einige Fragen zum Garagenbau

Diskutiere einige Fragen zum Garagenbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Gemeinde,... ich hätte mal ein paar Fragen zum Bau einer Garage. Und zwar soll es eine Doppelgarage werden mit Spitzdach. Maßen...

  1. Judy

    Judy

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    Hallo liebe Gemeinde,...

    ich hätte mal ein paar Fragen zum Bau einer Garage.

    Und zwar soll es eine Doppelgarage werden mit Spitzdach.
    Maßen 8 m x 6 m, Abstand zum Nachbargrundstück soll 1 m werden.

    Ich habe mir überlegt ob ich mir einen Drempel (1 m) machen lassen, um eventuell oben noch eine Art Hobbyraum zu errichten.
    Und dazu hab ich ein paar Fragen...

    1.
    Alles unter 50 m² sind in unserem Raum (Brandenburg) ja genehmigungsfrei.
    Aber worauf beziehen sich die 50 m² ??? Grundfläche??? Nutzfläche???
    Durch eine 2. Etage würde sich ja die Nutzfläche erheblich erhöhen...
    Ist dadurch die Genehmigungsbefreiung hinfällig oder bezieht es sich wirklich bloß auf die Grundfläche???

    2.
    Wie hoch darf die Garage eigentlich werden???
    Hab mal was von 3 m gehört :confused:
    Damit wäre meine Idee ja auch hinfällig :(.


    Das sind erstmal meine beiden wichtigsten Fragen... alle anderen erübrigen sich ja, wenn eine von beiden negativ ausfällt.


    Ich bedanke mich schonmalm rechtherzlich im Voraus.



    MfG Judy
     
  2. Judy

    Judy

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    Kann mir wirklich keiner weiter helfen??? :(
     
  3. Gast

    Gast Gast

    ja, eigentlich schon, aaaaber...
    so wie Du das vor hast könnte der Bau ja schon unter "Neubau eines Einfamilienhauses" fallen :mega_lol:

    mal im Ernst, so geht es doch nicht.
    der nächste Schritt sollte sein mal beim Bauamt vorbei zuschauen und
    ernsthafte Erkundigungen einzuholen was überhaupt möglich ist.
    dann einen beschaffen der mal eine richtige Peilung hat wie so was gebaut wird.
    dann kann es losgehen?, nee denn so ein wenig Statik gehört auch noch dazu.
    erst mal nachdenken dann bauen (wenn das Wetter richtig mitspielt)
     
  4. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    ich nehme mal an, das es 50m³ sind!?
    Das Privileg für die Grenzbebauung dürfte bei diesem Bauwerk auch nicht mehr ziehen. Was sagt denn die LBO zur Grenzbebauung?
     
  5. Dingo

    Dingo

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    LBO Brandenburg sagt doch irgend etwas von

    Bau auf der Grenze oder Grenzabstand 3m
    max 50m² Grundfläche
    Seitenwand nicht höher als 3m

    Garage ist ein "ganz oder teilweise umschlossener Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. "
     
  6. #6 JoergSchroeder, 23.02.2011
    JoergSchroeder

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    Der Abstand zur Grenze kann inzwischen beliebig gewählt werden.
    Das gesamte Gebäude darf nicht höher als 3m werden, damit ist ein Spitzdach bei einer grenznahen Bebauung nicht umsetzbar.

    Abstandsflächenrecht Brandenburg
     
  7. #7 Sveni Lee, 23.02.2011
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    @KlausK
    nein es sind tatsächlich 50m² Grundfläche.
    Lt. Aussage Bauamt kann man eine Garage/Carport bis 50m² Grundfläche ohne
    Baugenehmigung bauen egal ob im Außen- oder Innenbereich solange die Garage/carport zu einem auf dem Grundstück befindlichen Wohnhaus gehört.
    Wir haben die selbe Anfrage beim Bauamt gestellt. Abstandsflächen sind wie JoergSchroeder sagt.
     
  8. Judy

    Judy

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    Erstmal danke für eure Antworten. :28:


    Naja ich habe es mir ja schon gedacht :(
    Also ist die einzige Variante, 3 m von meinem Nachbarn zu bauen oder???


    MfG Judy
     
  9. Judy

    Judy

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    Achja,...

    und wie schaut es aus mit der Baugenehmigungsbefreiung???
    Gelten dort auch nur die 3 m maximal Höhe oder war das nur auf die grenznahe Bebauung bezogen???



    MfG Judy
     
  10. #10 rechter Winkel, 24.02.2011
    rechter Winkel

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    Die 3m Höhe gelten nur für Grenzbebauung.
    Ansonsten werden die Abstandsflächen nach der jeweiligen LBO ermittelt.

    zur Info:
    Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben wie auch Objekten im Freistellungsverfahren (Bauanzeige) sind die Vorgaben aus Bebauungsplan, LBO, etc. einzuhalten.
    Für die Beachtung selbiger trägt der Entwurfsverfasser (Architekt) die Verantwortung. Und den sollten Sie sich auch kontaktieren. Evt. findet er auch pfiffige Lösungsvorschläge (Garage tiefer legen?)
     
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