Waschtischunterverkleidung läßt sich nicht entfernen

Diskutiere Waschtischunterverkleidung läßt sich nicht entfernen im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Das Gejammer, mit dem Du Deine Antwort anfängst, hat mit Sachlichkeit nichts zu tun, Ralf, und steht auch in keinem Verhältnis zu meiner...

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  1. #41 DeathAndPain, 10.03.2011
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    Das Gejammer, mit dem Du Deine Antwort anfängst, hat mit Sachlichkeit nichts zu tun, Ralf, und steht auch in keinem Verhältnis zu meiner Situation, einen besseren Wasserhahn montieren zu wollen. Genauso lächerlich ist Dein Vergleich mit dem Auto - nicht nur deswegen, weil Du dabei von "borgen" statt "gegen Geld mieten" sprichst, sondern vor allem auch deswegen, weil ein Totalumbau des Autos nicht mit dem Anschrauben eines anderen Wasserhahns an den standardisierten Rohrenden zu vergleichen ist. Oder würdest Du Deinen Vermieter fragen, bevor Du den Stecker Deines Elektrogerätes in die Steckdose der Wohnung steckst?

    Passender wäre der Vergleich, wenn ich in der Handyschale der universellen Bluetooth-Freisprecheinrichtung Deines Autos mein Handy einlege und nutze, statt mir neben dem Auto auch gleich noch Dein Handy zu mieten.

    Die Urteile, von denen ich berichtet habe, habe ich zu verschiedenen Zeiten mal gelesen, bin allerdings kein Anwalt. Wenn Du aber mal hier schaust, dann findest Du dort einen eindrucksvollen Satz aus dem Urteil: "Zwar müssten Mieter grundsätzlich die Zustimmung ihres Vermieters einholen, wenn sie eine Veränderung an der Mietsache vornehmen. Ob die Mieter vorher um Erlaubnis gefragt haben oder ob der Vermieter ausdrücklich zugestimmt hat oder nicht, sei aber dann nicht entscheidend, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben auf jeden Fall verpflichtet wäre, der Anbringung des Fangnetzes zuzustimmen, so das Gericht. "

    In dem verlinkten Fall war diese Voraussetzung nicht gegeben, da das Katzenfangnetz ähnlich einer Satellitenschüssel außen am Haus angebracht war und das Haus dort verschandelte. Das ist natürlich etwas, was der Vermieter nicht hinnehmen muss, jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter nicht die einzige Mietpartei in dem Haus ist. Hingegen sehe ich keinerlei derartige Argumentation, die greifen würde, wenn ein Mieter sich einen besseren (!) Wasserhahn anbauen möchte. Es wird keine andere Partei in irgendeiner Art und Weise davon berührt, und die mehr als leichte Umkehrbarkeit der Maßnahme ist offensichtlich.

    Wenn man im Internet zum Thema "bauliche Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters" recherchiert, dann findet man eigentlich nur wesentlich drastischere Fälle, die mit dem meinigen nicht wirklich vergleichbar sind. Aber wenn Du Dir z.B. mal diesen hier anschaust, dann ist da zwar von einem Generalumbau der Wohnung die Rede, der selbstverständlich den Rahmen bei weitem sprengt, aber wenn Du die Antworten dazu liest, dann stellen eigentlich alle übereinstimmend fest, dass auf Verlangen des Vermieters der Originalzustand wiederhergestellt werden muss. Na gut, wenn das so sein sollte, dann gehe ich zu gegebener Zeit halt in den Keller und schraube den alten Hahn wieder dran. Das dauert eine Viertelstunde, das ist doch ein Lacher. Aber dazu müsste der Vermieter es verlangen, und das wiederum würde voraussetzen, dass er überhaupt ein Problem damit hat! Da es ein solches Problem aber bei einem simplen Wasserhahntausch gar nicht gibt, weiß der Vermieter noch nicht einmal davon und wird damit auch niemals ein Problem haben. Kanonen auf Spatzen reicht nicht; mit eurem Gejammer über selbstherrliche Mieter schießt ihr in bezug auf meinen Fall eher mit Massenvernichtungswaffen auf Mücken! Sowas kann man überhaupt nicht vergleichen mit einem Umbau wie dem aus obigem Link.

