Einstellung der Arbeit???

Diskutiere Einstellung der Arbeit??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Bitte um Hilfe... Wir haben einen großen Auftrag übernommen, bei dem wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Nun wurden schon mehrere...

  1. #1 Shit Happens, 19.02.2011
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    Bitte um Hilfe...

    Wir haben einen großen Auftrag übernommen, bei dem wurde eine Ratenzahlung vereinbart.
    Nun wurden schon mehrere Zwischenrechnungen gestellt und keine bezahlt.
    Nun wird für die erste Rechnung eine Mahnung fällig dazu habe ich eine Frage. Wenn eine Woche nach der Mahnung kein Zahlungseingang erfolgt ist, kann ich dann die weiteren Arbeiten ohne Ankündigung einstellen? (Hatte ich mal irgenwo gehört)
    Kann doch nicht den ganzen Auftrag fertigstellen ohne Geld zu bekommen, wozu sind dann die Ratenzahlungen da?

    MfG

    Danke für alle Antworten
     
  2. Biker

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    Recht hin oder her,
    ich würde nach einem Gespräch mit dem Auftraggeber die Arbeiten einstellen.

    mfg biker
     
  3. #3 Wieland, 19.02.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ich würde den Auftraggeber paralell zur Mahnung 7 Zahlungserinnerung die Einstellung der Arbeiten schriftlich / empfangsbedürftig anzeigen nach Versendung des Schreiben
    Termin zu einem persönlichen Gespräch zur Klärung vereinbaren , aber nicht allein, am besten gleich mit Anwalt.

    Schließlich wurden Zug um Zugleistungen vereinbart.

    Grüße.
     
  4. #4 Shit Happens, 19.02.2011
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    Also werde ich das noch schriftl. festhalten in der Mahnung, dass ich die Arbeiten einstelle sofern keine Zahlung erfolgt. gibt es da nen § den ich einfügen kann.
    Problem mit dem Reden ist, es wurde schon geredet und vertröstet. Der Auftraggeber ist auch nie auf Baustelle sondern nur Bauleiter und die weisen darauf hin das sie nur für den Bauablauf zuständig sind....

    MfG
     
  5. #5 Wieland, 19.02.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Die Frage des § (keine Rechtsberatung ) ist haben Sie Vertrag nach VOB o. BGB
    eine Einstellung der Arbeiten sollte in beiden Fällen schriftlich erfolgen,
    nach Ihren Angaben wird der Vertrag von Seiten des Auftraggeber nicht
    eingehalten / erfüllt, was nach schriftlicher Ankündigung die Einstellung der Arbeiten zur
    Folge hat.
    Kündigen Sie die Einstellung der Arbeiten schriftlich an u. vereibaren Sie ein Termin
    in Ihren Räumen / Büro zur Klärung des Sachverhalt,da ist / sollte Ihr Anwalt zugegen sein.
    Papalapap an der Baustelle o. irgendwie hat in diesem Fall keinen Sinn.

    Grüße
     
  6. #6 Shit Happens, 19.02.2011
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    Vertrag besteht nach VOB. Na dann werden wir das in der Mahnung kund tun und um ein Gespräch bitten sofern daran Interesse besteht.

    Ich bedanke mich auf alle Fälle für die schnellen Antworten.

    MfG
     
  7. H.PF

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    Mich selber interessiert das nicht, vertröstet wurde ich zu oft, vertrösten ist oft verarschen...

    Ich schreibe Rechnung, arbeite weiter, wenn dann keine Zahlung erfolgt mahne ich, danach stelle ich mein Arbeiten ein. Zahlungsziel 1 Woche, nach 2 Wochen Mahnung, danach kündige ichdie Arbeitseinstellung an... und das ist dann schon lang genug, da stehen dann schon mehrere tausend Euros im Raume...

    Ich habe eine Grenze, wenn die ausstehenden Summen bei einem Kunden diese erreichen stelle ich das Arbeiten ein. Geht die Summe drunter denk ich vielleicht mal drüber nach für den Kunden weiter zu arbeiten. Oft arbeite ich dann erst weiter wenn die komplette Summe bezahlt wurde.
    Hat sich bei mir bewährt, erspart mir Ausfälle in Höhe mehrerer Monatslöhne...

    Und ich schreibe jede Woche Rechnung, arbeite allerdings auch fast nur auf Stundenlohnbasis für große Kunden...
     
