Wo ist die EnEV gültig?

Diskutiere Wo ist die EnEV gültig? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, kann mir jemand bei der gültigen EnEV helfen? Ich Plane immer wieder mal Ferienhäuser und weiß nicht ob man hier die EnEV...

  1. Simon1

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    Hallo zusammen,

    kann mir jemand bei der gültigen EnEV helfen?
    Ich Plane immer wieder mal Ferienhäuser und weiß nicht ob
    man hier die EnEV einhalten muss oder ob es für
    diese Bauwerke andere Vorschriften gibt?
    Das geplante Gebäude ist in Bayern

    danke im Voraus
     
  2. #2 Michael 1, 28.02.2011
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  3. Simon1

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    Danke,

    ich bin zudem für die Planung von kleineren Wohn- und Ferienhäuser
    zuständig. Oftmals ist das Gebäude ist ein einschaliges Blockhaus mit einen
    U-Wert von ca 0,6. Der Rest des Gebäudes kann die erforderlichen Dämm-
    und Dichtheitswerte einhalten. Ist so ein Gebäude nach der gültigen EnEV
    überhaupt noch zu bauen?
     
  4. Bautz

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    Es gilt nach wie vor Beitrag #2. :D
     
  5. Simon1

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    Bedeutet dies das man den bei der Außenwand vorgegeben U-Wert
    zwingend einhalten muss und es auch keine Ausnahme oder sonstiges gibt?
    Wäre nämlich schade da sonst der einschalige Blockhausbau als Wohnhaus ausgestorben ist.
     
  6. #6 ThomasMD, 02.03.2011
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    Liest Du eigentlich auch mal die Antworten?
     
  7. #7 Der Bauberater, 02.03.2011
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  8. Simon1

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    Ich kenne mich mit den Vorschriften leider nicht so gut aus und
    hätte gemeint dass mir hier jemand eine Antwort mit ja oder nein und
    vielleicht sogar mit einer Begründung geben kann … schade eigentlich
     
  9. #9 Michael 1, 02.03.2011
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    Wie schon gesagt, auf Seite 7 des Links den du oben siehst, ist eine Ceckliste.
    Wenn du weist, wie viele Tage oder Monate im Jahr das Haus benutzt wird und due die Größe der Hauses weist, solltest du schnell sehen, ob du unter die Regelung fällst oder nicht.

    Da du anscheinen mehrer Häuser planst kann man da keine direkta Antwort geben.
    Du musst einfach diese Checkliste auf jedes Haus (sofern nicht gleicher Typ und gleiche Nutzung) anwenden.
     
  10. #10 Beobachter, 04.03.2011
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    moin,

    ähm, hust, hier mal der Versuch der eine Quelle behinhaltet:
    EnEV2009 §1 (2):
    "Verordnung gilt nicht für... (8.) Wohngebäude, die für eine Nutzungs-
    dauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind, ..."


    So Nu, wäre doch mal ein Punkt zum Einhaken, oder?


    Bender
     
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