    Worauf wollte der Vermieter in meinem Fall klagen? Rückbau? Den mache ich sowieso und sogar unaufgefordert, wenn ich hier ausziehe, denn ich will doch meinen guten Wasserhahn mitnehmen. Schadenersatz? Gern, wenn er die Höhe des Schadens beziffert. Problem an der Sache: Es gibt überhaupt keinen Schaden.

    Ich befürworte durchaus nicht den liederlichen Umgang mit fremdem Eigentum. Aber: Man kann sich auch lächerlich machen.
     
  2. OldBo

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    Tja, Du verstehst immer noch nicht, um was es eigentlich geht. Also sind alle weiteren Antworten sinnlos :biggthumpup:
     
  3. #43 Baldbauherr, 10.03.2011
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    ..zum Beispiel in dem man als Handwerker fragt, wie man eine Waschtischunterverkleidung entfernt? :shades

    Wahrscheinlich hätte Dein Vermieter ja tatsächlich nichts dagegen, dass Du sein Eigentum "verbesserst". Aber fragen müsstest Du ihn!
    Egal was Du denkst und was Du in irgendwelchen Urteilen über Bohrlöcher, die irgendwo mal ausgesprochen wurden, lesen kannst.

    Anderes Beispiel aus der Praxis: Mieter baut Rolladen auf elektrischen Betrieb um. Toll. Verbesserung der Mietsache, muss also nach Deiner Logik und ethischem Empfinden nicht gefragt werden.

    Dumm für den Vermieter ist nur, dass das Ding beim Nachmieter dann kaputt geht und er den neuen Rohrmotor plus Reparatur zahlen muss....
     
  4. #44 DeathAndPain, 11.03.2011
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    Mit derlei Sprüchen kann man natürlich gut kaschieren, dass einem die stichhaltigen Argumente fehlen...

    Vergiss den Handwerker. Ich glaube, ich hab da irgendwas eingetragen bei der Registrierung, damit Ruhe ist. Aber: Wer nix weiß, ist dumm. Wer nicht fragt, bleibt es auch. Ich versuche dazuzulernen und frage daher Leute, die Ahnung haben. Die Leute hier sind zweifelsohne Experten im handwerklichen Bereich, und für die entsprechenden Hinweise habe ich mich auch gerne bedankt. Das heißt aber nicht, dass ich mich auch auf dem Bereich der Ethik und Moral von ihnen belehren lassen muss. Einer guten Diskussion weiche ich nicht aus, aber bislang habe ich in diesem Thread nur viele Sprüche und wenig Argumente zu sehen bekommen.

    Wir drehen uns im Kreise, solange Du Dich beharrlich zur Kenntnis zu nehmen weigerst, dass:
    • der Umbau eines Rolladens ein weit massiverer Eingriff ist als rasch mal zwei Schrauben (für Kalt- und Heißwasser) zu lösen und wieder zuzudrehen. Ein Rolladenumbau mag auch dann am Gebäude ein paar bleibende Spuren hinterlassen, wenn er später rückgängig gemacht wird, beim Wasserhahn ist das nicht der Fall.
    • beim Nachmieter der Motor gar nicht kaputtgehen kann, weil er nämlich nicht mehr da ist, da beim Auszug der Originalzustand wiederhergestellt wurde
     
  5. #45 Baldbauherr, 11.03.2011
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    Vergiss es, solange Du denkst Du kannst festlegen, was Du darfst und was nicht drehen wir uns eben Kreis. Diskussion bringt da tatsächlich nichts mehr, da Du ignorierst um was es überhaupt geht. Einen Rollladenmotor bei Auszug ausbauen und den Ursprungszustand wieder herstellen.... Du hast tatsächlich keine Ahnung ;)

    Und ich wette, wenn Du mal ausziehst und in der neuen Wohnung renovieren musst, kümmert Dich Dein Versprechen den Ursprungszustand des Wasserhahns Deines Vermieters wieder herzustellen ebensowenig wie tausend andere Mieter zuvor, die sich selbst als Traummieter bezeichnen, da sie ja so problemlos alles selbst in die Hand nehmen....

    gruß
    B.
     
  6. #46 ThomasMD, 11.03.2011
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    Wollen wir nicht einfach zur Kenntnis nehmen, dass es so wie auf Mieterseite auch auf Vermieterseite unterschiedliche Ansichten gibt?

    Es gibt Vermieter, die geben ihr Herzblut, wenn sie ihr Eigentum an den Mieter aus der Hand geben und würden am liebsten einen Schlüssel behalten und sich ein jederzeitiges Zutrittsrecht sichern.

