Baugründung

Diskutiere Baugründung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Was wird wohl günstiger für eine 120qm große Bodenplatte + 50qm Garage. 1. Für eine freitragende Bodenplatte (25cm) müssten 80cm Kies verfüllt...

  1. brimmi

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    Was wird wohl günstiger für eine 120qm große Bodenplatte + 50qm Garage.

    1. Für eine freitragende Bodenplatte (25cm) müssten 80cm Kies verfüllt werden, der erforderliche Aushub von 136qm komplett abgefahren werden.

    2. Die zweite Alternative wären 80cm tiefe Fundamente (Länge ca. 60Meter) mit Bewehrung und 15cm Bodenplatte.

    Kies soll ca. 20€ pro qm Kosten
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    und beide Möglichkeiten sind von Statiker und Bodengutachter "abgenickt" ???

    Weil logisch erscheint es mir auf den ersten Blick nicht so wirklich.
     
  3. brimmi

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    Doch

    Aber der Gutachter will nach dem Aushub vorbeischauen.

    Insgesamt liegt ein Bodengutachten vor, es handelt sich hier um ein altes Freibadgelände welches aufgefüllt wurde und nun Baugebiet ist.
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    aber wieso muss bei einer (wirklich freitagenden ??) Bodenplatte 80 cm Kies drunter und bei SF nichts ???

    aber wenn du nur SF brauchst, sind diese bestimmt günstiger als 80 cm Bodenaustausch + Platte.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Bedeutet auf Deutsch, es gibt ein Globalgutachten, aber keins für Ihr Grundstück und der Bodengutachter hat Röntgenaugen.
    :mauer

    Vor Baubeginn ein Baugrundgutachten für IHR Grundstück machen lassen und darauf die Grünung abstimmen.
    Auffüllung auf Auffüllung und dann Frostschürzen mit ner nicht tragenden Sohle dürfte dann spannend werden
     
  6. Hfrik

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    Härt sich für mich als Aussenstehender an, als wäre nach 80cm die Unterkante einer Aufschüttung erreicht oder so.
    Das würde dann bedeuten macht man die Kellerräume 3,3m hoch, gehts auch ohne Kiess mit der freitragenden Bodenplatte, oder so ähnlich.
    Thermisch könnte - bei Dämmung unter der Platte und beheiztem Keller - die Bodenplatte besser sein...
    Preislich könnte das Fundament die Nase ein klein wenig vorne haben, hängt aber von vielen Faktoren ab...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2011
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    Wo kommt denn da plötzlich ein Keller her???
     
  8. Hfrik

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    Stimmt - steht weder was von mit Keller noch von ohne Keller. Sollte also auch erst noch klar werden :)
     
  9. brimmi

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    ohne Keller

    die 80 cm Kies als Frostschutz, wäre insgesamt bei der Gründung die etwas sicherer Variante.

    Bei den Fundamenten könnte nach Aushub passieren, dass der Gutachter noch etwas zusätzlich verlangt (z.B. noch tiefere Fundamente?)
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - nicht wenn er Verantwortung hat. Dann wird er nämlich jedwede Aussage zur Gründung ohne vorherige Sondierung bis 6 m ablehen.

    Alles andere wäre pure [​IMG]
     
  11. gast3

    gast3 Gast

    @brimmi

    klär uns doch mal auf ...

    Bodengutachten - wer, wo und überhaupt ...

    gerade (nicht nur) ein aufgefülltes Gelände setzt eine auf das BV abgestimmte Untersuchung / Beurteilung voraus. Auf Auffüllungen darf nur gegründet werden, wenn die ausreichende Tragfähigkeit etc. mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen wurde - alles andere ist für die Rundablage.


    außerdem kommt mir das mit dem Freibad irgendwie bekannt vor.
     
  12. gast3

    gast3 Gast

  13. brimmi

    brimmi

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    Habe kein extra Bodengutachten erteilt

    Habe kein extra Bodengutachten erteilt, der Architekt meinte ich sehe dass zu negativ.

    Werden wohl jetzt Fundamente mit Bewehrung machen.
    Sobald die ausgehoben sind soll dann aber nochmals ein Bodengutachter vorbeischauen und einen Blick reinwerfen, wo noch Schlufflinsen o.ä vorhanden sind (Gutachter der Fa. von dem Gesamtgutachten des Freibadgeländes).
     
  14. #14 Baufuchs, 13.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lass dir das mal schriftlich geben.:mauer
     
  15. gast3

    gast3 Gast

    tja, dachte ich mir doch ...

    bei den Gegenheiten wäre dieses im Schadensfall grob fahrlässig, was widerrum bedeuten könnte/würde, dass die Haftpflicht des Architketen aussteigt und dann ...


    und das

    ist ja wohl nur noch zum .... er legt die Hand auf um zu erkunden, womit und wie die Verfüllung erfolgte .. und da haftet er für ... (Versicherung s.o.)

    Sorry - aber ich mag es deutlich, aber für alle Beteiligten (Bauherr, Architekt, Bodengutachter und auch anschließend Statiker und Tief- und Hochbauer): einige werden natürlich echt gut Geld verdienen, aber alle andere: wie blöd kann man eigentlich sein - DAS GLAUBE ICH NICHT
     
  16. #16 lawrence, 14.02.2011
    lawrence

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    Ist das wirklich ein Architekt oder eher ein Mitarbeiter deines GÜ?!

    Ausserdem wurde dir ja schon gesagt, was du tun sollst, warum ignorierst du das?! Sparbrötchen?!
     
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