Nachbar??????????

Diskutiere Nachbar?????????? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; auch noch mal kurz zum mitschreiben: der bauherr bekommt NICHT was er begehrt, da das pultdach gestrichen wurde. es ist doch ganz egal, ob der...

  1. libo

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    auch noch mal kurz zum mitschreiben:

    der bauherr bekommt NICHT was er begehrt, da das pultdach gestrichen wurde.

    es ist doch ganz egal, ob der nachbar auf grundlage des b-plans baut. vielleicht hat es für ihn gepasst. solange es die möglichkeit gibt, dass das amt änderungen vom b-plan zulässt und dieses das auch macht, ist die ganze sache gegessen.

    er hat vielleicht im vertrauen des b-plans das grundstück gekauft, muss doch aber wissen, dass änderungen vorkommen können. vor allem deswegen schon, da er ja selbst eine änderung des b-plans haben will (garage mit satteldach).

    also will ja auch der nachbar was vom bauherr und sollte m.M. nach keinen riesen streit vom zaun brechen, wegen 80 cm, zumal die bauherren ja mit der ausrichtung der garage entegegen kommem...
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Das sagt sich immer leicht wenn man selbst nicht betroffen ist. Ich wüßte ehrlich gesagt nicht, wie ich mich in dieser Situation verhalten würde. Das merkt man wohl erst wenn es einem selbst betrifft.

    Normalerweise bin ich ziemlich schmerzfrei, meine Nachbarn können fast alles veranstalten. Trotzdem habe auch ich meine Schmerzgrenze, und dann verstehe ich keinen Spaß mehr. Das bekam auch ein Nachbar zu spüren, als er der Meinung war, man könnte auch noch gegen Mitternacht mit der Kettensäge im Garten Brennholz machen, keine 10m von meinem WZ-Zimmer entfernt (und das im Spätsommer).
    Wer weiß, vielleicht sind die 80cm für Deinen Nachbarn das was für mich die Kettensäge um Mitternacht war. Schlichtweg nervend.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Hansal

    Hansal

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    erledigt!
     
  4. l0co

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    Also ein bisschen verstehe ich den nachbarn auch, aber wir haben das Grundstück erst gekauft als die Genehmigung durch war, nicht eher!

    Zudem mussten wir um die Genehmigung zu bekommen das Haus mit Garage um 80 cm Verschieben es war ja keine Willkühr.

    Für die dahinter liegenden Grundstücke wurde der Bebauungsplan aufgrund unseres Baus geändert, sodass auch andere die nach uns kommen so Bauen können, wenn diese dann möchten.

    Wir haben uns 10000 mal dafür entschuldigt, zudem hätte er vorher ja zwar 2,80 m die garage von der Grenze gehabt aber musste auf eine 9 Meter wand gucken.

    Jetzt sind es nur noch 2 m abstand aber durch drehen der Garage guckt er nur noch statt auf 9 Meter auf 6.

    Ich sehe das vielleicht ein bisschen lockerer von mir aus könnt der Nachbar sich ein Aladin Palast dort hinstellen.

    Noch ein Punkt irgendwann kommt eine Hecke dorthin wo er unsere Garage eh nicht sieht.
     
  5. Bonnat

    Bonnat

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    Hallo,

    die Antworten heute dürften ja ohnehin schon für die Katz sein, denn nach 6 Monaten Wartezeit von Amts wegen kam es gestern ja auf 5 Minuten an und heute stehen die Fundamente schon, oder? Für so ein Vorgehen fällt mir nichtmehr viel ein...

    Ich weiss nicht, ob ihr Euch mit der gesamten Vorgehesweise einen Gefallen macht. So ein BPlan hat ja auch eine gewisse Aussagekraft über die geistige Struktur der dortigen Häuslebauer. Wenn ich "nur Satteldach, Ziegel rot..." lese, weiss ICH das ich da nicht rein passe, mit eurer lockeren Auslegung und dem Kampfeswillen wünsche ich Euch da echt viel Glück...

    Achso: Welche Hecke wollt ihr denn pflanzen, dass man euere Garage nicht mehr sieht? Auch dazu sollte was im Bauplan stehen, frei nach dem Motto: "Hecken zwischen den Baugrundstücken dürfen eine Höhe von xxx m
    nicht überschreiten..." ;)

    Gruß
    Peter
     
  6. #26 ralph12345, 16.02.2011
    ralph12345

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    Nachdem es ja nun doch das Walmdach geworden ist... Über welche Abweichung zm B-Plan reden wir eigentlich? Um eine wie viel höhere Traufe geht es?
     
  7. l0co

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    Wir haben nur die Traufenhöhe geändert bzw bewilligt bekommen von 4,20 m auf 5,90 m .

    Wir wollten ein Pultdach haben, durften jedoch nicht und haben dann uns für ein zulässiges Walmdach entschieden!

    Heute Abend treffen wir uns mit den Nachbarn der der EINE Nachbar hat alle anderen auch Wild gemacht und da keiner dort ärger haben möchte wird versucht das Problem zu klären.

    Fundamente wurden heute gegossen allerdings haben wir die Garage des gute Willens wegen, sein lassen. Ich berichte weiter lg
     
  8. #28 ballycoolin, 16.02.2011
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    "Nur" von 4,20 auf 5,90...Warum wird sowas eigentlich bewilligt?
    Und in anderen Gemeinden darf man nicht einmal das Haus so streichen, wie man will...
     