    Dann gibt es Andere, die vertrauen ihren Mietern und lassen ihnen freie Hand, soweit sie die Bausubstanz nicht schädigen, alle Veränderungen rückbaubar sind und andere Mieter nicht belästigt werden.

    Wer jetzt hinsichtlich des diskutierten "Wasserhahnes" Recht hat, ist so unsicher, wie eine Ruderbootsfahrt über die Ostsee.

    Deutsche Gerichte, und besonders die unteren Instanzen, sind da so unberechenbar, wie nur irgendwas.
    Das hängt von der Tagsform des Richters und der Rethorik des Vortragenden ab.

    Wie man meinen bisherigen Beiträgen entnehmen kann, zähle ich mich zur zweiten Kategorie, weil man sonst vor Misstrauen, was denn der böse Mieter schon wieder anstellt, nicht in den Schlaf kommt, gegen Vandalen eh nicht gewappnet ist und engagierten Mietern durch Entgegenkommen eine Verbundenheit mit der Wohnung ermöglicht, die eine lange Vertragsbeziehung befördert.
     
  7. #47 Baldbauherr, 11.03.2011
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    Hallo Thomas,

    was wäre in dem Fall des Wasserhahnes so falsch daran, den Vermieter zu fragen? Er würde ja wahrscheinlich so oder so "ja" sagen und sich dann noch mehr freuen, dass er einen so tüchtigen Mieter hat.

    Mit "Herzblut" und Eigentumsverliebtheit oder Misstrauen haben meine Beispiele jedenfalls nichts zu tun. Das sind einfach Erfahrungen der letzten paar Jahre.

    Natürlich freue ich mich über Mieter, die gewisse Dinge selbst regeln. Aber selbst diese verhalten sich eben bei Auszug nicht immer so, wie sie sich während des Mietverhältnisses verhielten. Stichtwort "Ursprungszustand" und die Absicht, den Wasserhahn bei Auszug wieder mitzunehmen.....

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Wasserhahn nicht vom Mieter eigenhändig ausgetauscht werden darf. Auch nicht im Kuhdorf vorm Bauerngericht.
     
  8. #48 ThomasMD, 11.03.2011
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    Vielleicht ist das ja längst geschehen? Es war ja davon die Rede, dass der Hausmeister hinzugezogen wurde.
    In vielen Wohnungen ist der Hausmeister der verlängerte Arm des Vermieters und regelt solche Kleinigkeiten.

    Ich verstehe ehrlich gesagt diese Aufgeregtheit von einigen, sehr geschätzten Forenmitgliedern, hier überhaupt nicht. Man könnte meinen, der Mieter stünde mit dem Abrißbagger vorm Haus und wolle den Vermieter um sein Eigentum bringen.
     
  9. #49 Achim Kaiser, 11.03.2011
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    Thomas,
    es geht um die grundsätzliche Einstellung.

    Jedem ist klar dass es auf beiden Seiten eine große Bandbreite an Verhaltensweisen gibt.

    Ich wünsch dir mal nen Rechtsstreit über einige Jahre mit einem *ganz schlauen Mieter* wenn es dann drum geht den *Ursprungszustand* vereinbarungsgemäß wieder herzustellen ...

    Hier gabs mal einen der vertrat die Meinung man erkennt so manches Schweinderl am Gang ... und hin und wieder begegnet einem ein großes Pfund Schinken.

    Es darf jeder für sich entscheiden wieviel Schinken seiner Gesundheit zuträglich ist. Mir hat der Doc aus gesundheitlichen Gründen gemäßigten Umgang damit empfohlen und ich fahr sehr gut damit .....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. OldBo

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    Falsch, meine Argumente habe ich schon angegeben. Man muss sie nur lesen und verstehen wollen :mauer

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  11. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Irrtum:
    Die mindeste Schadenhöhe bestünde in der Überprüfung der wieder eingebauten Armatur auf fachlich korrekten Einbau durch einen zugelassenen Fachbetrieb.

    Also wäre so ein Mieter bei mir mit knapp 100€ dabei. Und das würde ich ihm schlichtweg von der Kaution abziehen. Wenn er anderer Meinung ist, kann er gerne versuchen, dies einzuklagen!

