Kosten für zwei Bautrockner über 3 Tage

Diskutiere Kosten für zwei Bautrockner über 3 Tage im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Verehrte Bauexperten, in meinem Neubau kam über die Rolladenkästen bei Schlagregen plötzlich Wasser ins Haus. Das Haus war zu der Zeit noch nicht...

  1. #1 Hausherr, 15.02.2011
    Hausherr

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    Verehrte Bauexperten,

    in meinem Neubau kam über die Rolladenkästen bei Schlagregen plötzlich Wasser ins Haus. Das Haus war zu der Zeit noch nicht verputzt und so gelang Regen über die Rolladenkästen am Dichtband vorbei ins Mauerwerk.
    Leider war ich an diesem Wochenende geschäftlich unterwegs und meine Frau rief in ihrer Not eine Gebäudetrocknungsgesellschaft.
    Ein eilig hinzugezogener Nachbar öffnete die Deckel der Rolladenkästen damit darin sich befindliches Wasser mit Lappen entfernt werden konnte.

    Die Bautrocknungsgesellschaft stellte zwei Trockner auf - es hieß, dies sei elementar wichtig, auch die Deckel der Rolladenkästen sollen geöffnet verbleiben. Zu den anfallenden Kosten wurde gesagt, an den Maschinen befänden sich Stromzähler, die die Dauer des Betriebes messen würden.

    Kurzum, als ich Abends nach Hause kam, war nach 5 Stunden Betrieb in einem der Trockner ca. 1/4 Liter Wasser, im anderen nichts. So schlimm war das mit dem Wassereintritt nämlich nicht.

    Wir riefen am Montag die Trockungsfirma an, sie mögen die Trockner bitte wieder abholen.

    Nach 2-3 Wochen flatterte eine Rechnung ins Haus:

    39,- Anfahrt
    39,- Notdienstgebühr (Samstags)
    450,- Mindestaufwandpauschale.

    ->630,- brutto

    Mit ersten Punkten kann ich noch leben, mit 450 Euro Mindestaufwandpauschale nicht.

    Meine Frage nun:
    Was dürfen Eurer Meinung nach zwei Bautrockner am Samstag gebracht, am Dienstag abgeholt, zusammen 10 Stunden gelaufen, kosten?

    Vielen Dank für ein paar Statements



    der neue Hausherr
     
  2. #2 coroner, 15.02.2011
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    Die Dinger können natürllich nur das aus der Luft herausholen, was vorher durch
    entsprechenden Wärmeeintrag in die Luft gebracht wurde...

    Hat denn deine Frau nicht vorher gefragt, was der Spass kosten würde?

    Die Teile haben zwar auch Einsatzspezifische Fixkosten (Reinigung), was aber
    bei 2 Tagen sicherlich keine große Rolle spielen wird.
    Egal, ich würde das unter sittenwidrig verbuchen. Ausserdem nicht fachgerecht
    wenn ungeheizter Raum und nicht zusätzlich Heizer aufgestellt wurden.

    Ein 40L Entfeuchter würd ich mit ca. 20-30 Euro entlohnen. Pro Tag.
    Genutzt habt ihr zwei für netto 2 Tage - denn wann die den Abholen ist
    ihre Entscheidung. Mehr als 120 Euro ist da m.M.n. nicht gerechtfertigt.
    Zzgl. der genannten Anfahrts- und Notdienstkosten.
    Aber... Laienmeinung :shades
     
  3. #3 JaquesTati, 15.02.2011
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    Hallo neuer Hausherr,

    die Frage lautet nicht „was darf es kosten“ sondern vielmehr, was steht denn im Vertrag zwischen Ihnen und dem Verleiher? Sie haben ja aus „freien Stücken“ und ohne Zwang mit der Firma einen Vertrag abgeschlossen und da liegt es im Normalfall an den beiden Vertragsparteien sich entsprechend handelseinig zu werden. Ob man im Nachhinein noch dagegen vorgehen kann, sollten Sie wenn überhaupt direkt mit einem Juristen klären.