  8. #8 Wieland, 19.02.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wäre ein schletes Zeichen wenn an einem Gespräch kein Interesse besteht.

    ( Schließlich hat der Auftraggeber bei Vertragabschluss bekundet das er zahlen :bef1021:will u. kann.)
     
  9. #9 Shit Happens, 19.02.2011
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    Nur ob der will und kann....
    Wir werden mahnen und wenn dann nach einer Woche keine Zahlung eingegangen ist, werden wa die Arbeiten einstellen und auch gleich um Vertragsaufhebung bitten.
    Habt ihr da noch nen § für mich?
    HWK hat leider am Wochenende nicht geöffnet :mega_lol:
     
  10. #10 jannis09, 19.02.2011
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    Hallo.

    Habe Dir einen Link zum Thema geschickt.
     
  11. Lukas

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    Handelt es sich bei dem Link um Geheimwissen?
     
  12. #12 jannis09, 19.02.2011
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    Nein, aber da ich hier relativ neu bin, weiß ich nicht genau, wie solche
    Dinge hier gehandelt werden müssen.
    Nenn es einfach "Unwissenheit"..........
     
  13. #13 Shit Happens, 19.02.2011
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    Kein Geheimwissen.
    Ist gut erklärt denke den kann man auch öffentlich machen...
     
  14. Lukas

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    Ich sags mal so: Wissen und gute Erklärungen sind erwünscht - Werbung nicht.

    Gruß Lukas
     
  15. #15 Shit Happens, 20.02.2011
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    Keine Werbung stelle den Link mal ein.

    MfG
     
  16. #16 Shit Happens, 20.02.2011
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  17. #17 Gast360547, 20.02.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    für mich wichtig ist, ...

    Moin,

    ... das dass Gespräch mit dem Bauherren und nicht der Bauleitung geführt wird. Dieses auch dann, wenn der Bauherr durch einen Architekten vertreten wird und dann evtl. als Auftraggeber erscheinen könnte (was mit Sicherheit nicht legitim und rechtlich oft durcheinander gewürfelt wird).

    Ich habe eben den link diagonal überflogen und dabei die beiden Entscheidungen des LG Frankfurt und des OLG D.-Dorf zu Grunde gelegt. Danach kann die Arbeitseinstellung ein probates Mittel sein, wenn es sich nicht um Mehrvergütungen handelt, sondern ausschließlich um die vertraglich geschuldete Leistung (hoffe, dass ich das so schnell und richtig verstanden habe). Trotzdem immer schriftlich und nachweisbar dem Bauherren anzeigen. Wenn ich das richtig erinnere, steht in der VOB auch beschrieben, dass Zahlungen auf das äußerste zu beschleunigen sind und unstreitige Beträge ausgezahlt werden müssen. Selbst die rechtmäßig einbehaltenen Beträge, die bei Mangelbehauptung durch den AG angenommen werden dürfen, dürfen nicht mehr bis zu dem 5-fachen der zu erwartenen (theoretischen) Mangelbeseitigungskosten betragen, sondern maximal das 3-fache dessen. Einige Juristen meinen sogar, dass es nur noch das Doppelte sein dürfe.

    Grüße

    stefan ibold
     
  18. #18 Shit Happens, 20.02.2011
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    Ja so hatte ich das auch verstanden. Da unsere Leistungen erbracht wurden und durch die Bauleitung bestätigt und abgenommen wurden, sollte das denke mal kein Problem, nach der abgelaufenen Mahnfrist die Arbeiten einzustellen.

    Oder belehrt mich eines besseren, habe auf diesem Gebiet noch keine Erfahrungen sammeln könnem bzw. müssen.
     
  19. Lukas

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    Dann wünsche ich Dir von ganzem Herzen, daß es so bleibt.

    Mein Rat wäre: Ganz kurze Zügel, also nicht vertrösten lassen, und nen fitten Anwalt dazu.

    Gruß Lukas
     
  20. #20 Shit Happens, 20.02.2011
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    Mit Anwalt halte ich mich eigentlich immer zurück da sitzt dann immer ganz schön Druck hinter.
    Naja wir bedienen meist Privatkundschaft und wir arbeiten öfter als Subunternehmer und das immer für die gleichen Firmen.
    Nun nimmt man eine größe Sache an und es wird bestättigt: Bleib bei den kleinen Leuten die zahlen wenigstens.

    Aber wie schon gesagt ich danke euch das Ihr die Zeit findet zu antworten und vor allem hilfreiche Tipps zu geben.
     
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