Schlussrechnung

Diskutiere Schlussrechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, folgender Sachverhalt: Wir haben Mitte 2007 angefangen mit bauen. Ein befreundeter Klempner hat Sanitär und Heizungsarbeiten...

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  1. #1 Boggart, 11.02.2011
    Boggart

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    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Wir haben Mitte 2007 angefangen mit bauen. Ein befreundeter Klempner hat Sanitär und Heizungsarbeiten durchgeführt. Alles war begründet auf einem Angebot, das jedoch nie von uns unterschrieben wurde. Einen Bauvertrag gibt es auch nicht. Alles lief aufgrund von mündlichen Absprachen (Ich weiß :mauer), da wir den Klempner schon ewig kennen und es bei Bekannten und Verwandten nie Probleme mit ihm gegeben hatte.

    In seinem Angebot waren auch eine gewisse Anzahl an Stundenlohnarbeiten aufgeführt. Die Arbeiten wurden durchgeführt und zwischendurch gab es immer mal wieder eine pauschale Abschlagsrechnung die von uns auch schnellstmöglich bezahlt wurde. Anfang 2009 sind wir dann eingezogen. Schon damals hatte ich den Heizi darauf hingewiesen (wieder mündlich), dass die Zirkulation für Warmwasser nicht optimal funktioniert. Nach 10 m Zirkulation kommt erst warmes Wasser. Er wollte alles zeitnah wieder ins Lot bringen.

    Nun auf einmal steht er diese Woche vor der Tür und präsentiert uns die Schlußrechnung (darauf haben wir ebenfalls die ganze Zeit gewartet). Die Position für die Stunden haben sich um mehr als 50 % :wow erhöht. Obwohl seine Aussage damals war, dass die Stunden eher überdimensioniert sind. Wir waren regelrecht geschockt. Die Stundenauflistung hat er uns schön auf einer Excelliste überreicht. Auch andere Positionen sind deutlich überschritten. Es ist kein Aufmass oder ähnliches vorhanden, womit ich die Mengen nachvollziehen kann. Muss ich damit einverstanden sein?

    Außerdem war während der ganzen Baumaßnahme immer nur ein Mitarbeiter vor Ort auf der Baustelle. Und man weiß ja, dass solche Arbeiten alleine sehr aufwendig sind und der schnellste war er leider auch nicht. Wie soll ich insgesamt reagieren? Gibt es Fristen für mich, die zu beachten sind?

    Ich hoffe ihr könnt mit ein paar Hinweise zukommen lassen.

    Thx.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Fristen - gemäß VOB bei Stundenlohnarbeiten eine Woche, innerhalb derer begründet zu widersprechen ist!!!
    Bei BGB weiß ichs nicht.

    In jedem Falle die Rechnung wg. der fehlenden Massennachweise schriftlich als nicht prüfbar rügen und die Tagelohnarbeiten genau durchgehen und ggf. Widerspruch einlegen.
     
  3. Eric

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    Maßgeblich ist das Angebot, auf dessen Grundlage die Arbeiten ausgeführt wurden. Das Angebot wurde konkludent akzeptiert, indem die Arbeiten nach Vorlage des Angebots zur Ausführung kamen. Daß das Angebot nicht unterschrieben wurde, ist unerheblich.

    Eine weitere Stellungnahme ist nicht möglich, weil wir nicht wissen, was in dem Angebot steht, ob es ein EP-Vertrag oder ein ( eher ungewöhnlich ) Stundenlohnvertrag ist und welche rechtlichen Vorschriften für den Vertrag ( BGB oder VOB/B ) vereinbart wurden.

    Ein Stundenlohnvertrag ( sofern denn vereinbart ) ist für den Unternehmer eher schlecht, weil er den Anfall und die Erforderlichkeit der Stunden im Streitfall beweisen muß, es sei denn er hat vom Auftraggeber unterschreibene Stundenzettel.

    Die Rechnung sollte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von einem Fachmann überprüft werden. Dies macht in der Regel der vom BH beauftragte Architekt, da er die Baustelle auch angeleitet und überwacht hat. Wurde an einem Architekten gespart, muß nachträglich ein Fachmann beauftragt werden, der im Nachhinein und mehr oder weniger im blauen Dunst die Berechtigung der Rechnung prüft.
     
  4. Gast

    Gast Gast

    "da wir den Klempner schon ewig kennen und es bei Bekannten und Verwandten nie Probleme mit ihm gegeben hatte."

    die Herren Vorredner mögen ja in jeder Hinsicht Recht haben, in dem Fall wäre es
    sicher verkehrt mit eisener Miene und drohender Faust gleich los zulegen.

    da würde ich den Klempner erst mal anrufen und ihm freudig mitteilen das die Rechnung
    angekommen wäre, doch noch ein Paar Kleinigkeiten bei einem Gläschen ??Wein - Bier zu klären wären.
    das kommt bestimmt besser an und einigen wird man sich auf die Art auch können.

    bitte alles ein wenig diplomatisch abwickeln dann bleibt es auch ein netter Bekanter.
     
  5. #5 Boggart, 11.02.2011
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    Erstmal Danke für die schnellen Antworten.

    Wie gesagt, handelte es sich bei dem Klempner um einen guten Bekannten. Da hat man in der Regel keinen Grund für Misstrauen, was sich im Nachhinein als falsch darstellt.