    Zwei persönliche Anmerkungen dazu, der fachliche Rat eines Juristen kostet auch (eventuell fließt dann die Rechnungsrückerstattung in seine Tasche oder Sie zahlen sogar noch drauf) und falls nicht direkt offensichtliche und „sittenwirdige“ Vertragsbestandteile zu entdecken sind, sollten Sie das Ganze zähneknirschend unter Lehrgeld abbuchen.

    Ach ja, und es wird Sie bestimmt auch nicht freuen zu hören, dass wir damals für zwei Geräte – bequem ausreichend für ein EFH – eines namhaften Herstellers für über zwei Wochen Dauereinsatz deutlich weniger bezahlt haben. Ich habe damals die Erfahrung gemacht, dass hier in meiner Gegend die Leihgebühren für ein und dasselbe Gerät sehr stark differieren – ca. Faktor 3.
     
  4. upD8R

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    Mindestaufwandspauschale.
    Das erinnert mich an den Schlüsseldienst, den ich zu DM-Zeiten mal am Wochenende aus dem lokalen Telefonbuch raussuchen musste (Ortsvorwahl) und bei dem ich mich noch darüber gewundert habe, dass die Anfahrt "etwas dauern" würde.

    Nach fast 2h stand dann ein Fahrzeug mit Kennzeichen NOL (und nicht MOL wie bei mir) vor der Tür. Beide Landkreise liegen nicht mal im gleichen Bundesland.

    Am Ende kam Türnotöffnung, aber das meiste waren An- und Abfahrt, insgesamt waren es dann 520 DM. Daraus habe ich gelernt, sowas bleibt im Gedächtnis ...

    Zum Thema: Habe hier gerade Geräte der 65-Liter-Klasse stehen. Kosten pro Tag und pro Gerät 10 EUR netto. Aber das wird Dir nicht helfen ...
     
  5. #5 Hausherr, 15.02.2011
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    (...)
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    für eine sonstige Leistung oder
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    (...)
    Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Ob mir das was helfen wird?!?

    Ansonsten ist das Lehrgeld.

    (Ob ich dem Unternehmen für die Mithilfe des Abtransports der Trockner einen anteiligen Gebührensatz von 200,- meiner Arbeitsstunde berechne, weiß ich noch nicht...)

    Vielen Dank und Gruß

    der neue Hausherr ;-)
     
  6. #6 Hausherr, 15.02.2011
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    Ich habe die 5-minuten Regel nicht beachtet...

    Liebe Leute, vielen Dank für Eure Meinung. Ihr bestärkt mich in meinem Gefühl des Betrugsversuches.

    Wir haben denen 120 Euro angeboten und entsprechend eine rüde und rohe Mail zurückbekommen. Man macht sich quasi Lustig darüber und fühlt sich sicher... Na mal sehen... Die müsse wohl einklagen. ;-)

    An Wucher habe ich auch schon gedacht...
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    für eine sonstige Leistung oder
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    Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Ob mir das was helfen wird?!?

    Ansonsten ist das Lehrgeld. @JaquesTati: meine Frau hat a) keinen Auftrag bekommen, b) daher auch nix unterschrieben c) eine reine mündliche, ungenaue Angabe der Kosten bekommen... Insofern bin ich nicht bereit, dies als Lehrgeld (oder besser Leer-Geld!) zu sehen.

    -> Ob ich dem Unternehmen für die Mithilfe des Abtransports der Trockner einen anteiligen Gebührenteil von 500,- meiner 1.000 € Arbeitsstunde berechne, weiß ich noch nicht...

    Vielen Dank und Gruß

    der neue Hausherr ;-)
     
  7. Lukas

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    Da ich davon ausgehe, daß es darüber keine Vereinbarung gibt, bleibt festzustellen, daß Du noch nix dazugelernt hast.

    Ich werde aber mal über meine Stundensätze nachdenken müssen.

