Welcher Lastfall nach DIN 18195?

Diskutiere Welcher Lastfall nach DIN 18195? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo! In der DIN 18195-4 steht unter Punkt 1, dass bis zu einer ausreichenden Tiefe unter der Sohle ein stark wasserdurchlässiger Boden...

  1. #1 Thomas Praefcke, 03.12.2002
    Thomas Praefcke

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    Hallo!

    In der DIN 18195-4 steht unter Punkt 1, dass bis zu einer ausreichenden Tiefe unter der Sohle ein stark wasserdurchlässiger Boden vorhanden sein muss.

    Aber wie ist der folgende Fall einzuordnen, wenn sich im Bereich eines Reihenhauses unterschiedliche Böden befinden?

    Bis 30 cm unter die Sohlenunterkante wurde ausgebaggert und dann Sand eingebaut. Auch der Arbeitsraum wurde mit Sand verfüllt. Eine Dränung ist nicht vorhanden.

    Haus 1 steht in einem Bereich mit Sand
    Haus 2 steht in einem Bereich mit Sand
    Haus 3 steht zur Hälfte im Sand, dann Lehm
    Haus 4 steht in einem Bereich mit Lehm
    Haus 5 steht in einem Bereich mit Lehm
    Haus 6 steht in einem Bereich mit Sand

    Bei Haus 1 und 2 kommt es nicht zu aufstauendem Sickerwasser. Aber wie ist der Lastfall bei Haus 3 bis 5 einzustufen?
    Dort kann das Wasser aufgrund des Lehmes nur bis etwas unter die Sohle sickern und dann im Füllsand bis ca. 7 m zur Seite um wieder in einen versickerungsfähigen Bodenbereich zu kommen.

    Danke Thomas
     
  2. #2 Thomas Praefcke, 01.02.2003
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    Hier nun die Antwort des Geologen:

    In Teilbereichen kommt es zu Stauwasser, welches mittels einer Ringdränung abgeführt werden muss um beim Lastfall Sickerwasser zu bleiben.
     
  3. Auge

    Auge Gast

    Und wo ist das Problem?

    Der Teil 4 ist zuständig für Abdichtung der Bodenplatte, egal was für Lastfall anliegt. Es kann nur drauf verzichtet werden, wenn unter anderem versickerungsfähiger Boden ansteht und der Raum nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen gedacht ist.

    An der Abdichtung als solcher ändert sich doch nix.
     
  4. #4 Thomas Praefcke, 01.02.2003
    Thomas Praefcke

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    Es war von mir nicht ganz klar formuliert - aber es ging um den Lastfall an den Wänden und die DIN 18195 Teil 4 behandelt folgenden Bereich: "Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden.

    Teil 6 behandelt dann z.B. aufstauendes Sickerwasser, welches anzusetzen ist, wenn keine ordentliche Dränung vorhanden ist.
     
  5. Auge

    Auge Gast

    Hausgemachte Probleme?

    Der Lastfall nichtstauendes Sickerwasser ist ein theoretischer Lastfall, den es in der Praxis nicht gibt. Es sei denn, Sie bauen in einer Kiesgrube.

    Dieser Lastafll kann nur angewandt werden, wenn eine Drainung exakt nach DIN 4095 geplant und ausgeführt wurde, und zwar INSBESONDERE Wartung und Reinigung. Selbst dann ist keine Sicherheit gewähreistet. Schon gar nicht bei Frost.

    Also warum darüber Gedanken machen, wenn die Abdichtung gegen aufstaunedes Sickerwasser 30 Pf/m² mehr kostet (Das Gewebe ist mit Einbau so teuer)?
     
  6. #6 bauworsch, 01.02.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wiederspruch

    Hallo Auge, das mit den Mehrkosten kannst Du bitte so nicht stehen lassen. Diese Abdichtungsform erfordert anhand der größeren Schichtdicke schon erheblich mehr Materialaufwand und somit mehr Kosten.
     
  7. Auge

    Auge Gast

    Schnauze, Worschi

    Dann rechne doch mal aus, wo der Unterschied ist:

    Differenz 1 mm Schichtdicke und Gewebe.

    Gemeinsam ist Grundierung, zweimaliges auftragen und Schichtdickenkontrolle.

    Obwohl es ehh egal ist, wird ohnehin immer falsch gemacht. OK, bei 4 mm kann man mehr pfuschen als bei 3 mm......
     
  8. #8 Thomas Praefcke, 02.02.2003
    Thomas Praefcke

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    Natürlich ist es besser vorsorglich gegen aufstauendes Wasser abzudichten......

