Abbruffristende

Diskutiere Abbruffristende im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nachdem sich alles so in die Länge gezogen hat, wegen der Insolvenz des GÜ, ist jetzt in 3 Tagen die Abruffrist unseres KFW Darlehens zu...

  1. leany

    leany

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    Hallo, nachdem sich alles so in die Länge gezogen hat, wegen der Insolvenz des GÜ, ist jetzt in 3 Tagen die Abruffrist unseres KFW Darlehens zu Ende. Die Bank hat uns vor ein Paar Wochen eine Mitteilung darüber geschrieben, und gebeten ein Schreiben aufzusetzen, um die Frist zu verlängern. Ich habe dort angerufen und gesagt, wir werden das Geld noch rechtzeitig abrufen können -> Nein trotzdem sicherheitshalber lassen Sie das Dahrlehen bitte verlängern. O.K. Kurze Schrieb abgeschickt, nun könnten wir das Geld noch 3 Tage vor Ablauf tatsächlich abrufen, aber die Bank stoppte erst alle Auszahlungen, weil sie von uns die Bestätigung für die Vertragsänderung für das KFW-Darlehen erwarten. Warum sollte ich aber, den Vertrag ändern, schließlich lagen alle Rechnungen und Auszahlungsanweisungen noch rechtzeitig vor dem Fristende vor.

    Morgen wird wohl der "Big-Boss" entscheiden (die Leute am Telefon haben wenig zu sagen), aber wie sollte ich mich am besten verhalten und was ist am besten zu tun? Ich will nicht die Vertragsänderung, erstmal es ändert sich die monatliche Rate, da der Tilgungsbegin sich verschieben würde und einfach prinzipiell, ich habe doch von Anfang an gesagt, das Geld werden wir noch rechtzeitig abrufen.

    Danke!
     
  2. cc24

    cc24

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    um welches Kfw Darlehen geht es ? Programm 124 ?
    Die Abruffrist für u.a. dieses Programm beträgt 12 Monate. Die Abruffrist kann ohne besonderen Antrag um 24 Monate verlängert werden. Zieht sich das 3 Jahre hin ???
    Habt ihr 12 Monate tilgungfreie Zeit vereinbart ? Die Tilgung beginnt mit Auszahlung der Darlehen und nach tilgungfreier Zeit und kann sich dann u.U. verschieben. Der Tilgungsanteil wird natürlich größer, wenn sich die Auszahlung verschiebt, da die Gesamtlaufzeit trotzdem bsw. 35 Jahre beträgt.

    Ich verstehe die Problematik momentan nicht.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  3. leany

    leany

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    Also, es ist KFW 124, und "es wurde noch nie verlängert".

    Wir sollten verlängern, so war die Empfehlung, aber jetzt soll sich die monatliche Rate ändern, weil bei Verlängerung die Tilgung sich verschieben würde. Ja, es ist so wie Sie sagen, die Tilgung beginnt nach einem Jahr, aber dann verstehe ich das ganze Problem sowieso nicht. Warum zahlen die nicht einfach das Geld aus und fertig? Nun warten die auf die Bestätigung der Vertragsänderung. Aber ich habe schon so Probleme genug und will mir diese Änderung nicht mal durchlesen. Rechnung da, Auszahlungsanweisung da -> bitte schön Geld auszahlen. Warum muss alles so kompliziert sein?

    Im ernst, wenn die Tilgung sowieso nach einem Jahr beginnt, dann wird sich die Rate mit oder ohne die Vertragsänderung erhöhen? Oder? Hat man Nachteile, wenn die Abruffrist um 6 Monate verlängert wird? Verschiebt sich der Tilgungsbegin noch irgendwie nach hinten oder was ist der Trick/die Tücke dabei?

    Danke

    P.S. falls wichtig und ich das hier erwähnen darf - IngDiba
     
  4. cc24

    cc24

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    Von der DiBa habt Ihr ja Auszahlungsanweisungen bekommen, um die Darlehen abzurufen. Zu der Auszahlungsanweisung müsst Ihr den Bautenstandbericht einreichen, den der BT / GU unterzeichnet. Dann kann auch ein KfW Darlehen einfach abgerufen werden. Woran es liegt, dass das nicht klappt, kann ich mir nicht erklären. Hat der GU die Leistungen nicht erbracht ? Dann ist es doch sinnig, dass das Darlehen nicht ausbezahlt wird. Ihr müsst neben den Bereitstellungszinsen dann eben auch den erhöhten Tilgungsanteil bezahlen. Es ändert sich ja nur der Tilgungsplan.
     
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