    Gruß Lukas
     
  8. R.B.

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    Eine ziemlich einseitige Sichtweise.

    Fakt ist, Deine Frau hat einen Auftrag erteilt, OHNE vorher den Kostenrahmen zu vereinbaren. Ein Auftrag muss auch nicht schriftlich erteilt werden. Ich unterstelle jetzt einfach mal, dass Deine Frau geschäftsfähig ist.

    So kann man wohl davon ausgehen, dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande kam.

    Bei Bautrocknern gibt es oft eine Mindestmietzeit, oder wie in Deinem Fall, eine Mindestaufwandpauschale. Diese scheint mir mit 450,- € inkl. MwSt aber etwas sehr hoch angesetzt. Trotzdem wäre ich vorsichtig und würde nicht gleich von Betrug sprechen, schon gar nicht ohne mich vorher mit meinem Anwalt zu beraten.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Maxpower, 15.02.2011
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    Hast du eine Elementar-Versicherung? Bei solchen Sachen immer zuerst die Versicherung kontaktieren. Die können Schäden im 24/7 Takt aufnehmen und bei Bedarf einen Notdienst einschalten.
    Wenn die Versicherung das ganze übernehmen würde, könntest du auch die entstandenen Stromkosten erstattet bekommen.
    Preislich ist das ganze schon in Ordnung so. Rechne den Verwaltungsaufwand, das Auto, das teure Eqipment und und und......
     
  10. #10 Hausherr, 15.02.2011
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    Liebe Leute, vielen Dank für das Engagement und Eure Meinungen!


    Unterschiedlichste Sichtweisen zeigen mir eindeutig:

    mein Fall wird sich tatsächlich auf die juristische Ebene bewegen müssen, wenn es den Aufwand wert ist (was ein Gespräch mit dem Anwalt meines Vertrauens ergeben wird.)

    @ R.B.: Was den Vertrag angeht: Ich dachte immer, alle wesentlichen Eigenschaften eines (mündlichen) Vertrages müssten besprochen sein. Das wäre für mich a) der Preis und b) die von Dir angesprochene mögliche "Mindestmietzeit" - Da gab es doch was mit 5 Willenserklärungen - aber nun gut, davon habe ich keine Ahnung, also lieber den Mund halten... Du hast schon in gewisser Weise Recht - hier war vielleicht etwas viel Gutgläubigkeit im Spiel...

    Wenn gewünscht halte ich Euch mal auf dem Laufenden, wie das Ganze ausgeht und poste es hier...

    Danke und Grüße,

    der Hausherr
     
  11. henfri

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    Und, wie ist es ausgegangen?

    Gruß,
    Hendrik
     
  12. Julius

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    Nein, es muß kein Preis vereinbart werden.
    Aber - ist keiner vereinbart (und so könnte man dies bei Dir sehen, denn die Gegenseite wird das Gegenteil nicht beweisen können), so hat der AN keine Narrenfreiheit, sondern es steht ihm nur die mittlere ortsübliche Vergütung zu!
    Diese wird im Streitfall ggf. gutachterlich zu ermitteln sein.

    Ich würde daher seriöse Gegenangebote einholen und dann nur einen angemessenen Betrag bezahlen. Ob die Brüder des Rest einklagen werden, dürfte dann höchst fraglich sein...
     
  13. Paul99

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    Hallo zusammen,

    ich hatte mir im Winter auch ein paar Lüfter leihen müssen, um das Haus trocken zu bekommen (nachdem meine kaputt gegangen waren).

    Ich musste auch mit Erstaunen feststellen, dass deren Wochenmiete exakt dem Neupreis der Geräte entsprach.

    Den Plan, ins Lüfterverleihgeschäft ein zu steigen habe ich dann aber nicht weiter verfolgt.....
     
  14. upD8R

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    Naja, die die wir hatten, sind in der Anschaffung sicherlich deutlich teurer als 70 EUR (netto) die Woche ...
     
Thema: Kosten für zwei Bautrockner über 3 Tage
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