    ... aber man benötigt über 30% mehr KMB - das kostet....

    Dann gibt es auch einige Helden, die spritzen die Beschichtung frisch in frisch (Auslegung der DIN 18195):

    Also erste Schicht von links nach rechts und zweite Schicht auf dem Rückweg von rechts nach links (natürlich mit einem "leichten" vertikalen Versatz). Je nach Laune ggf. auch mal in umgekehrter Reihenfolge.... Da bekommt man das Gewebe schlecht zwischen die Lagen.
     
  9. #9 bauworsch, 02.02.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wenn Du´s genau wissen willst

    1mm mehr Schichtdicke ist ein kg mehr Verbrauch, z.B. PCI-Pecimor 2S je kg € 1,25 netto + Vließ von PCI je m² € 2,14 netto = m²-Mehrpreis von netto € 3,39 zzgl. Märchensteuer = € 3,93.
    Und dann noch von der Firma a bisserl mehr, da diese zweimal ran muß in diesem Fall, da die erste Schicht erstmal soweit getrocknet sein muß, bevor die zweite drauf darf. Da is´nix mit Deinen paar Pfennigen. Noch Fragen?? ;) ;)
    Das macht summasummarum bei üblichen Kellern schnell nen 500 Euro-Schein aus, sollte es aber auf alle Fälle wert sein.
     
  10. Nase

    Nase Gast

    Schwerer Denkfehler!

    Denn auch die 3 mm dürfen nicht in einem Zuge drauf. Das geht regelmäßig schief. Also ist die Anzahl der Arbeitsgänge nur einer mehr (Vlies).

    Hat Sachsen jetzt auch schon byrische Preise? Dann wird es Zeit für euch, nach NRW zu kommen: hier kostet das Vlies keine 50 cent/m² (Lückenhaus in Wuppertal).

    Die teursten Maßnahmen sind ehh Hohlkehle und die unterscheidet sich nicht.

    Wer so einschichtig arbeitet, sollte in der noch frischen Masse ertränkt werden.

    Ich hab aber gerade so einen Fall hinter mir, allerdings in Sachsen-Anhalt. Mehrpreis bei einem Keller von 24 m x 8 m: 420 Euro. Allerdings erst nach auf die Finger klopfen, zugegeben.
     
  11. #11 bauworsch, 02.02.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Du solltest das Lesen

    doch lieber dem Auge überlassen. :lock
    Schon klar, dass auch bei 3 mm ( Trockenschichtdicke ) zwei Arbeitsgänge erforderlich sind, aber halt nass in nass und das geht an einem Tag. Bei der oben beschriebenen Maßnahme ist das nicht der Fall.
    Was ich aber jetzt nicht verstehe ist, dass angeblich in NRW der m² Dickbeschichtung nicht unter 40 Eurinchen zu haben sei ( das läßt auf Goldvließ tippen), aber die Zutaten so billich sind :confused:
    Und ein Keller 24 x 8 hat 64m Umfang und bei angenommenen 2,5 Höhe sind das 160 m², 420 Euro/ 160m² = wieder nix mit 30 Pfennig :Brille
    Aber lass mer das, bringt eh nix und der eigentlichen Frage hilft es auch nichts.
    Dazu aus meiner Sicht soviel, wenn die Reihenhäuser von unterschiedlichen Lastfällen betroffen sind, so ist bei den Abdichtungsmaßnahmen der höchste Lastfall heranzuführen und bei allen entsprechend abzudichten.
     
  12. Auge

    Auge Gast

    Da sind wir ja wieder einig

    Apropos lesen: das eine ist in NRW das andere in SA :)

    Also nix durcheinanderschmeissen. Durchgetrocknet ist das übrigens, wenn ich einmal drumrum gehe und nach der Mittagspause weitermache (2 mm Schichtdicke je Auftrag!). Das Argument ist also daneben.

    Die zweite Rechnung stimmt nicht ganz, weil der Keller nur bis zu einer Höhe von 1,55 m abgedichtet wurde, Aber entscheidend ist hier eher der Arbeitslohn.

    Einig sind wir darin, daß immer der nächsthöhere Lastfall (in diesem der in der Praxis sich tatsächlich einstellende) zu Grunde gelegt werden sollte.

    Denn mit den Sanierungen kenne ich mich aus: nicht unter 200 Eurinchen /m².

    Früh (falsch) gespart kommt früher teuer zurück, als man denkt.
     
Thema:

Welcher Lastfall nach DIN 18195?

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