Dämmung und Abdichtung des Kellers

Diskutiere Dämmung und Abdichtung des Kellers im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Raik, das wird sich in einem Forum nicht endgültig klären lassen. Du siehst ja selbst, am Anfang des TE sagen erfahrene Experten: das geht nie....

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Lebski

    Lebski Gast

    Raik, das wird sich in einem Forum nicht endgültig klären lassen. Du siehst ja selbst, am Anfang des TE sagen erfahrene Experten: das geht nie. Ich bin da nicht ganz so schnell dabei, die a.R.d.T. ändern sich halt permanent.
    Für dich wäre die RSG wichtig, dass ist die Bescheinigung über 10 Jahre Remmers System Garantie. Ich zweifle, dass du die hast, sonst wärst du über die geplante Ausführung besser beraten worden.
    Ob eine Sonderlösung oder eine regelgerechte Ausführung gem DIN und KMB-Richtline vorliegt, ist am Ende eine Frage die der Richter entscheidet. Je nach Richter dürfte es da zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

    Ich würde auf die RSG bestehen. Wenn es 10 Jahre hält, kann es auch länger halten.
     
  2. raik

    raik

    Dabei seit:
    09.01.2011
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl Ing
    Ort:
    Rems Murr Kreis
    Hallo Lebski,

    hört sich nach einem vernünftigen Kompromiss an - werde den Vorschlag mal einbringen ...
     
  3. #43 Carden. Mark, 27.02.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Nö, @Lebski, meist gehen wir konform, hier sehe ich das aber gaaanz anders.
    Das wird wohl eher eine Frage sein, die an den gerichtlich bestellten SV gestellt wird.
    Selbst Remmers sprich von "Sonderbauweise" Ergo nicht DIN konform.
    Wenn die Frage zudem noch nach den aRdT Technik gestellt wird, die sich nämlich NICHT permanent ändern, wird es sehr eng werden für den Gegner.
    Wenn überhaupt, versucht der Hersteller das ganze als SdT darzustellen. Das ist aber regelmäßig NICHT Vertragsgrundlage.
    Hierzu passt das dann schon eher:
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn sich die a.R.d.T. nicht ändern, warum bekommen wir dann immer öfters neue DIN-Normen (die oftmals hinter den a.R.d.T. hinterher hinken)?

    Ich sage ja nicht, dass die Ausführung super ist. Wäre sicher auch nicht meine Wahl, vorallem bei Neubau kaum nachvollziehbar, warum das gemacht wurde.

    Auf der anderen Seiten, wird es wohl oft bei Sanierungen gemacht. Wenn mir jemand 10 Jahre Garantie darauf gibt, ist mir das lieber als 5 Jahre nach BGB.

    Und ob ein Einklagen auf Änderung der Kellerabdichtung bei diesem Fall erfolgreich wäre, wage ich zu bezweifeln. Vor Gericht und auf hoher See...
     
  5. #45 Carden. Mark, 27.02.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Las uns nicht über die DIN diskutieren, von wem die gemacht und wer hier seine Zwecke teilweise verfolgt. Bleiben wir bei den aRdT. Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. (aus WiKi)
    Wenn wir gerade dabei sind: WiKi zu zitieren
    Die aRdT ändern sich also nicht fortwährend. Techniken, die aRdT wurden werden eher selten irgendwann als falsch eingestuft. Bei den SdT sieht das aber gaaaanz anders aus. Hier kommt es Reihenweise vor. (siehe Noppenbahnen unter BP und die zuvor zitierten Bitumenstoffe auf Teerhaltige Untergründe) Ich möchte nicht derjenige sein, an dessen Bauwerk sich die Dauerhaftigkeit beweisen soll. Es sein denn, es ist sehr wahrscheinlich nicht Risikobehafteter.

