Befestigung der Dampfbremse an der Wand

Diskutiere Befestigung der Dampfbremse an der Wand im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Architekt fragte vorher noch beim Trockenbauer an, ob das Anbringen des Innenputzes ok. sei (Bauzustand wie auf den Bildern mit nicht luftdichter...

  1. Eric

    Eric

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    Da fragt man sich schon eher, was dieser Archi während des Studiums gelernt hat. Er hatte solche Banalitäten selbst zu wissen und seine Koordinationspflicht wahrzunehmen, also denjenigen, der gedämmt und die Folie angebracht hat, anzuweisen, die Dampfbremse noch vor dem Verputz der Wände luftdicht an die Wände anzuschließen.

    Die Bilder zeigen grobe und nicht zu übersehende Fehler.

    Es spricht nichts dagegen, daß Du die Beteiligten, insbesondere den Archi, nochmals fragst, ob sie die Haftung freiwillig eingestehen oder Du auch noch einen Anwalt hinzuziehen mußt, dessen Kosten sie dann zu ersetzen haben.

    Ganz einfach. Weil Du Unfug redest.

    Sind mehrere für einen Mangel verantwortlich, haften Sie als Gesamtschuldner. Bei einer Gesamtschuldnerschaft erweitert sich der Haftungszugriff. Unabhängig davon kann sich der Gläubiger aussuchen, ob er nur einen, zwei oder alle drei Verursacher für den Schaden ( hier: die Untersuchung und gegebenenfalls den Austausch der Dämmung ) in Anspruch nimmt.

    Im Verhältnis zu den Handwerkern muß der AG lediglich berücksichtigen, daß sich deren Haftung um den ihm über § 254 BGB anzulastenden Planungs-bzw. Baukoordinationsfehler des Archis mindert. Also wird er in einem Fall wie den hiesigen wohl eher den zu 100 % haftenden Archi in Anspruch nehmen. Dessen Versicherung nimmt dann nach der Regulierung nach § 426 BGB Regreß bei dem Trockenbauer und dem Putzer in Höhe deren Verursachungsquote.

    Hat der Archi keine Versicherung und ist er Pleite ( soll auch vorkommen ), dann verbleibt die Haftung der beteiligten Handwerker.

    Hier kann keiner etwas auf den anderen schieben. Alle hätten ganz klar sehen und erkennen müssen, daß ohne vorherige Herstellung der Luftdichtheit nicht verputzt werden darf. Klar, das man einen ahnungslosen Döddel erst einmal einzureden versucht, der andere sei Schuld. Ist aber nur der übliche " Bodennebel ", von dem sich ein Spaßvogel beeindrucken läßt.
     
  2. #22 Waldoblau, 18.03.2011
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    Gang zum Rechtsanwalt konnte vermieden werden:

    Die eigene Bauleistungsversicherung bezahlt die Schimmelsanierung und den Abbau der alten Dämmung, der Trockenbauer hat umsonst gearbeitet und muss die Entsorgung der Dämmung übernehmen.

    Schaden des Bauherrn:

    + Selbstbeteiligung bei der Bauleistungsversicherung
    + Zeitverlust von etwa acht Wochen
    + im Nachhinein völlig unnützes Heizen mit Baustrom (= mehrere Tausend €)
    + obwohl wir einen neuen Dachstuhl bezahlten, haben wir nun einen sanierten
    + totaler Vertrauensverlust bei der Architektin, die schadensfrei aus der Sache herauskommt, da sie sich sehr gut hinter dem von ihr angwiesenen Trockenbauer verstecken konnte
    + ein neuer Trockenbauer bekommt nun den Auftrag, was den Bau um 4000 € verteuert

    Aber - wir hatten Glück im Unglück:

    Wenn meine Frau nicht zufällig den Schimmel entdeckt hätte, wäre alles zugemacht worden und in drei, vier Jahren hätten wir einen kaputten, verschimmelten Dachstuhl gehabt: Neuer Dachstuhl, alle Möbel raus, Wohnung mieten, ausziehen, Kosten in Höhe von ....... €

    Nochmals herzlichen Dank für die Hilfen!!!

    Waldoblau
     
  3. #23 Gast943916, 18.03.2011
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    der wird´s schon richten....


    Gipser
     
  4. #24 Waldoblau, 18.03.2011
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    Das denke ich auch - aber nur, wenn er sich gegenüber meiner Archi durchsetzt, die von mir dafür bezahlt wird, damit mein Trockenbauer keine Dummheiten macht.

    Hm. irgendwie bin ich verdreht oder ...
     
  5. #25 Gast943916, 18.03.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    muss er gar nicht, er muss nur seine Leistung korrekt ausführen.....


    Gipser
     
  6. Eric

    Eric

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    Versteh ich nicht. Der Trockenbauer, der jetzt alleine seinen Kopf hinhält, kann überhaupt nicht so breit und hoch sein, dass nicht doch überall die Architektin mit dem Schild " ich hafte " hervorlukt.

    Aber so manchem Bauherrn kann man offenbar alles weiß machen.

    Zieh ihr den verbliebenen Schaden von der Rechnung ab.
     
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