Schiefe Wände Gewährleistung?

Diskutiere Schiefe Wände Gewährleistung? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe vor einigen Tagen eine Doppelhaushälfte erworben. Diese war vor mir schon bewohnt und wurde mit 1 Jahr Restgarantie vom Käufer...

  1. Timer

    Timer

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    Hallo,

    habe vor einigen Tagen eine Doppelhaushälfte erworben. Diese war vor mir schon bewohnt und wurde mit 1 Jahr Restgarantie vom Käufer übernommen. Nun ist mit während des einrichtens aufgefallen das verschiedene Wände sehr schief sind! Wir sprechen hier von 2 bis 3 cm aus dem Lot auf 2m. Nun ist die Frage ob das Mängel sind die man nach 4 Jahren noch geltend machen kann?

    Gruss
    Timer
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Ohne Rechtsberatung, meine Meinung:

    Gar nicht. Weil die Leistung abgenommen wurde. Die Wände waren bei der Abnahme nich Lotrecht, wurden nicht bemängelt, und sind somit nicht mehr zu beanstanden.

    Nebenbei, sie haben Gewährleistungsansprüche, keine Garantie. Das ist auch noch mal ein Unterschied.
     
  3. #3 bauhexe, 18.11.2004
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    :Roll ...wenn aber die Wände nach 4 Jahren um 2-3cm aus dem Lot sein können, ohne daß zum Zeitpunkt der Abnahme dieser Mangel vorlag, dann müßten noch ganz andere Mängel vorliegen. :D :D :D
    @Lebski
    VOB (B) §13 Abschnitte 5. ; 6.& 7.
    ....jedoch die Beweislast ist umgekehrt. Der Auftraggeber muß den Mangel beweisen. Und was ist leichter zu beweisen, als eine Wand, die aus dem Lot ist? :Brille
     
  4. #4 Carden. Mark, 18.11.2004
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    Raffiniert – aber irgendwie wahr. Ich suche noch gedanklich den Weg wieder raus. Dein Name ist gespeichert – für Dich baue ich nicht ;-)

    Wobei doch wohl nach einer solch langen Zeit, incl. Erfolgter Malerarbeiten davon auszugehen ist, das der AG von diesen „Mangel“ gewusst haben muss und diesen akzeptiert hat! Ist das ein Weg raus???
     
  5. #5 bauhexe, 18.11.2004
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    Ne mark, kein Ausweg, der Maler hat schon was gesagt, ....vielleicht, ....aber der GU hat dann gemeint er solls M... halten , sonst pinselt das nächte ma ein anderer.
     
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