Was ist erlaubt? - Einzug/vorher renovieren

Diskutiere Was ist erlaubt? - Einzug/vorher renovieren im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, leider ist unser Haus nach fasst doppelt so langer Bauzeit immer noch nicht fertig...und es wird wohl noch dauern. Haben einen Vertrag...

  1. Brick

    Brick

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    Hallo,
    leider ist unser Haus nach fasst doppelt so langer Bauzeit immer noch nicht fertig...und es wird wohl noch dauern. Haben einen Vertrag nach VOB.
    Wir werden selber streichen und Boden legen - diese Gewerke sind z.B. nicht in unserem Vertrag drin.
    Ich würde nun gerne meinen Resturlaub sinnvoll nutzen und gerne z.B. schonmal streichen. Darf ich das denn, obwohl das Haus noch nicht abgenommen ist?
    Und wie sieht es aus mit dem Einzug? Dürfen wir erst dann einziehen, nach der Bauabnahme?

    Vielen Dank schonmal für Eure Antwort(en).
    LG BRICK
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Sie nehmen halt die Gewerke auf die Sie drauf gehen damit ab: Wenn Sie den Estrich belegen, müssen Sie vorher prüfen und Mängel anzeigen. Ist der Estrich uneben, Sie legen aber Belag darauf, ist es Ihr Risiko, wenn der Belag zum Ausgleich der Unebenheiten runter muss. Wird der Estrich dabei beschädigt, ist dies auch Ihr Risiko. Nur so als Beispiel.
    Ausserdem dürfen Sie natürlich andere Gewerke nicht beschädigen.
    Einzug ist eine Abnahme. Sie müssen deshalb vor Einzug schrift klarstellen, dass Sie noch nicht Abnehmen wollen, und nur wegen der Zeitverzögerung einziehen.
    Es wäre ausserdem sinnvoll, den Unternehmer in Verzug zu setzen, dafür lassen Sie sich am besten von einem RA beraten, auch wegen der Abnahme.
     
  3. Julius

    Julius

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    Warum? Wo klemmt es?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2011
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    Alles nett, aber zweitrangig.

    Am wichtigsten ist die Frage BT oder GU/GÜ???

    Bei BT - nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BT
    Bei GU/GÜ neben dem oben genannten über die noch ausstehenden Gewerke, mögliche Beschdigungen/Verschmutzungen der Eigenleistung und Mehrkosten/Behinderungen der Fogegewerke nachdenken.
     
  5. oberh

    oberh

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    Hallöchen!

    Ein Einzug kommt einer Abnahme gleich?

    Das wäre MIR neu ...
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Vob/b § 12 (5) 2.
     
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