B-Plan abweichung

Diskutiere B-Plan abweichung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe eine Frage bzgl. eines B-Plans. Auf unserem B-Plan (von 1971) ist angegeben, dass wir bei einer 2-geschossigen Bauweise ein...

  1. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    ich habe eine Frage bzgl. eines B-Plans.

    Auf unserem B-Plan (von 1971) ist angegeben, dass wir bei einer 2-geschossigen Bauweise ein Sattedach mit 23-38° Neigung benötigen.

    Wie sieht das aus bzgl. eines Staffelgeschosses. Wir wollen ein SG oben drauf bauen mit 65% der Fläche des unten drunter liegenden Geschosses. Im B-Plan steht nichts bzgl. eines Staffelgeschosses. Weder das wir es dürfen, noch das wir es nicht dürfen.

    Sprich 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss. Jedoch haben wir dann bei einem Staffelgeschoss ein Flachdach.

    Was würde zu solch einem Fall die Stadt sagen, bzw. da uns das keiner sagen kann. Was sagt denn das Gesetz dazu? Dürften wir das machen? dürfte uns die Stadt dies verweigern?

    Bau ist in Hessen.

    hoffe hier auf Hilfe.

    Grüße
    Juche
     
  2. #2 Der Bauberater, 24.02.2011
    Der Bauberater

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    Der B-Plan ist Planungsrecht und lässt zwei VG's zu. Dazu kommt auch noch das Bauordnungsrecht Hessische Bauordnung (HBO) dazu. Dort sind im § 2 die Begriffe erklärt und festgesetzt.
    Im Abs. 4 sind die VG's:
    ... 3Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.4Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss(Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. 5Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante der Tragkonstruktiongemessen. ...
    So was kann man planen.
     
  3. Juche

    Juche Gast

    allo,

    danke für die Erklärung.

    da unser geplantes Staffelgeschoss bei zwei Außenwänden zurückspringt. nur 65% des unten drunter liegenden Geschosses ausweist und eine Raumhöhe von 2,50 meter hat, ist dies kein Vollgeschoss richtig.

    Dürfte die Stadt den Antrag auf ein Staffelgeschoss ablehnen? Auch in Hinsicht auf die Dachform. Es wird wie gesagt ein Satteldach bei 2 Vollgeschossen vorgeschrieben. Aber ich kann ja kein Satteldach auf ein Staffelgeschoss setzen - wie sieht das denn aus.
     
  4. Azalee

    Azalee

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    Meine bescheiden Laienmeinung: Wenn ein Satteldach zwingend vorgeschrieben ist, können sie dir durchaus ein Flachdach für das Staffelgeschoss untersagen. Nur weil letzteres aufgrund der nicht gegebenen Vollgeschossigkeit evtl. möglich ist, heißt das ja nicht automatisch, dass dann auch das passende (Flach)Dach erlaubt ist.

    Ich hab' übrigens mit all Fragen (auch so Details wir Höhe der Einfriedung usw.) den zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde angerufen, der war immer sehr hilfsbereit :)
     
  5. #5 Der Bauberater, 24.02.2011
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    Das weiß am besten, Derjenige, der den Bauantrag als Planvrfasser unterschrieben hat oder noch unterschreibt.
     
  6. Ginger

    Ginger

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    Ich würde mich auch bei der betreffenden Gemeinde mal informieren.
    Bei so alten B-Plänen kann es durchaus sein, dass auch was anders geplantes genehmigt wird.
     
  7. Julius

    Julius

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    Das kann in die Hose gehen.
    Besser ist es, wenn gleich der Planer vorfühlt!
     
  8. kike

    kike

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    Nach meiner Laienmeinung wirst du da wohl eine Befreiung benötigen, denn ein Flachdach -egal ob Staffelgeschoss oder nicht- ist nunmal kein 23-38° Dach.

    Ob es eine solche Befreiung gibt hängt u.a. auch davon ab, was drum herum so gebaut bzw. genehmigt wurde (Einfügung etc.).

    Aber um das vorab beurteilen zu können gibt es eigentlich Planer - was sagt der denn?
     
  9. #9 Wieland, 25.02.2011
    Wieland

    Wieland Gast


    Dreiviertel der Brutto Gesamtafläche, o. 2 /3 ?

    :bef1021
     
  10. kike

    kike

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    Steht doch ausdrücklich 3/4 in der zitierten HBO (die für den TE gilt) drinnen...
     
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