    Die 10 Jahres Garantie hat aber einen Nachteil. Wem gegenüber wird diese ausgesprochen? Wer ist Anspruchssteller? Der BU oder der AG? Und was ist nach den 10 Jahren? Ich kenne Reihenweise Objekte die Dicht erschienen, da kein stauendes Wasser anstand. Dann änderten sich die Gegebenheiten, evtl. auch nur temporär. Es wurde aufgegraben und erkannt, dass Bereiche zu keiner Zeit dicht gewesen sein konnten. Was nun - Gewährleistung ist abgelaufen.

    Ich will garkeinen in den Rechtsstreit zwingen.
    Ich teile Deine Einschätzung zum Ausgang aber nicht.
     
  6. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    @Raik

    Und was machste jetzt?

    Verstehe ich nicht.

    Stelle mal Bilder ein. Vielleicht wirds dann klarer.

    Bilder im Beitrag #1 sind von Deinem Haus ?? Wenn ja: Wo ist auf Bild 3 die Dämmung und warum ist die Noppenbahn verkehrt herum angebracht?
     
  7. #47 Carden. Mark, 27.02.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Es scheint sich hierbei um die Delta-Geodrän zu handeln.
    Innen mit Gleitfolie, dann Noppenbahn, dann Vliesschicht. Die Richtung des Einbaues wäre demnach richtig.
     
  8. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Mag sein.

    Und was ist mit dem aus der KMB heraushängenden Gewebe ( Bildmitte hinter dem Noppendingsbums und oben darüber ) und dem " bescheidenen " Aufzug der KMB. Sieht ja fast so aus, als sei die KMB mit der Kelle gegen die Wand " geworfen " worden.
     
  9. #49 Carden. Mark, 28.02.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Sieht für wahr selten bescheiden aus.
    Ich aber keine Ahnung was da alles zu sehen ist.
     
  10. raik

    raik

    Dabei seit:
    09.01.2011
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl Ing
    Ort:
    Rems Murr Kreis
    Hallo zusammen,

    es stand noch die Frage im Raum "wie ich jetzt weiter verfahre?".

    1. Zunächst dachte ich meine Ausführung sei ein "absolutes no go".
    Mittlerweile haben wir gelernt, dass auch dieser Weg möglich ist.
    2. Vielleicht ist dies nicht der ideale Weg. Wenn ich mich hätte frei entscheiden können, hätte ich die DIN Ausführung gewählt. Nun habe ich aber diese Lsg.
    Die Firma Remmers hat diese Lsg schon vor 25 Jahren so verbaut. Und es gab keine Probleme. Und hier wurde sicher kein WU Beton verwendet (Alte Oper in Frankfurt).
    3. Rein praktisch betrachtet, denke ich dass diese Lsg - dicht ist!
    Wo ist die Schwachstelle? Meiner Meinung die Schalungsrohre. Aber selbst an diesen befindet sich die Perimeterdämmung, das Bitum und die Noppenbahn ...
    Dass es jetzt an genau dieser Stelle zu Problemen kommt ... ist doch eher unwahrscheinlich. Da ist es doch genau so wahrscheinlich, dass es in einer Weisen Wanne zu einem Riss kommt ...
    Und wenn es dort zu Problemen kommt - läßt es sich leicht beheben!
    4. Ich halte es für unverhältnismäßig alles herauszureisen - da ich die wahrscheinlichkeit eines Schadens mittlerweile eher als gering betrachte!
    5. Wie sieht es rein rechtlich aus?
    - DIN verpflichtend? Jein!
    - anerkannte Regel der Technik? vieleicht eher nicht! Dafür Stand der Technik
    - gleichwertige Ausführung (ähnliches Risiko) wie DIN bei normalem Beton? eher ja

    Nun komme ich zum Schluss: Alles so lassen, 10 Jahre Garantie mitnehmen! Fertig!

    Vielen Dank für Eure Meinung und Euer Interesse mich zu beraten!
     
