Einfahrt sackt ab!!!

Diskutiere Einfahrt sackt ab!!! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, bin das erste mal hier. So unser Haus ist fast fertif, war lles problemlos, nun ist aber leider die Einfahrt nach ca. 5 Monaten schon an...

  1. #1 riverside, 02.03.2011
    riverside

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    Hallo, bin das erste mal hier.
    So unser Haus ist fast fertif, war lles problemlos, nun ist aber leider die Einfahrt nach ca. 5 Monaten schon an manchen STellen um ca 1-2cm abgesackt.
    Der Gartenbauer lehnt jegliches Schuldeingeständnis ab, er sagt die Firma die den Keller verfüllt hat sei schuld, und hätte nicht genug verdichtet. Muß man aber bevor man einen Aufbau für eine Einfahrt getsaltet nicht ersteinmal prüfen, ob der Unterbau okay ist?
    Die Firma die die Einfahrt erstellt hat, hat auch den Unterbau der Einfahrt (ca. 40-50cm groben Schotter) hergestellt, mit der Aussage, hier wird nichts mehr absacken bei der Masse.
    Mich würde interessien, ob cih die Firma haftbar machen kann, habe immerhin ca 15.000e dafür bezahlt.

    Danke im voraus,

    Riverside
     
  2. #2 gast3, 02.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.03.2011
    gast3

    gast3 Gast

    bevor du jemanden haftbar machen willst, wäre erst mal zu klären: wen und wofür.

    ich denke nicht, dass der GALA-Bauer verpflichtet ist, sich über die ordnungsgemäße Verfüllung von Arbeitsräumen oder die ausreichende Verdichtung von "vorgefundenen" Schichten zu vergewissern (und schon gar nicht umsonst). Er hat allerdings Bedenken anzumelden, wenn der Untergrund z.B. offensichtlich nicht geeignet für den weiteren Aufbau ist (z.B. Matsche).

    Ich kenne zwar einige Firmen, die genau aufgrund solcher Erfahrungen, den bauseitigen Nachweis einfordern - müssen tun sie es (wie ich glaube) nicht - bin aber auch kein Baurechtler.

    Da wären wir dann beim Bauleiter und der Planung und der bauseitigen Überwachung der ordnungsgemäßen Ziehung der Lottozahlen = soll heißen: wer hat was geplant, ausgeschrieben und überwacht und was wurde letztendlich erdbautechnisch umgesetzt (Arbeitsraumverfüllung etc.)
     
  3. #3 wasweissich, 02.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    warum soll er den kopf für fehler anderer hinhalten ??



    sicher wird er an der oberfläche prüfen können , und es auch tun .

    wenn du oder die von dir beauftragten aber die richtigkeit der verfüllung nicht überwacht habt ... soll er dann wieder auf 2,5m aufbuddeln , um nachzusehen , ob unten auch alles richtig verdichtet wurde ??

    aber nach aghata christie ist es einfacher , schuld ist der gärtner ....:shades
     
  4. #4 sarmit84, 04.03.2011
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    Es wäre sicher besser gewesen, bei der Abnahme der Kellerverfüllung mal eine Lastplatte zu machen. Hat der Gala Bauer seinen groben Schotter auch ausreichend verdichtet? Ich würde von Ihm einen Nachweis fordern, dass seine Schicht steht. Etwas Pflaster Raus und dann einen Leichte Fallplatte. Die misst nur auf etwa 40 cm Schichtenstärke. Also Mangel anzeigen und er muss dir beweisen, dass seine Leistung Mangelfrei ist. Als Galabauer müsste er, wenn er auf eine Auffüllung geht eigentlich Bedenken anmelden, da er ja nicht wissen kann, was darunter passiert.

    Grüße aus dem Erzgebirge...
     
  5. #5 JamesTKirk, 04.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 04.03.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Mit der leichten Fallplatte kannst Du nur den Ev2-Wert grob abschätzen. Eine Aussage über die Verdichtung und die Tragfähigkeit bekommt man nur über eine Messung mit der statischen Lastplatte. Würde ich für wesentlich aussagekräftiger halten; ist halt Mehraufwand, da man für die Prüfung ein Gegengewicht braucht (z.B. einen beladenen LKW).
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    Herr Betoningenieur :respekt.

    Vor allem leifert der dynamsiche eine Zahl - bietet aber keine Möglichkeit der Interpretation = im Zweifelsfall keine Klärung des warums.

    und wenn es um den Arbeitsraum geht, hilft die Rammsonde weiter (sofern man weiß, was verfüllt wurde - ansonsten mit Hilfe der Rammkernsonde).

    Jetzt haben wir alles (glaube ich) ...


    ... bis auf Informationen.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Mangel anzeigen, Unternehmer soll beweisen... STOP

    Die Arbeiten sind Abgenommen, kann man bei 5 Monaten voraussetzen. Dann ist eine Beweislastumkehr gegeben.
    Bdenken muss ich anmelden, wenn ich welche habe. Nicht vorsorglich, weil der ander beim Verfüllen der Arbeitsräume falsch gearbeitet haben könnte. Und Prüfungspflichten enden mit dem üblichen Arbeitsgerät vor Ort.Der Einsatz von Rammsonden oder Lastplatten sind nicht in einer üblichen Prüfpflich erfasst.
    Zumutbar ist das Befahren mit LKW, und danach beurteilen der Reifenspuren. Ergibt das kein Grund zur Besorgniss, gibt es auch kein Grund Bedenken anzumelden. Oder halt federnder Boden, oder andere zu erkennende Abweichung vom Sollzustand.
     
  8. #8 wasweissich, 04.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn es schon nach 5 monaten nachgibt , würde ich vermuten , der keller wurde zugeschoben und oben wurde ein paarmal drübergerappelt . bestenfalls in zwei lagen . (reine vermutungen , aber doch naheliegend .)

    die für den gartenbauer sichtbare bzw. mit normalen aufwand prüfbare schicht stand .
    den keller aufbuddeln und neu fachgerecht verfüllen war mit sicherheit nicht beauftragt .



    aghata christie lässt grüssen ...:winken
     
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