    Im Übrigen ist Deine Argumentation einfach unverschämt und läßt die gebotene Rücksicht vermissen.
    Ich habe z.B. für bei mir im Haus verbaute Armaturen häufig spezifische Ersatzteile eingelagert. Da hilft mir eine angeblich "bessere" andere Armatur dann wenig...

    Im Übrigen zeigt meine Erfahrung, daß von Mietern ungefragt ersetzte Teile eben in aller Regel mitnichten tatsächlich besser sind (im Übrigen - wer definiert das?), sondern im Gegenteil windiger Baumarktschrott!
    Aber selbst ne "bessere" Armatur kann für den Vermieter einen finanziellen Nachteil bedeuten (wenn z.B. Ersatzteile dafür teurer sind oder nicht so leicht bzw. so lange verfügbar).
     
  12. #52 DeathAndPain, 11.03.2011
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    Und wieder ignorierst Du geflissentlich das wesentliche meiner vorherigen Antwort, nämlich den ersten meiner beiden Punkte. Darin habe ich Dir vollkommen recht gegeben, dass ein solcher Rollladenumbau eine ganz andere Größenordnung darstellt als ein Wasserhahntausch und dass ein Rückbau ohne Spuren am Gebäude kaum machbar ist. Ich kann mich allerdings nicht erinnern behauptet zu haben, dass ich einen Rollladen tauschen wollte. Bei mir beschränkt sich das auf einen simplen Wasserhahntausch. Dafür reicht es aus, zwei Schrauben für zwei Schläuche zu lösen und wieder festzuziehen (mal abgesehen von der Schraube, die den neuen Wasserhahn mechanisch am Waschtisch festhält). Ok, wenn Du spitzfindig bist, dann kannst Du mir jetzt noch vorhalten, dass noch das Ablaufgestänge eingestellt werden muss. Zugestanden.

    Ich habe es schon mehrfach gesagt, aber Du bleibst konsequent dabei, nur den Teil meiner Antworten zu lesen, den Du in Deine Vorurteile einbauen kannst: Ich würde den neuen Wasserhahn gar nicht rausrücken wollen, sondern ihn schon für mich selber wieder ausbauen und in die nächste Wohnung mitnehmen!

    Außerdem ist Deine Logik sowieso verquer:
    • Entweder bin ich der anmaßende Mieter, der zu sein Du mir fortlaufend unterstellst. Dann aber interessiert mich sowieso nicht, was der Vermieter denkt, und ich mache, was ich will. In dem Falle würde ich mir aber auch nicht die Mühe machen, mich hier in irgendeiner Weise zu rechtfertigen.
    • Oder ich habe die Einstellung, mich fair zu verhalten. Dann aber ist es abwegig, mir laufend zu unterstellen, dass ich meine moralische Selbsthaltung plötzlich fallenlassen würde.
    Wenn das so ist, was nützt es Dir dann, dass der Mieter gefragt hatte? Von der Frage als solcher hat der Vermieter goar nix, erst recht nicht, wenn der Vermieter sowieso ja sagt bzw. mangels stichhaltiger Gegenargumente ja sagen muss (wie die Gerichte in vergleichbaren Fällen offenbar ansetzen). Was für Dich als Vermieter zählt, ist das Verhalten des Mieters bei Auszug. Schraubt er den alten Wasserhahn wieder an, spielt es letztlich keine Rolle, ob er damals gefragt hatte. Tut er es aus Faulheit oder warum auch immer nicht, nützt es Dir gar nichts, dass er damals Deine Erlaubnis eingeholt hat. Du richtest also Dein Augenmerk auf die total falsche Stelle.

    Jedoch bist Du anscheinend nicht in der Lage, eine Begründung für diese Überzeugung anzuführen. Wie ich erläutert habe, geht die gängige Rechtsprechung offensichtlich in die Richtung, dass Du dem Mieter Schönheitsveränderungen innerhalb seiner Mietwohnung gestatten musst, solange Du keine guten Argumente dagegen hast, und dass er dies auch nach "Treu und Glauben" unterstellen darf.

    Wobei ich ThomasMD recht gebe, dass bei Gerichtsverfahren immer ein nicht zu unterschätzender Glücksfaktor mit dabei ist.

    In dem konkreten Fall hie rist das tatsächlich so. Der Hausmeister hat sich von dem Vermieter die Genehmigung geholt, die Abdeckung durch Zertrümmerung zu beseitigen, und hat dies heute getan. Wenn er das tut, weil ich darum gebeten habe mit der Begründung, ich wolle mir einen anderen Wasserhahn anbauen, dann kann man daraus zweifelsfrei schließen, dass der Vermieter im Bilde ist - schließlich lässt er mir ja sogar aktiv Steine aus dem Weg räumen bei meinem Vorhaben.

