Notargebühren zurückverlangen?

Diskutiere Notargebühren zurückverlangen? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, wir haben beim Notar einen Kaufvertrag für unser Grundstück aufgesetzt und beglaubigen lassen, etc. Wir haben eine Rechnung...

  1. sobdog

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    Hallo zusammen,

    wir haben beim Notar einen Kaufvertrag für unser Grundstück aufgesetzt und beglaubigen lassen, etc. Wir haben eine Rechnung bekommen, die Anhand der geschätzten Fläche und dem damit verbundenen Kaufpreis festgelegt war. Das Grundstück musste jedoch noch geteilt werden und es war nach der Teilung kleiner, sodass auch der Kaufpreis geringer ausgefallen ist.

    Meine Frage ist nun: Besteht Anspruch für die Erstattung des Differenzbetrags?
    Von Alleine hab ich zumindest nichts zurück bekommen.

    Vielen Dank,
    Gruß
     
  2. #2 ecobauer, 14.02.2011
    ecobauer

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    Ich würde einfach mal beim Notar anrufen!!

    Viel Hoffnung würde ich mir jedoch nicht machen, da Grundlage des Vertrages halt die im Vertrag genannten Daten sind und diese sind Grundlage für die Ermittlung der Notargebühr.
    Wenn da nachträglich etwas geändert wird, hat das mit dem Vertrag nix mehr zu tun!
     
  3. sobdog

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    Das ist blöd - also hätte ich die Grundstücksgröße besser kleiner schätzen sollen!
     
  4. Baumal

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    was ist daran blöd.?

    vielleicht hättest du dir einen amtlichen lageplan
    besorgen sollen.????

    bei notaren gehts nicht zu, wie bei norma: "die schuhe passen doch nicht..."
     
  5. sobdog

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    Das Grundstück wurde geteilt. Es war vorher nicht klar, wie groß es wird, da es etwas verwinkelt ist und man es im Vorfeld nicht genau berechnen konnte.
     
  6. Baumal

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    na ja, was erwartest du von deinem notar?

    kommst mit deinem grundstück an, er verlangt
    seine honorarnote, du kommst später nochmal an
    weil das grundstück kleiner geworden ist.

    solle er sich doch bitteschön noch mal
    mit diesem fall befassen und das ursprüngliche honorar
    dann um 100€ mindern??
     
  7. sobdog

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    Ja schon! Aber er hat mich gefragt: "Wie groß wird das Grundstück denn?".
    Darauf hab ich gesagt ca. 750m2 - Auf dieser Basis hat er die Kostennote erstellt, obwohl es nachher 706m2 waren. Hätte ich bei dem Termin also 650m2 gesagt, dann wäre es für mich besser gelaufen und er hätte bestimmt die 56m2 noch nach berechnet!
     
  8. R.B.

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    50m2? :mega_lol:

    Da hat der Notar ja einen richtigen Reibach gemacht. :cool:

    Gruß
    Ralf
     
  9. Baumal

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    ich denke dem notar ist es so was, aber so was, von
    wurscht, ob es 750m², oder nur 706m² sind.:D

    fang doch mal an zu streiten mit ihm....:mega_lol:
     
  10. #10 Carden. Mark, 14.02.2011
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    Beim Kauf meines Grundstücks habe ich über die ersten Zwei Jahre 2 Mehrkostenrechnungen vom Notar, der VoBa als Vermittler, der Verkäufer und ´für die GESt. erhalten weil das Grundstück immer größer wurde (an mir lag das aber nicht :))
    Warum sollte das also nicht anders herum auch gehen?
    Kann natürlich sein, dass so ein Passus im Notarvertrag stand. Habe jetzt aber keine Lust zum Nachschlagen.
     
  11. #11 Skeptiker, 14.02.2011
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    Alle Grundstücksgrößen lassen sich genau berechnen - wenn auch mit unterschiedlichem Aufwand
     
  12. sobdog

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    Ja - aber nicht unbedingt als Laie!


    Ich muss sowieso nochmal dort hin wegen der Eintragung des Kredits für den Hausbau. Dann wird er ja wieder ne Dicke Kostenrechnung schreiben - eventuell kann er es dann verrechnen!
     
  13. #13 Steven82, 14.02.2011
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    Flächenberechnung ist Mathegrundlage 5.Klasse wenn überhaupt.
    Das sollte auch ein Fachinformatiker gerade hinkriegen, oder sollen wir einen Inder holen:e_smiley_brille02:
     
  14. Roth

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    Nee, für einen Ausbildungsberuf noch(!) nicht.
     
  15. #15 Carden. Mark, 14.02.2011
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    Sollte man Glauben.
    Doch manchmal braucht es drei Anläufe eines Vermessers bis eine endgültige Größe festgesetzt wird.
     
  16. #16 Carden. Mark, 14.02.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Wie berechnet man so etwas??
     
  17. Baumal

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    1. ich denke der TE hat es versemmelt, sich eine vernüftige
    flächenberechnung, von wem auch immer zui besorgren.

    2. eine grundstücksflächenberechnung hat meist mit mehr als
    als mathegrundlage 5.klasse zu tun...

    3. soll der notar die grundstücksflächenberechnung prüfen?
    dafür ist er nicht ausgebildet...
     
  18. #18 Baufuchs, 14.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @SBDOG

    Kaufpreis z.B. 10.000.- geringer = Notarkosten ./. 30-50 €.

    Wenn Du da schon ein Fass aufmachen willst, solltest Du besser nicht bauen.

    Da kommt noch was auf Dich zu...:biggthumpup:
     
  19. #19 JamesTKirk, 15.02.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Und auf uns auch ... :mauer
     
  20. sobdog

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    Wie gesagt - das Grundstück hat eine sehr "komplexe" Form. Ich habe mir daher erst gar nicht die Mühe gemacht es im Detail zu berechnen sondern mit der Flurkarte grob geschätzt.

    Es ging ja hier darum, dass der Notar mit Sicherheit auch nochmal ne 2. Kostennote geschickt hätte, wenn ich zu klein geschätzt hätte. Auch wenn es nur 50 EUR sind!

    Um es nochmal klar zu machen:
    Der alte Grundstückeigentümer hat das Grundstück an 2 Personen verkauft - wir haben also beim Notar den Kaufvertrag aufgesetzt und dann die Teilung beauftragt. Nach dem Teilungsergebnis wurde von beiden Seiten gezahlt. Es wird wohl so sein, dass der "Nachbar" nun weniger an den Notar bezahlt hat als er müsste (die Notarkosten wurden anhand der Grundstücksgröße aufgeteilt und nicht 50/50).
     
Thema:

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