Interpretation "Dachüberstand" im Bebauungsplan?

Diskutiere Interpretation "Dachüberstand" im Bebauungsplan? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Sehr geehrtes Forum, liebe Experten.... Hätte mal eine Frage zu meinem mir vorliegenden Bebauungsplan... Zitat...

  1. #1 lorenzh, 16.02.2011
    lorenzh

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    Sehr geehrtes Forum, liebe Experten....


    Hätte mal eine Frage zu meinem mir vorliegenden Bebauungsplan...

    Zitat Bebauungsplan:"Dachüberstände zwischen 0,40m und 1,0m sind zulässig." Zitat Ende

    Wie ist das zu interpretieren, muss das Haus jetzt nun einen Dachüberstand haben der mindestens 40cm beträgt oder kann das Haus auch ohne Dachüberstand gebaut werden?

    Mein Planungsbüro meint, es könne auch ohne Dachüberstand geplant werden, ansonsten müsste es ja in etwa so heissen "Ein Dachüberstand ist zwingend notwendig und muss zwischen 0,40m und 1,0m liegen."

    Klar, man könnte jetzt im Bauamt nachfragen aber wir wollen ja keine schlafenden Hunde wecken....:biggthumpup:

    Wie sehen das die Experten hier? Würde mich über Antworten freuen+

    Gruss
     
  2. Baumal

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    ich lese nix davon, dass keine dachüberstände unzulässig wären.
    nur dachüberstände, bis 39cm und ab 1.01m sind unzulässig.
     
  3. #3 Baufuchs, 16.02.2011
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    Ich sehe das anders als Dein Planungsbüro.

    Wenn "zwischen 40 und 100cm" zulässig, dann sind m.E. Maße außerhalb dieses Bereichs eindeutig unzulässig.
     
  4. #4 marlboro, 16.02.2011
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    Kein Dachüberstand - kein Maß.
     
  5. #5 lorenzh, 16.02.2011
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    Ja wat denn nu?

    Warum ist das eigentlich so schwammig im Bebauungsplan formuliert, wurde hier bewusst "Luft" für Interpretationen gelassen?:think
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2011
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    Wieso schwammig? Ist für mich glasklar. Entweder liegt die Rinne hinter/auf der Traufwand oder es gibt einen Dachüberstand von 40 bis 100 cm.

    Wobei ich wirklich immer mehr drauf warte, dass im B-Plan die Farbe des Klopapiers vorgeschrieben wird.
    Diese Regelungswut ist einfach nur krank!
     
  7. #7 Schwarz, 16.02.2011
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    ich lese das so, dass ich, wenn ich einen dachübstand ausführe diesen innerhalb der genannten grenzen auszuführen habe.

    so weit so gut. dass kein dachüberstand zulässig oder unzulässig ist kann ich hier nicht entnehmen. würde aber spontan dazu tendieren zu sagen, dass ein 0er nicht ausgeschlossen ist.

    gibt es vielleicht noch eine ortsgestaltungssatzung? nachfrage bauaufsicht? flachdächer erlaubt?

    die weckt ihr bei der baueingabe sowieso auf. einer muss ja schließlich stempel drauftun.

    schwarz
     
  8. #8 Der Bauberater, 16.02.2011
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    Gibt es da noch mehr Text oder kann man den ganzen B-Plan wo einsehen?
    Aus dem einen Satz kann man alles interpretieren!!
     
  9. #9 Schwarz, 16.02.2011
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    p.s.: stimmt, der gesamttext wäre hilfreich. in der regel steht ja mehr als nur ein einziger, aus dem zusammenhang gerissener satz, in den dingern.

    p.p.s.: manchmal ist auch die "begründung zum bebauungsplan" bei solchen themen hilfreich.
     
  10. #10 lorenzh, 16.02.2011
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    Das gesamt Dokument hat das Planungsbüro von der Gemeinde angefordert...habe nur eine Kopie.

    Aber zu den Dachüberständen ist der oben genannte der Einzige Satz.

    Flachdächer sind nicht zulässig. Zitat B-Plan:"Alle neu zu errrichtenden Gebäude sind mit Satteldach auszuführen. Als Dachnneigung wird für die Haupt- und Nebengebäude 35 -45 Grad festgesetzt."

    Werde weiteres Vorgehen mit meinem Planungsbüro besprechen. Danke an Euch für die Antworten....
     
  11. #11 lorenzh, 16.02.2011
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    Das gesamt Dokument hat das Planungsbüro von der Gemeinde angefordert...habe nur eine Kopie.

    Aber zu den Dachüberständen ist der oben genannte der Einzige Satz.

    Flachdächer sind nicht zulässig. Zitat B-Plan:"Alle neu zu errrichtenden Gebäude sind mit Satteldach auszuführen. Als Dachnneigung wird für die Haupt- und Nebengebäude 35 -45 Grad festgesetzt."

    Werde weiteres Vorgehen mit meinem Planungsbüro besprechen. Danke an Euch für die Antworten....
     
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