Nachbargrd. höher wer muss sichern? +foto

Diskutiere Nachbargrd. höher wer muss sichern? +foto im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, haben im mom. folgendes problem... Wir sind mit dem Bau fast fertig und stellt sich nu die frage wer ist für die sicherung des "hanges"...

  1. domik

    domik

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    Hallo, haben im mom. folgendes problem...

    Wir sind mit dem Bau fast fertig und stellt sich nu die frage wer ist für die sicherung des "hanges" zuständig bzw. wer/wo kann man auskunft drüber bekommen?

    Situation:

    Nachbarshaus liegt an der Ecke und stand schon bevor wir anfingen zu bauen.
    Zu der Straße zu der es angegliedert ist liegt es ein bischen höcher zu unserer aber um ca 70-80cm...

    Im B-lan steht man solle über der OK-Strasse nicht höher mit dem FFB sein als 50 cm... wenn wir also seine Höhe aufgenommen hätten wäre es auch nicht recht...wir haben schon ein wenig aufgeschüttet 20-30cm...

    so nun haben wir 3meter... wo auch die durchfahrt zu den carports sein soll(also nix da mit planzringen) und einen riesen hang vom nachbarn:wow

    haben so viele verschiedene aussagen von bekannten&co bekommen von wegen das der nachbar dafür zuständig ist wasser&erde zu sichern... bis ihr seid dazugekommen ihr hättet euch anpassen sollen... ist alles mit dabei...

    wo kann man den genauere auskunft zu situation holen? nachbar weiß von nix, wollen nichts fordern was nicht soll, haben aber auch nichts zu verschencken... bitte um rat:think

    achso anbei noch foto (das holzstück bei der regenrinne ist die max. höhe von pflastersteinen eher eine ziegelreihe drunter)
     
  2. #2 ecobauer, 16.02.2011
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    Mal im Nachbarschaftsrecht und im Baurecht nachgucken oder nachgucken lassen.

    In der Regel ist es so, dass derjenige, der durch Aufschütten oder Abgraben die Notwendigkeit zur Abstützung oder Absicherung schafft, auch dafür aufzukommen hat!
    Dennoch würde ich mal mit dem Nachbarn reden, da es ja um die Gestaltung des gemeinsamen Grenzverlaufes geht. Vielleicht bringt er sich in irgendeiner Form ein.
     
  3. #3 Butsch71, 20.02.2011
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    Meines Erachtens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

    Wir haben ein ähnliches Problem bei unserem Bau in Hammoor, einer Ortschaft in Schleswig Holstein.
    Dort besagt das Baugesetz, dass der Eigentümer des HÖHER GELEGENEN Grundstücks für eine Absicherung zuständig ist bzw. dafür zu sorgen hat, dass kein Regenwasser auf das niedrigere Grundstück läuft.

    Auf der einen Seite unseres Grundstücks baut sich der Nachbar eine Garage hin, darum muss dort abgesichert werden, mittels L-Steinen und "Blockets" die mit Zement ausgeschüttet wurden. Sonst würde das absacken wenn sie mit dem Auto drüber fahren.

    Auf der anderen Seite macht (der andere) Nachbar NICHTS. Er wird dort Rasen sähen und wir lassen die Erde einfach "auslaufen". Den "Wall" der dadurch entsteht werden wir bepflanzen und gut. Dies setzt aber voraus, dass das Regenwasser beim Nachbarn auch wirklich versickert. Tut es das nicht, muss er für Abhilfe sorgen.

    Auskünfte gibt das Baugesetzt, welches von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich ist.
    [​IMG]
     
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