  9. #29 coroner, 16.02.2011
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    Bewilligung von 4,20 auf 5,90 ???? :wow
    Da wird ohnehin jeder Zweite im Baugebiet so machen -> :motz

    Wir habens ähnlich - durften aber von Anfang an so bauen, da besondere
    Regelung in diesem "unseren Streifen" galten - da dort mal Kettenhäuser geplant
    waren... trotzdem mosert das halbe Baugebiet warum wir denn "so hoch dürfen"
    :o

    Ihr scheint ein wenig... ähem... [D]stur[/D] äh eigensinnig, kann das sein ?
    Viel Freude noch.

    PS: wie sagte schon die gute Marie...
    Überlege einmal, bevor du gibst, zweimal, bevor du annimmst, und tausendmal, bevor du verlangst.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Delta H = 1,70 m. Mein lieber Herr Gesangverein. Das ist fast eine durchschnittliche Körperlänge.

    :yikes
     
  11. R.B.

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    Das ist bald ein komplettes Stockwerk. :o

    Kein Wunder dass der Nachbar jubelt. :motz

    Gruß
    Ralf
     
  12. Baumal

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    sie hat sich bestimmt nur vertippt, in ihrer aufregung...
     
  13. l0co

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    Ne nicht vertippt, würde die gemeinde grundstücke zur verfügung stellen wo sowas erlaubt ist hätten wir da gebaut.

    Und unser Bürgermeister fand das auch nicht schlecht da einige ja vielleicht etwas moderner bauen möchten.

    Ps. wäre dies abgeleht worden, hätten wir das Grundstück auch nie gekauft
     
  14. #34 ralph12345, 16.02.2011
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    Ich stell mir nur mal gerade vor, ich hab ne Terasse, die ständig im Schatten liegt, weil der Nachbar 1,7m höher bauen durfte. Oder meine Solaranlage liegt deswegen abends früher im dunkeln. Oder meine Zimmer sind allesamt zu klein, weil ich mich stur an den B-Plan gehalten hab und der Drempel nicht höher durfte, aber der Nachbar darf plötzlich. Oder ich konnte wegen der Wandhöhe kein Fenster mehr am Giebel unterbringen, beim Nachbarn gehts auf einmal... Oder meine Dusche hat nicht mehr unter die niedrige Decke gepasst oder oder oder... Ich wär sauer. Die Garagenwand wär mir da noch völlig egal. Wozu gibts denn B-Pläne, wenn sowas zugelassen wird??

    Ich will mir gar nicht ausmalen, was ich alles hätte bauen dürfen...

    Sowas erzeugt Neid und Ärger mit den Nachbarn. Das sollte man vermeiden, denn die leben da sehr lange neben einem.
     
  15. #35 ralf9000, 16.02.2011
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    Habe ich das richtig verstanden, Ihr habt das Grundstück von der Gemeinde gekauft, aber nur weil Ihr ihr die Pistole mit einer gewünschten Sondergenehmigung auf die Brust gesetzt habt und das mit dem Bürgermeister auf Eurer Seite?

    Da hat ja die Gemeinde dann einiges vermischt, was sie nicht vermischen darf.
     
  16. Bonnat

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    Na der Nachbar hat doch noch gar nicht gebaut. Der kann doch jetzt auch noch ein zusätzliches Stockwerk auf seine Hütte pappen. Oder vielleicht ein schmuckes Türmchen? Dann kann er auch einen Muezzin einstellen, der täglich 5x die versammelte Bauherrenschaft zur Lobpreisung des Bürgermeister für den nachträglich geänderten Bebauungsplan aufruft :D

    Gruß
    Peter
     
  17. Idlab

    Idlab

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    kommt alle in den Osten, da gibt es sowas nicht ! :Brille
    Das einzige an was man sich halten muss::bef1021:

    Bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen
    Abschnitt 1
    Gestaltung
    § 8
    Gestaltung
    (1) Bauliche Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Baukunst durchzubilden und so zu gestalten,
    dass sie nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff
    und Farbe nicht verunstaltet wirken.
    (2) Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung derart in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-,
    Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören​


    dafür gibt es weder vernünftige Jobs, noch fähige Arch..., aber das Bauland ist günstig.:irre
     
  18. Lukas

    Lukas

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    Bist Du wahnsinnig??? ;) :D

    Gruß Lukas
     
  19. #39 ballycoolin, 16.02.2011
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Das hat dir doch der Nachbar nahegelegt...und du wunderst dich? ICH würde nciht gerne neben dir wohnen. Wer in solchen Dingen nur auf sich selbst schaut, macht das bei "Banalitäten" erst recht... Ich bin froh, wenn meine Nachbarn ein wenig auf mich Rücksicht nehmen und Empathie zeigen.
    Hier gehts ja nicht um Änderungen in der Dachneigung um 2 Grad oder leichte Abweichungen vom Baufenster, wenn genügend Grund und Abstand da ist... Es erstaunt mich schon, dass du gar nicht nachvollziehen kannst, wie es deinem Nachbarn geht.

    Außerdem dachte ich immer, dass der Abstand bei Garagen entweder mindestens 3 m betragen muss oder gleich auf die Grenze gebaut werden muss...Das ist wohl eine Fehlinformation?
     
  20. #40 likema33, 16.02.2011
    likema33

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    Mag sein. Allerdings sind die Höheneinstellungen eines Hauses in der Regel nicht nachbarschützend. Fraglich ist trotzdem, warum dies vorliegend genehmigt wurde, obwohl der B.Plan etwas anderes vorsieht. Da käme ich mir als Nachbar auch ver.... vor.
     
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Nachbar??????????

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