    Bei der Diskussion hier geht es allerdings beiden Seiten ums Prinzip, so dass diese eher zufälligen Umstände in meinem speziellen Fall nur eine untergeordnete Rolle spielen.

    Das sehe ich allerdings auch so.

    In dem Fall hast Du aber einen Mieter mit einer "Leck mich"-Einstellung vor Dir, der Streit sucht. Das kannst Du sowieso nicht ändern, wenn Du so jemanden vor Dir hast. Ich nehme für mich aber in Anspruch, verantwortungsvoll zu handeln und nicht in diese Kategorie zu fallen. Das ist es doch, was ThomasMD und ich an eurer Haltung kritisieren: Dass ihr das bloße Lösen und wieder Festziehen von zwei Schrauben in einen Topf werft mit gravierenden Umbauten wie einem Rolladenwechsel samt Technikwechsel (manuell -> motorgetrieben), der einen deutlichen Eingriff in die Bausubstanz erfordert. Die Schraubgewinde von Wasserhahnanschlüssen sind eher vergleichbar mit Steckdosen, nur dass die Steckverbindung halt mit einer Schraube gesichert wird.

    Das würde ich als Mieter auch ohne zu Zögern tun. Als erstes dürftest Du dem Richter dann erläutern, mit welcher Art möglichen Fehlern Du bei einem so trivialen Vorgang überhaupt gerechnet hast, so dass das Einschalten eines Gutachters ohne jeden vorausgehenden Anhaltspunkt für einen Mangel überhaupt gerechtfertigt war. In dem Falle hättest Du also den ggf. jahrelangen Rechtsstreit vom Zaun gebrochen, obwohl Du überhaupt kein Problem hast, weil bei Auszug Dein eigener Wasserhahn angebaut und in bestem Zustand ist. Da möge jeder selbst entscheiden, wer hier der Querulant ist: der Mieter oder der Vermieter...

    Abgesehen davon würdest Du das bei Licht betrachtet gar nicht machen, weil Du nämlich mangels Spuren und mangels Problemen gar nicht wissen würdest, dass da jemals ein anderer Wasserhahn dran war. Das ist ja gerade das Lächerliche an eurer Argumentation: ein Mieterverhalten, das so unproblematisch ist, dass ihr es nicht mal merkt, werft ihr in einen Topf mit einem Problemmieter, der eure ganze Wohnung zerlegt und hinterher einen jahrelangen Rechtsstreit gegen euch führt. Da kann ich nur den Kopf schütteln...

    Dann gehe ich davon aus, dass die von Dir verbauten Armaturen gar nicht mal so schlecht sind, denn bei der markenfreien Baumarktware, die ich als Mieter bislang in meinen Wohnungen vorzufinden pflegte, gibt es gar keine Ersatzteile, sondern da kann man nur das ganze Ding wegwerfen, wenn es nicht mehr geht. Da stellt sich die Frage, ob ich in Deiner Wohnung überhaupt den Wunsch gehabt hätte, mir was Besseres zu kaufen.

    Aber wie dem auch sein mag: das von Dir monierte Problem existiert gar nicht, weil bei Auszug Dein Wasserhahn wieder dran wäre. Eure gebetsmühlenartig vorgetragene Argumentation läuft also konsequent ins Leere.

    Ich will Dir gerne glauben, dass Dir solche Pfeifenmieter untergekommen sind, die offensichtlich nicht wissen, was sie tun. Wobei Dir selbst in dem Fall kein Nachteil entstehen würde, wenn sie bei Auszug die Originalarmatur wieder anbauen. Ich gehe allerdings davon aus, dass Du mir zustimmst, dass es sich bei der Essence-Serie von Friedrich Grohe nicht um windigen Baumarktschrott handelt.
     
  13. #53 Baldbauherr, 11.03.2011
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    Ja, Du hast recht! :bierchen:
     
  14. OldBo

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    Richtig, und wir unsere Ruhe :hammer:

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  15. #55 DeathAndPain, 13.03.2011
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  16. #56 Ralf Dühlmeyer, 13.03.2011
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Thema: Waschtischunterverkleidung läßt sich nicht entfernen
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