    Also, in dem Angebot wurden die Materialien (Lieferung) einzeln aufgelistet und mit einem Preis versehen. Extra gab es noch ne Position mit Stunden für den Einbau des ganzen.

    Grundsätzlich habe ich kein Problem damit die Rechnung zu bezahlen, jedoch nur das was wirklich geleistet wurde. Es kann meiner Meinung nicht sein, dass der eine Arbeiter am Tag 2 mal ne halbe Stunde pause macht, pünktlich um 07:00 Uhr anfängt und um 16:00 Uhr aufhört, mir meine ganzen Biervorräte leer trinkt (Heizi wurde darauf hingewiesen aber nichst passierte) und nur ne halbe Stunde Pause in der Excelauflistung drinne steht.

    Welche Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein, damit eine Rechnung prüffähig ist? Gehören dazu zeichnerische Aufmaße zwingend dazu?
     
  6. Jorg41

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    Wenn es dein Bekannter ist und du ihm nicht traust frag doch mal deinen Architekten oder einen anderen Heizi was man für deine Größenordnung im Normalfall bezahlen muss, natürlich ohne vorher zu sagen was du bezahlen sollst.

    Ich habe die Erfahrung gemacht das Bekannte oft meinen mit der Hälfte des regulären Preises über den Tisch gezogen worden zu sein, wie gesagt meine Erfahrung.
    :irre
     
  7. R.B.

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    Jetzt mal Butter bei die Fische...um wieviele Stunden (Euro) geht es denn, bei welcher Auftragssumme?

    War es tatsächlich so, dass im Angebot Material und Montage getrennt aufgeführt waren (sicherlich findet sich noch ein Vermerk "nach Aufwand" oder "auf Nachweis"?

    Oder findet sich im Angebot "Material inkl. Montage" und die Stunden werden nur für "sonstige Arbeiten" angesetzt?

    Welche Abweichungen zum Angebot finden sich noch in der Rechnung bzw. den Rechnungen? Wurden Dinge zusätzlich beauftragt die im Angebot nicht enthalten waren? (Größerer Speicher, mach mir noch ´ne Solaranlage auf´s Dach o.ä.)

    Ich sehe nur 2 Optionen.

    a.) Lass Dir die Positionen erklären und einige Dich mit ihm
    b.) Lass extern das Angebot, die durchgeführten Arbeiten und Rechnungen prüfen

    Es gibt so viele Unbekannte in der Gleichung, dass man die aus der Ferne nicht lösen kann. Ein typisches Problem, wenn ohne Planung und detaillierte Ausschreibung einfach so Angebote eingeholt werden, und dann Aufträge nach dem Kriterium "rechts unten" vergeben werden.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Boggart, 11.02.2011
    Boggart

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    Also Stunden im Angebot waren ca. 300 und in der SR ca. 440.

    Im Angebot ist kein Hinweis oder Vermerk enthalten mit Abrechnung nach Aufmaß, Aufwand o.ä.

    Einfach so nach rechts unten haben wir sicherlich nicht vergeben. Bei 55000 bestimmt nicht. Hauptkriterium war eigentlich, wenn was an der Heizung ist, hat man einem im Ort der schnell helfen kann.

    Sachen wie andere Badewanne, Dusche wie im ursprünglichen Angebot und so, wurden über extra Angebote geregelt.

    Ja sicher werden wir uns irgendwo einigen müssen. Nur waren wir doch überrascht. Hätte er nicht vorher irgendwas sagen könne, nach dem Motto: Hier die Stunden im Angebot sind "alle", wie geht es weiter und nicht hinterher kommen und eine Nachzahlung nur für Stunden von mehreren Tausend Euro haben zu wollen.

    Das Material was eingebaut wurde soll er auch bezahlt kriegen, nur dass möchte ich nachgewiesen haben. Zb. die Längen für Fussbodenheizung die in der SR stehen weichen um 250 m von den Längen ab, die in dem Heizkreisverteiler notiert sind. Da werde ich doch bei dem Rest erst Recht misstrauisch.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    440 Stunden? Das sind 11 Arbeitswochen. Ohne den genauen Leistungsumfang zu kennen ist das zwar schwierig zu bewerten, aber hat der das komplette Haus alleine gebaut?

    Er hat Euch zwar eine Stundenlohnauflistung überreicht, doch anscheinend gibt es keine Stundenzettel (unterschrieben). Das kenne ich so nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  10. Eric

    Eric

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    Wieso? Das kenne ich immer häufiger und ich weiß auch, woran es liegt:

    Geiz ist geil > Geld für einen Fachmann spar ich mir.
    Selbstüberschätzung > das bißchen " Auftrag " kann ich auch.

    Man kann es bald nicht mehr hören: Baufachlich völlig überforderte Bauherrn ohne jeglich Rechtskenntnisse erteilen Aufträge über Tausende von € und stellen erst bei Abschluß der Arbeit fest, dass sie schon bei Banalitäten völlig überfordert sind. Für jemanden, der etwas davon versteht, ist die Prüfung einer Rechnung banal. Er weiß, wie man Leistungen vergibt, welche Grundlagen gelten, wie man die Massen während der Bauzeit nachhält und wie man eine Rechnung prüft.

    Und jetzt soll das Forum helfen und für lau Nachhilfestunden geben.

    Nö.

    Geh zu Saturn und kauf Dir die CD:

    Glücklich ist, wer vergißt, was nicht mehr zu ändern ist.
     
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