  11. #51 Carden. Mark, 28.02.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ist schon OK.
    Dann haben Sie halt die paar Sätze rausgelesen die gefielen.
    Die waren zwar eher aus dem Bauch des Antwort gebenden, als dass diese die tatsächliche Fachmeinung zu dem Thema wiederspiegelten, aber das ist OK.
    Koste ja nicht unser Geld.
    Nur das mit den 10 Jahre haben Sie nun schriftlich - von Remmers?
    Sozusagen -. Remmers schuldet Ihnen die Dichtigkeit?
    Nicht falsch verstehen.
    Wir arbeiten u.a. auch mit Remmersprodukten.
    Nur läuft das mit den 10 J. Gewähr bei denen idR etwas anders.
    Hier krankt es nun schon am Anfüllschutz. Der scheint nämlich nicht von denen zu sein.
    Obwohl, der ist nicht schlechter - aber das wäre schon mal der erste Stolperstein.
    Das mit den NIE PROBLEMEN bei unserer Abdichtungsart - lasse ich jetzt mal besser unkommentiert.
    Verkäufer müssen verkaufen können.


    Nur für die Nachlesenden.
    Die Ausführung ist nie und nimmer aRdT.
    Noch nicht einmal der Produkthersteller behauptet das.
    Die Fachregeln und die Anwendungsrichtlinien sprechen klar eine andere Sprache.
    SdT - wer stellt die fest? Wohl eher Stand einer Verkaufsveranstalltung und eines bunten Faltblatts.
    Die Logik, dass ein WW auch undicht werden kann ist hier komplett fehl am Platz.
     
  12. raik

    raik

    Dabei seit:
    09.01.2011
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl Ing
    Ort:
    Rems Murr Kreis
    @Mark: nicht falsch verstehen. Ich fand deine Beratung echt gut!
    Ich schätze auch dein Fachwissen - dennoch bleibe ich bei meiner Meinung.
    Ich weiß es beleibt ein Restrisiko. Wenn ich nocheinmal Bauen würde, würde ich deinen Weg wählen ... die Verhältnismäßigkeit ALLES herauszureisen halte ich für übertrieben ... Einfahrt, Eingangsweg, Terrasse, 3m tief zu graben, Prozessausgang unklar ...
    Wie hoch ist deiner Meinung nach das Risiko?
    1 %
    10 %
    50 %
     
  13. raik

    raik

    Dabei seit:
    09.01.2011
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl Ing
    Ort:
    Rems Murr Kreis
    und die Chance den Prozess zu gewinnen?
    40%
    50%
    60%
    70%
    höher??
     
  14. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
Thema:

Dämmung und Abdichtung des Kellers

Die Seite wird geladen...

Dämmung und Abdichtung des Kellers - Ähnliche Themen

  1. Dämmung/Abdichtung von Außenluft und Zuluftrohren

    Dämmung/Abdichtung von Außenluft und Zuluftrohren: Moin zusammen, ich möchte gerne die Schwarmintelligenz hier anzapfen zu einem Problem, das wir gerade bei uns im Neubau haben. Hintergrund:...
  2. Bodenaufbau auf Kappendecke - Dämmung und Abdichtung Kellerdecke

    Bodenaufbau auf Kappendecke - Dämmung und Abdichtung Kellerdecke: Hallo Gemeinde, wie immer bin ich hier begeisterter Mitleser und hoffe nun bei meiner aktuellen Problemstellung ein paar Hilfreiche Ratschläge...
  3. Bodenaufbau Keller

    Bodenaufbau Keller: Hallo, ich mach mir gerade Gedanken über den Bodenaufbau im Keller. Leider ein bisschen zu spät, da der Rohbau schon steht. Es handelt sich...
  4. Abschlussrechnung mehr als 100% vom Festpreis

    Abschlussrechnung mehr als 100% vom Festpreis: Sehr geehrte Bauherren, ich möchte hiermit auf eine betruegerisch agierende Firma hinweisen. Es handelt sich hierbei um Xxxxxx . Herr x gibt...
  5. WU-Keller Doppelhaus an Grenze ohne Nachbar

    WU-Keller Doppelhaus an Grenze ohne Nachbar: Hallo liebe Experten... wir planen gerade eine Doppelhaushälfte, die zunächst ohne Nachbar erstellt werden soll. Sie erhält einen WU-Keller mit...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.