Frage an Bausachverständige

Diskutiere Frage an Bausachverständige im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Bauexperten, ich habe ein paar dringende Fragen: Sind hier im Forum Öffentlich bestellte und vereidigte BAUSCHADENSACHVERSTÄNDIGE...

  1. #1 MichaelOF, 14.02.2011
    MichaelOF

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    Hallo Bauexperten,



    ich habe ein paar dringende Fragen:

    Sind hier im Forum Öffentlich bestellte und vereidigte BAUSCHADENSACHVERSTÄNDIGE aktiv?

    Wenn ja, bitte kurz antworten :-)

    Es geht um folgendes:

    Wir haben bis vor kurzem in einer Mietswohnung gewohnt, die uns, wie man so sagt, "unter dem Hintern" weggeschimmelt ist. Trotz Lüftens mit allen Mitteln, regelmässig und kontrolliert durch Hygrometer, sogar teilweise (in der Küche) "zwangsentlüftet" durch die Automatikfunktion unserer Dunstabzugshaube, war in den meisten Räumen die Feuchtigkeit einfach nicht in den Griff zu kriegen. Zumal auch die Heizkörper vor unserem Einzug (nachweisbar) ausgetauscht, an sich also modernisiert, aber leider zu klein dimensioniert worden sind. Wir haben bei Heizung auf voller Stufe in der Küche gerade mal 16 Grad bekommen, im Wohnzimmer kuschelige 19 Grad. Im Bad 18 Grad.

    Es handelt sich um eine 1960 errichtete Dachgeschoßwohnung, Wände aus Ytong, Flachdach aus Beton, Wände und Dach komplett unisoliert. Zweischeiben Wärmeschutzverglasung aus dem Jahr 1998.

    Vermieterstandpunkt, grob skizziert, ist das Übliche: Wir lüfteten und heizten falsch. Wohnung sei vollkommen tadellos.

    Unter Einschaltung unseres Anwaltes haben wir seinerzeit entschieden, nicht von uns aus den Vermieter auf Herstellung einer gebrauchsfähigen Wohnung zu verklagen, sondern stattdessen Miete gemindert etc. und nach Sichtung der nicht berauschenden Angebotssituation für Kaufimmobilien den Bau eines neuen EFHs geplant und inzwischen umgesetzt. (Passivhaus mit WRG, um das Thema Schimmel NIE WIEDER erleben zu müssen). Idee war: Warum mit solchen Vermietern rumstreiten ...

    Da so ein EFH Projekt, wie hier sicher jeder nachvollziehen kann, aber nunmal einen Moment dauert, hat irgendwann der Vermieter uns verklagt, da wir uns "ohne Grund" vor der vollen Mietzahlung drücken würden.

    Angerufenes Gericht hat daraufhin Gutachter beauftragt, diese haben Termin für Ende Februar 2011 angesetzt.

    Wir sind nach Fertigstellung unseres EFH zum 1.9.2010 umgezogen, die Wohnung stand bis 20. Januar 2011 vier Monate leer.

    Am 22. Januar wurden wir von den uns bis dahin unbekannten Nachmietern kontaktiert, da bei diesen nach nur zwei Tagen fast alle Wände klatschnass waren, das Wasser "in Strömen" von Wänden und Fenstern floss, sogar in nach zwei Tagen (mit unausgeräumten Umzugskartons) noch gar nicht genutzten Räumen (4,5 Zimmerwohnung). Das grosse Wohnzimmer (~40qm) hatte nach 48 Stunden Dauerheizung Stufe 5 plus Heizlüfter immer noch erst
    16 Grad erreicht.

    Als "gebrannte Kinder" mit entsprechender Vorerfahrung hatten sie den Vermieter bzw. dessen Maklerin vor Vertragsabschluß jedoch nach früherem Vorkommen von Schimmel befragt und dieses verneint bekommen, trotz des anstehenden Gutachtertermins. Plus einiger anderer Lügen. Um es abzukürzen: Die Nachmieter sind umgehend wegen arglistiger Täuschung des Vermieters wieder ausgezogen und klagen jetzt auf Schadenersatz und Rückzahlung der Maklerprovision.

    Für uns ist aber wichtig, daß der Vermieter am Tag des Auszugs der Nachmieter Bautrockner aufstellte, sein Anwalt wiederum genau am Tag des Auszugs wegen eines ganz plötzlichen Urlaubs eine Verschiebung des Gutachtertermins beantragt und trotz unseres Widerspruchs vor Gericht diese sogar erreicht hat. Neuer Termin ist erst Mitte Mai.

    Laut Ansicht des Gerichts mache es keinen Unterschied für den Sachverhalt, ob ein Bautrockner zwei Wochen oder vier Monate laufen würde.


    Meine Fragen an die Sachverständigen:


    - Hat der Vermieter technisch eine Chance, in den ca. vier Monaten bis Mitte Mai einen Feuchteschaden so zu beseitigen, daß er nicht mehr nachweisbar ist, oder könnt Sie sowas auch später noch feststellen?

    - Die auf mehreren Quadratmetern verschimmelten Stellen z.B. in der Küche wurden zumindest optisch saniert, statt der Uralt-Rauhfasertapete ist jetzt eine Art Putz oder Fließfaser angebracht. Wir haben zwar sehr gute Fotos (inkl. Makroaufmahmen) des Schimmels und seiner "Historie" über Jahre seit 2006, aber kann man die Art und den Grund des Schimmels nur von den Fotos feststellen?

    - Generelle Frage und sorry, daß wir mißtrauisch sind - es geht um viel Geld: Die vom Gericht beauftragten Sachverständigen haben direkt nach Antrag des gegnerischen Anwalts und ohne uns überhaupt zu fragen den Termin um drei Monate verschoben. Nachdem die Terminankündigung bereits seit fast einem Monat bekannt und bis dahin akzeptiert war. Laut unseres Anwaltes ist das mehr als unüblich, üblicherweise werden beide Parteien befragt. Ist das ein Präjudiz? Und in dem Zusammenhang: Wie erkennt man "schwarze Schafe"?

    - Oder positiv gedacht: Wie nähert sich denn ein unabhängiger Gutachter diesem ganzen Thema?


    Gruß,
    Michael
     
  2. mls

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    wurden -neben deinen aussagen/fotos- beweise verwertbar gesichert?
     
  3. Eric

    Eric

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    Dein Anwalt wird wissen, daß er die Beweise zu sichern hatte.

    Soll vorkommen und dann muß der Anwalt den Urlaub aufgrund des " Widerspruchs " der gegnerischen Partei nicht stornieren.
     
  4. #4 likema33, 15.02.2011
    likema33

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    Ihr solltet auch daran denken, den Nachmieter als Zeugen zu benennen.
     
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