherz)!!!!!
     
  12. #12 ManfredH, 09.02.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das ist ja noch mehr daneben als deine Schreibweise, selbst wenn Scherz dahinter steht. :mauer
     
  13. Baumal

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    .....manfred :biggthumpup:
     
  14. #14 baujocke, 09.02.2011
    baujocke

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    was?
    ja manfred da hast du recht, da muss ich dir vollkommen recht geben, jawohl das ist so, ABER:
    trotz allen hochdeutschen geschwätz in verbindung mit fremdwörtern die nicht mal im duden stehen und trotz aller spezialisten und experten
    geht es in deutschland und der welt kontinuierlich bergab wie kommt das manfred liegt das an so leuten wie dir oder mir, beispiel ich hatte heute eine geschwindigkeitskontrolle und war zu schnell der polizist sagte ich mach nur meinen job ja ja sagte ich das haben vor 70 jahren auch viele leute gesagt
    er sagte er werde mich verklagen, ich erwiderte tun sie das hr wachtmeister
    ich habe ei.r in der hose ich steh zu dam was ich sage und mache ist das bei dir auchso????
    für schreibweisen gramatikalissssche fehldeutungen und rechtschreibfehler enschuldige ich mich in aller form ich bin nur Dr. der Physik und habe was mit bauwesen zutun in aller regel schreibt aber meine tipse oh je entschuldigung
    ich meinete Sekretärin oder schreibtussi die für mich schreibt, aber trotdem
    dieses geschwollene gekritzel und hohle geschwafel einiger architekten hier geht mir auf den Sac.!!!
    aber manfred nehme mein benehmen nicht persönlich und ich hoffe du hast einen keller damit du mal lachen kannst!!!!!!!!!
    mit freundlichen aber verachtenden grüßen an dich manni
    maak et joot!:irre:frust:respekt
     
  15. #15 ManfredH, 09.02.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Bingo, hab ich! Und da gehe ich immer hin zum Lachen, wenn einer einen *guten* Witz macht.
    Du aber scheinst mir nur ein ganz ganz schlechter Witz zu sein, mit dem mich noch länger abzugeben ich mir nicht antun muss (ganz schön geschwollen, was? :D)

    Im übrigen würde ich dir ja gerne ein paar Punkte und Kommas zukommen lassen ... hätte ich nicht meine Zweifel daran, dass du in der Lage bist, sie richtig einzusetzen.

    :winken
     
  16. gast3

    gast3 Gast

    @Manfred
    :respekt = gute Antwort

    @bausocke
    :o = wie peinlich will man eigentlich sein
     
  17. Julius

    Julius

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    Du magst alles mögliche sein, aber kein promovierter Füsicker! :irre
    Und mit Bauwesen hast Du offenbar insoweit zu tun, daß Dir mal ein Ziegelstein etwas zu heftig auf den Kopf gefallen ist... :respekt
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Sonst mach ich meinen Kartenschrank auf!
     
  19. Jorg41

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    baujocke deine letzten Antworten waren ja nicht so toll,
    kabelaffe ja wohl auch ziemlich konstruktionslos,

    aber das sich hier Architekten zu solch Äußerungen hinreißen lassen ist ja wohl ein schlechter Scherz also stimmt es wohl doch das fast alle Menschen gleich sind,
    egal welcher Bildungstufe sie entstammen.

    Wenn jemand der Rechtschreibung nicht mächtig ist so sollte man sich nicht darüber lustig machen sondern Abhilfe schaffen aber meist liegt es daran eigene Schwächen zu verstecken und so davon abzulenken.

    Mit Bauexperten hat das nichts zu tun!

    Oder ward ihr nach eurem Studium direkt die Bauhelden, da hat euch doch bestimmt des öfteren ein Handwerker der vielleicht auch nur einen schlechten Schulabschluss hatte
    vor Fehlentscheidungen und somit zu erheblichen finanziellen Folgen bewahrt oder, also
    niemals vergessen wo man herkommt und das man tief fallen kann.
     
  20. #20 JamesTKirk, 11.02.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Und Deiner ist nun besonders konstruktiv ??? Das Thema des Threads kennst Du vermutlich gar nicht mehr.

    Da hier nichts fruchtbares zur Sache mehr zu erwarten ist ... :closed:
     
Thema: B-Plan WA I-II => Bedeutung?? Dringend.
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