WfA Förderung trotz befristeter EU Rente

Diskutiere WfA Förderung trotz befristeter EU Rente im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, habe mal ne Frage: Ich erfülle aktuell die Bedingungen für eine WfA-Förderung, d.h. mein Einkommen liegt unter der Grenze,...

  1. #1 Rioabajorio, 13.02.2011
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    Hallo zusammen,

    habe mal ne Frage:

    Ich erfülle aktuell die Bedingungen für eine WfA-Förderung, d.h. mein Einkommen liegt unter der Grenze, da ich EU-Rente (allerdings befristet!!) erhalte und ich habe eine Schwerbehinderung von 50%.

    Nun habe ich beim Wohnungsförderungsamt angerufen und nachgefragt, dort sagte man mir, ich sei NICHT förderfähig, da die EU-Rente nur befristet sei. Mit dem Argument, wenn die ausläuft (in 1,5 Jahren) könne es ja sein, dass die nicht verlängert wird und ich dann quasi arbeitslos bzw. Hartz IV wäre und dann könne ich die Raten nicht zurückzahlen. Ich meine, wie bescheuert ist DAS denn? Wer hat denn heutzutage einen Job, der selbst wenn er unbefristet ist, garantiert ist??? Das gibt es doch gar nicht.

    Zumal ich rel. viel Eigenkapital habe (ca. 40-50%) und die Kreditsumme so ausgelegt wäre, dass ich mit WfA-Förderung eine monatl. Rückzahlung von 150-200 Euro hätte!!!
    Das würde, wenn ich nicht kaufen würde, ja der Kaltmiete entsprechen. Und für dieses Geld könnte ich hier in der Region gerade mal eine Hundehütte mieten. Das würde ja bedeuten, dass ich nicht existenzfähig bin!!!:mauer
    Und ohne Wfa Förderung bekäme ich einen Kauf nicht finanziert, da die monatl. Belastung tatsächlich zu hoch wäre....

    Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Gibt es da vielleicht Ausnahmeregelungen oder Eizelfallentscheidungen?

    Wäre echt toll, wenn jemand einen Tipp für mich hätte!!

    Vielen Dank
    Rioabajorio
     
  2. #2 ballycoolin, 13.02.2011
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Deine Ansichten sind wirklich gewöhnungsbedürftig...
     
  3. #3 Baufuchs, 13.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Du wirst mit Deiner befristeten EU Rente so behandelt, wie ein normaler Arbeitnehmer, der auch nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat. Auch der wird nicht gefördert, weil seine Einkünfte im Sinne der WFB Bestimmungen nicht auf Dauer gesichert sind.

    Guckst Du aus WFNG NRW:

    kann bewilligte werden, wenn Antragsteller:

    Und wenn schon bei Antragsstellung feststeht, dass die Einkünfte nur für 1,5 Jahre feststehen, ist das eben nicht "voraussichtlich auf Dauer".

    Ausnahmeregelungen gibt es ebensowenig wie von den o.a. Vorschriften abweichende Einzelfallentscheidungen. In diesem Punkt hat die WFA keinen Ermessensspielraum.
     
  4. #4 Rioabajorio, 13.02.2011
    Rioabajorio

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    @ballycoolin: was ist denn an meinen Ansichten gewöhnungsbedürftig ?????

    @Baufuchs: Danke für die Antwort. Wie gesagt, selbst wenn ich Hartz IV wäre, müsste ich doch Miete zahlen, und die wäre sicher nicht niedriger als 150-200 € kalt. Das macht doch überhaupt keinen Sinn!! Und was ist, wenn jemand nach der Genehmigung arbeitslos wird???

    Ich verstehe es echt nicht !!!

    Gruß, Rio
     
  5. R.B.

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    Förderbedingungen muss man nicht verstehen, denn die müssen nicht unbedingt logisch sein. Da hilft nur, sich den Förderbedingungen anzupassen, und wenn das nicht geht, dann muss man das akzeptieren.

    Ich verstehe Deinen Frust, und ich kann Dir sagen, es gibt genügend ähnlich gelagerter Fälle.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 ecobauer, 14.02.2011
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    Frage: Ist die EU-Rente zum ersten Mal bewilligt worden??

    Laut Rentenrecht gibt es die ja nur noch befristet auf max. 3 Jahre. Und wenn die schon mehrfach verlängert wurde, würde ich bei der WFA mal ein Gespräch suchen.
     
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